offizielles DEKRA Dokument - 60km/h Betriebserlaubnis

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  • Und wieder die selbe Frage.. Mit welchem Land hat die BRD ein Vertrag gemacht?

  • Welches Land hat mit der BRD nen Vertrag gemacht

    Das sollte der psy sich mal fragen. Wenn er drauf kommt weiß er ja wo die Gültigkeit in welcher gebietskörperschaft gründet. Dann weiß er auch wo das erstmalige Inverkehrbringen gemeint ist.



    Mfg ronny

  • Hallo habe meine alte Simson S51(kein Export) wieder schmuck gemacht für meinen Sohn, leider finde ich die Grüne Zulassungsbescheinigung nicht mehr, da mir 25 Wochen zu lang sind um auf eine Zulassung vom KBA zu warten, dies war zumindest die Aussage von dort, habe ich eine Einzelabnahme bei der DEKRA machen lassen gemäß § 21, leider weigert sich die Zulassungsstelle Gotha mir das Ding abzustempeln, dürften sie nicht auf Weisung des Landesverwaltungsamtes dies obliegt nur dem Kraftfahrtbundesamt mir eine Zulassung auszustellen. Was kann ich tun bzw. gibt es noch eine andere Möglichkeit ?

  • dies obliegt nur dem Kraftfahrtbundesamt mir eine Zulassung auszustellen.

    Die Aussage, ist schlicht und einfach Falsch.

    Eine BE zu erteilen auf Grund eins Gutachten nach § 21 ist Aufgabe der Zulassungsstelle und nicht des KBAs.

    Das sieht du sogar wenn du mal das Gutachten anschaust.

    Da steht "Bescheinigung der Zulassungsbehörde nach § 4 Abs. 8 FZV" darunter BE erteilt.


    Selbst das KBA verweist auf eine Einzelabnahmen wenn sie keine Zweitschrift ausstellen können. https://images.app.goo.gl/pUr5XUXweBZJEW1v5


    Wenn die sich erneut weigern, würde ich eine Fachaufsichtsbeschwerde machen.

    Einmal editiert, zuletzt von ckich ()

  • ... leider weigert sich die Zulassungsstelle Gotha mir das Ding abzustempeln, dürften sie nicht auf Weisung des Landesverwaltungsamtes dies obliegt nur dem Kraftfahrtbundesamt mir eine Zulassung auszustellen. ...

    Lass Dir die Weisung mal zeigen ...

    49 ccm. 6,25 PS. 85 km/h. Wer zwei linke Hände hat, sollte die Rechte studieren.

  • Der Herr von der Zulassungsstelle könnte sich mal mit den Begriffen "Allgemeine Betriebserlaubnis" (erging vom KTA an den Hersteller) und "Nachweis der Betriebserlaubnis" - also das ABE Kärtchen - welches vom Hersteller dem Kunden mit gegeben wurde, beschäftigen..

    Sicherlich sind die Angelegenheit der Allgemeinen Betriebserlaubnis KTA bzw. KBA Sache, das Kärtchen aber Herstellersache, und dass das KBA ein Ersatzkärtchen ausstellen darf, ist eine Kann - Bestimmung ... ;)

    49 ccm. 6,25 PS. 85 km/h. Wer zwei linke Hände hat, sollte die Rechte studieren.

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