...auf dem Gebiet der DDR erstmals inm Verkehr genkommen...
Nee, da war die DDR schon Geschichte, als ich auf der Autobahn dank Beifahrerin erstmals im Verkehr ...
Aber flugs zurück zum Thema!
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...auf dem Gebiet der DDR erstmals inm Verkehr genkommen...
Nee, da war die DDR schon Geschichte, als ich auf der Autobahn dank Beifahrerin erstmals im Verkehr ...
Aber flugs zurück zum Thema!
Wäre es denn Vaterlandsliebe, wenn dabei etwas auf das Gebiet der DDR gekommen wäre?
Hallo liebes Forum,
bin länger als Gast am Lesen und das Thema Import oder ReImport Simmen ist ein sehr großes Thema wenn man sich wie ich eine zulegen will.
Um eine Frage von -simme- zu beantworten - ja Simson Fahrzeuge wurden auch nach Polen exportiert jedoch in einer sehr geringen Stückzahl verglichen mit den Ungarn oder Bulgaren. Weil wir in Polen ja unsere Romets hatten. Eine Simson zu besitzen in den 80er Jahren war wie Mercedes fahren weil die Romets technisch den Simmen sehr unterlegen waren. Eine Romet Ogar 205 die bis 93 gebaut worden sind waren auf dem technischen Stand einer SR2 nur ohne Pedale und sah optisch moderner aus.
Nach der Wende wurden nach Polen viele Simmen exportiert weil diese eben so gefragt waren. Nach Polen exportierte Simmen waren genau so gedrosselt wie die nach Ungarn da in Polen man auch nur 45 fahren durfte mit einer "Karta Motorowerowa" vergleichbar mit einem Mofaführerschein. Mit dem Autoführerschein darf man dort aber bis zu 125ccm fahren nach meinen Infos. Deswegen nahm man es in den 90ern nicht so und hat meistens die DDR Simmen als Kleinkraftrad zugelassen auch wenn es eigentlich nicht rechtens wäre. Erkennt man sehr gut weil im polnischen Schein steht das Baujahr und die Erstzulassung in Polen drin. Und logischerweise wenn die Erstzulassung in den 90ern war dann wird es sehr wahrscheinlich ein DDR Moped sein.
=======
Da ich mir eine Romet Pony 301 restauriert hatte und hier in Deutschland lebe wollte ich damit auf der Straße fahren. Da es für das Modell nie eine Deutsche Betriebserlaubnis gab, gibt es nur eine Möglichkeit und das wäre eine Vollabnahme beim TÜV. Und dort wird überprüft, ob das Moped anhand des Baujahres deutschem Gesetz enspricht. Entsprechend muss man auch Spiegel nachrüsten die in Polen damals nicht Pflicht waren z.B. Ist bei US Importfahrzeugen ja nicht anders. Genau so wenn ich Felgen auf mein Auto schraube die keine ABE haben dann erlischt die Betriebserlaubnis meines Autos und muss beim TÜV wieder erlangt werden durch eine Prüfung durch einen Prüfingenieur.
Jetzt kommen wir zur bekannten Problematik heute mit unseren Simmen. Wir haben ein Fahrzeug ohne Papiere und möchten damit legal auf deutschen Straßen fahren.
Jetzt schauen wir an was die Zweitschrift vom KBA ist: Eine Datenbestätigung für das Fahrzeug mit VIN xxxxx dass es der EG Typengenehmigung z.B. KTA 1477-5 entspricht. Und nichts anderes macht das KBA bei der Prüfung. Die wollen sicher gehen, dass das Fahrzeug eben dem entspricht. Und das tuen jegliche Export Simsons eben nicht!
Und laut deutschem Recht erhält man bei jeder Export Simson egal aus welchem Land nur eine 45km/h Zulassung im Fall einer S50 oder S51 wenn wir ausgehen dass diese original ist so wie sie ins Ausland exportiert worden ist.
Jetzt ist aber die Frage: Ändere ich eine Ungarn Simson aus dem Baujahr z.B. 88 so das sie auf dem technischen Stand eines DDR Modelles ist, darf mir die Prüforganisation eine Einzelbetriebserlaubnis ausstellen als Kleinkraftrad und 60km/h?
Laut geltendem Recht der BRD aus 88 nicht. Aber jetzt gibt es da den Einigungsvertrag und laut dem Einigungsvertrag entspricht das Fahrzeug den Vorschriften der DDR.
Und nach welchem Recht darf jetzt der Prüfer die BE ausstellen? Ja .. dat fracht man sisch immer .. das liegt im ermessen der Prüfers. Und mit seiner Unterschrift haftet er auch für das Gutachten.
Ist beim Felgeneintragen nicht anders. Manche Prüfer nehmen dir eine Felgeneintragung nach Deutschem Recht ab und manche nach Europäischen Recht. So haben wir Tuner das Problem dass nach Deutschem recht eine Radlaufabdeckung oben am Kotflügel ausreicht, nach EG Recht reicht das nicht aus und es gibt noch Messpunkte die auch abgedeckt werden müssen. So kann es sein dass eine Felge auf dem Auto nach deutschem Recht erlaubt ist, nach EG aber nicht.
Und wenn der Prüfer in so einem Fall nach deutschem Recht dir ein Gutachten ausstellt, die Zulassungsstelle das Auto so zulässt ist man Safe. Jedoch kann es gut sein dass ein Polizist oder ein anderer Prüfer bei der HU z.B. die Eintragung anzweifelt und dann bei einem Sachverständigen eine Nachprüfung anordnet und der kann dann das Fahrzeug außer betrieb setzen wenn er nach EG Prüft.
Und so kann das bei einer Simson auch passieren.
Ich bau ne Export Karre um auf DDR Spezifikation.
Bekomme bei Dekra Prüfer eine Einzelbetriebserlaubnis als Kleinkraftrad und 60kmh nach DDR Recht eingetragen und zugelassen.
Somit kann ich das Moped versichern und bin so auch legal auf der Straße unterwegs.
Auch bei einem Unfall sollte es kein Problem geben weil das Fahrzeug eine Gültige Betriebserlaubnis hat. Jedoch würde es zu einer Nachprüfung kommen (die aber angeordnet werden muss aus diversen Gründen) und der zuständige Sachverständige prüft nach BRD Recht - dann darf er das Fahrzeug Stilllegen. Und sollte sowas bei einer Nachprüfung raus kommen, so kann sogar der Prüfer belangt werden, der seine Unterschrift ursprünglich gesetzt hat!
Ich sehe eine Umgebaute Simson mit 60er Einzelbetriebserlaubnis in der gleichen Kategorie wie ein getuntes Fahrzeug. Man ist nie zu 100% sicher dass man kein Ärger bekommt und einem die Betriebserlaubnis wieder entzogen wird. Das einzige was hilft ist das Fahrzeug im Serienzustand zu lassen (auf Ungarn Specs zurück rüsten und 45kmh) oder das Fahrzeug als Leichtkraftrad zulassen.
Ende.
Wäre der Einigungsvertrag nicht so wischi-waschi geschrieben, hätten wir solche Probleme nicht. Ist leider so. Warten wir ab - vielleicht kommt irgendwann mal ein Präzedenzfall auf das wir uns endlich berufen können bei der Frage, ob eine Import (nicht ReImport) Simson eine Zulassung als Kleinkraftrad und 60kmh bekommen darf oder nicht. Und hoffen wir mal das sowas nicht durch Personenschaden ins rollen gebracht wird ..
Gut das es hier kein Jawa Forum ist. Da ist die Lage ja noch verzwickter
Alles anzeigenHallo liebes Forum,
bin länger als Gast am Lesen und das Thema Import oder ReImport Simmen ist ein sehr großes Thema wenn man sich wie ich eine zulegen will.
Um eine Frage von -simme- zu beantworten - ja Simson Fahrzeuge wurden auch nach Polen exportiert jedoch in einer sehr geringen Stückzahl verglichen mit den Ungarn oder Bulgaren. Weil wir in Polen ja unsere Romets hatten. Eine Simson zu besitzen in den 80er Jahren war wie Mercedes fahren weil die Romets technisch den Simmen sehr unterlegen waren. Eine Romet Ogar 205 die bis 93 gebaut worden sind waren auf dem technischen Stand einer SR2 nur ohne Pedale und sah optisch moderner aus.
Nach der Wende wurden nach Polen viele Simmen exportiert weil diese eben so gefragt waren. Nach Polen exportierte Simmen waren genau so gedrosselt wie die nach Ungarn da in Polen man auch nur 45 fahren durfte mit einer "Karta Motorowerowa" vergleichbar mit einem Mofaführerschein. Mit dem Autoführerschein darf man dort aber bis zu 125ccm fahren nach meinen Infos. Deswegen nahm man es in den 90ern nicht so und hat meistens die DDR Simmen als Kleinkraftrad zugelassen auch wenn es eigentlich nicht rechtens wäre. Erkennt man sehr gut weil im polnischen Schein steht das Baujahr und die Erstzulassung in Polen drin. Und logischerweise wenn die Erstzulassung in den 90ern war dann wird es sehr wahrscheinlich ein DDR Moped sein.
=======
Da ich mir eine Romet Pony 301 restauriert hatte und hier in Deutschland lebe wollte ich damit auf der Straße fahren. Da es für das Modell nie eine Deutsche Betriebserlaubnis gab, gibt es nur eine Möglichkeit und das wäre eine Vollabnahme beim TÜV. Und dort wird überprüft, ob das Moped anhand des Baujahres deutschem Gesetz enspricht. Entsprechend muss man auch Spiegel nachrüsten die in Polen damals nicht Pflicht waren z.B. Ist bei US Importfahrzeugen ja nicht anders. Genau so wenn ich Felgen auf mein Auto schraube die keine ABE haben dann erlischt die Betriebserlaubnis meines Autos und muss beim TÜV wieder erlangt werden durch eine Prüfung durch einen Prüfingenieur.
Jetzt kommen wir zur bekannten Problematik heute mit unseren Simmen. Wir haben ein Fahrzeug ohne Papiere und möchten damit legal auf deutschen Straßen fahren.
Jetzt schauen wir an was die Zweitschrift vom KBA ist: Eine Datenbestätigung für das Fahrzeug mit VIN xxxxx dass es der EG Typengenehmigung z.B. KTA 1477-5 entspricht. Und nichts anderes macht das KBA bei der Prüfung. Die wollen sicher gehen, dass das Fahrzeug eben dem entspricht. Und das tuen jegliche Export Simsons eben nicht!
Und laut deutschem Recht erhält man bei jeder Export Simson egal aus welchem Land nur eine 45km/h Zulassung im Fall einer S50 oder S51 wenn wir ausgehen dass diese original ist so wie sie ins Ausland exportiert worden ist.
Jetzt ist aber die Frage: Ändere ich eine Ungarn Simson aus dem Baujahr z.B. 88 so das sie auf dem technischen Stand eines DDR Modelles ist, darf mir die Prüforganisation eine Einzelbetriebserlaubnis ausstellen als Kleinkraftrad und 60km/h?
Laut geltendem Recht der BRD aus 88 nicht. Aber jetzt gibt es da den Einigungsvertrag und laut dem Einigungsvertrag entspricht das Fahrzeug den Vorschriften der DDR.Und nach welchem Recht darf jetzt der Prüfer die BE ausstellen? Ja .. dat fracht man sisch immer .. das liegt im ermessen der Prüfers. Und mit seiner Unterschrift haftet er auch für das Gutachten.
Ist beim Felgeneintragen nicht anders. Manche Prüfer nehmen dir eine Felgeneintragung nach Deutschem Recht ab und manche nach Europäischen Recht. So haben wir Tuner das Problem dass nach Deutschem recht eine Radlaufabdeckung oben am Kotflügel ausreicht, nach EG Recht reicht das nicht aus und es gibt noch Messpunkte die auch abgedeckt werden müssen. So kann es sein dass eine Felge auf dem Auto nach deutschem Recht erlaubt ist, nach EG aber nicht.
Und wenn der Prüfer in so einem Fall nach deutschem Recht dir ein Gutachten ausstellt, die Zulassungsstelle das Auto so zulässt ist man Safe. Jedoch kann es gut sein dass ein Polizist oder ein anderer Prüfer bei der HU z.B. die Eintragung anzweifelt und dann bei einem Sachverständigen eine Nachprüfung anordnet und der kann dann das Fahrzeug außer betrieb setzen wenn er nach EG Prüft.
Und so kann das bei einer Simson auch passieren.
Ich bau ne Export Karre um auf DDR Spezifikation.
Bekomme bei Dekra Prüfer eine Einzelbetriebserlaubnis als Kleinkraftrad und 60kmh nach DDR Recht eingetragen und zugelassen.
Somit kann ich das Moped versichern und bin so auch legal auf der Straße unterwegs.Auch bei einem Unfall sollte es kein Problem geben weil das Fahrzeug eine Gültige Betriebserlaubnis hat. Jedoch würde es zu einer Nachprüfung kommen (die aber angeordnet werden muss aus diversen Gründen) und der zuständige Sachverständige prüft nach BRD Recht - dann darf er das Fahrzeug Stilllegen. Und sollte sowas bei einer Nachprüfung raus kommen, so kann sogar der Prüfer belangt werden, der seine Unterschrift ursprünglich gesetzt hat!
Ich sehe eine Umgebaute Simson mit 60er Einzelbetriebserlaubnis in der gleichen Kategorie wie ein getuntes Fahrzeug. Man ist nie zu 100% sicher dass man kein Ärger bekommt und einem die Betriebserlaubnis wieder entzogen wird. Das einzige was hilft ist das Fahrzeug im Serienzustand zu lassen (auf Ungarn Specs zurück rüsten und 45kmh) oder das Fahrzeug als Leichtkraftrad zulassen.
Ende.
Wäre der Einigungsvertrag nicht so wischi-waschi geschrieben, hätten wir solche Probleme nicht. Ist leider so. Warten wir ab - vielleicht kommt irgendwann mal ein Präzedenzfall auf das wir uns endlich berufen können bei der Frage, ob eine Import (nicht ReImport) Simson eine Zulassung als Kleinkraftrad und 60kmh bekommen darf oder nicht. Und hoffen wir mal das sowas nicht durch Personenschaden ins rollen gebracht wird ..
Gut das es hier kein Jawa Forum ist. Da ist die Lage ja noch verzwickter
Schön geschrieben, nur vernachlässigt du zwei Punkte.
Erster Punkt ist das man nicht nach geltendem Recht von damals aus der ddr handelt da das geltende recht eben im Einigungsvertrag steht, und das auch detailliert.
Und Punkt zwei ist das Fahrzeuge die vor dem Stichtag eben einfach eine 60kmh Zulassung haben sofern sie hier mal angemeldet wurden. Das ist bei exportfahrzeugen nicht der Fall.
Mfg ronny
Und laut deutschem Recht erhält man bei jeder Export Simson egal aus welchem Land nur eine 45km/h Zulassung im Fall einer S50 oder S51 wenn wir ausgehen dass diese original ist so wie sie ins Ausland exportiert worden ist.
Das ist nicht richtig, nach deutschen recht darf ein Kleinkraftrad bis Baujahr 2002 50km/h, ab Baujahr 2002 nur 45km/h.
Das Baujahr ist dafür entscheiden, nicht der Tag an den in Deutschland eine BE per 21er Abnahme erlangt wird.
Original so wie sie Exportiert wurde zb. nach Ungarn, diese entsprechen nicht den deutschen Vorschriften und bekommen somit in diesen Zustand normal auch keine BE. Also es muss angepasst werden das es den deutschen Vorschriften entspricht.
In Ungarn durften die je nach Version maximal 50 oder 40km/h laufen und dürfen nur Solo gefahren werden, daher haben diese auch keine Sozius Fußrasten.
Die tschechischen, bulgarischen Modelle zb. entsprechen den der DDR Modelle, diese entsprechend quasi vom Werk her den deutschen Vorschriften.
Die BRD-Modelle, Neckermann Spatz, S51B-4-D hatten eine 40km/h BE, da bis 1986 die Kleinkrafträder nur 40km/h durften, diese bekommt man
aber auf 50km/h ungeschrieben, die letzten S51B-4-D sind darauf hin auch mit 50km/h BE ausgeliefert wurden.
Und nach welchem Recht darf jetzt der Prüfer die BE ausstellen? Ja .. dat fracht man sisch immer .. das liegt im ermessen der Prüfers. Und mit seiner Unterschrift haftet er auch für das Gutachten.
Stell dir mal die Frage woran der Prüfer erkennen soll, das es ein Reimport ist wenn dieses 1 zu 1 einen DDR Modell entspricht.
Und wenn die Zulassungsstelle das Gutachten auch abstempelt, erst dann ist es erst eine gültige BE, dann ist das halt so.
Dann hat die Zulassungsstelle, so die Betriebserlaubnis erteilt.
Wenn ich also einen Reimport aus Rumänien oder Bulgarien habe, darf der auch 60kmh fahren bzw. durfte in diesen Ländern auch 60kmh fahren?
du kannst mit den Mitteln die es damals gab ne Export Simson auf seine 60km/h bringen....
Wenn ich also einen Reimport aus Rumänien oder Bulgarien habe, darf der auch 60kmh fahren bzw. durfte in diesen Ländern auch 60kmh fahren?
nöö
Wenn ich also einen Reimport aus Rumänien oder Bulgarien habe, darf der auch 60kmh fahren bzw. durfte in diesen Ländern auch 60kmh fahren?
Juristisch betrachtet nein.
Wenn ich also einen Reimport aus Rumänien oder Bulgarien habe, darf der auch 60kmh fahren bzw. durfte in diesen Ländern auch 60kmh fahren?
Nein, die darf mangels deutscher BE erst mal gar nicht fahren...........
Die haben wie alle Mopeds die in Export gingen, keine BE vom KTA erhalten.
Gut das es hier kein Jawa Forum ist. Da ist die Lage ja noch verzwickter
Bei den Jawa-Moped ?
Nö, ist im Prinzip das gleiche.
Die offiziell in die DDR exportiert wurden haben eine KTA-BE erhalten und für diese bekommt man auch eine Zweitschrift der BE vom KBA
Das ist nicht richtig, nach deutschen recht darf ein Kleinkraftrad bis Baujahr 2002 50km/h, ab Baujahr 2002 nur 45km/h.
Das Baujahr ist dafür entscheiden, nicht der Tag an den in Deutschland eine BE per 21er Abnahme erlangt wird.
Ja da hast du Recht daran habe ich kurz nicht gedacht dass in der BRD es die 50kmh ne Begrenzung gab.
Wenn jemand ne Ungarn Simson umgebaut hat auf Sozius, Blinker, Hupe etc., dann bei Dekra und Co. ne Einzelbetriebserlaubnis erlangt hat und noch die Zulassung einem das abgestempelt hat. Da bin ich persönlich jetzt nicht neidisch und Pranger die Person an. Manchmal hat man auch das Gefühl dass der ein oder andere sich daran fast schon aufgeilt.
Anders sieht es da aus wenn jemand ne Simson importiert, KTA Papiere fälscht und dann als echt verkauft. Habe ich heute leider auf Kleinanzeigen wieder gesehen sogar von einem gewerblichen Händler.
Oder dieser Kleinanzeigenhändler bei mir ums Eck bei Ingolstadt der zwar mittlerweile dazu schreibt dass es Export Simmen sind aber in der Beschreibung eine Anleitung verlinkt wie man KBA Papiere beantragt... wo sich alle einig sind - es kann keine Zweitschrift für ein Fahrzeug geben wenn es für das Fahrzeug nie eine Erstschrift hab.
Aus der heutigen Sicht ist es echt blöd wie der Einigungsvertrag geschrieben worden ist. Der Interpretationsspielraum ist da leider auch sehr groß. Mich stört der Abschnitt: Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor [...] wenn sie bis 28. Februar 1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind.
Es steht nichts davon, dass Kleinkrafträder in der DDR zugelassen werden mussten nur das "in den Verkehr bringen". Und in den Verkehr bringen da könnte man doch sogar meinen in den Handelsverkehr nicht Straßenverkehr heißen .
Wenn jemand ne Ungarn Simson umgebaut hat auf Sozius, Blinker, Hupe etc., dann bei Dekra und Co. ne Einzelbetriebserlaubnis erlangt hat und noch die Zulassung einem das abgestempelt hat. Da bin ich persönlich jetzt nicht neidisch und Pranger die Person an.
dann mach mal...ich habs geschafft..
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