Dir gilt im Gegentum seine Bewunderung, wenn ich seine (psy97s) Zeilen recht interpretiere...

offizielles DEKRA Dokument - 60km/h Betriebserlaubnis
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Ja da hast du Recht daran habe ich kurz nicht gedacht dass in der BRD es die 50kmh ne Begrenzung gab.
Wenn jemand ne Ungarn Simson umgebaut hat auf Sozius, Blinker, Hupe etc., dann bei Dekra und Co. ne Einzelbetriebserlaubnis erlangt hat und noch die Zulassung einem das abgestempelt hat. Da bin ich persönlich jetzt nicht neidisch und Pranger die Person an. Manchmal hat man auch das Gefühl dass der ein oder andere sich daran fast schon aufgeilt.
Anders sieht es da aus wenn jemand ne Simson importiert, KTA Papiere fälscht und dann als echt verkauft. Habe ich heute leider auf Kleinanzeigen wieder gesehen sogar von einem gewerblichen Händler.Oder dieser Kleinanzeigenhändler bei mir ums Eck bei Ingolstadt der zwar mittlerweile dazu schreibt dass es Export Simmen sind aber in der Beschreibung eine Anleitung verlinkt wie man KBA Papiere beantragt... wo sich alle einig sind - es kann keine Zweitschrift für ein Fahrzeug geben wenn es für das Fahrzeug nie eine Erstschrift hab.
Aus der heutigen Sicht ist es echt blöd wie der Einigungsvertrag geschrieben worden ist. Der Interpretationsspielraum ist da leider auch sehr groß. Mich stört der Abschnitt: Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor [...] wenn sie bis 28. Februar 1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind.
Es steht nichts davon, dass Kleinkrafträder in der DDR zugelassen werden mussten nur das "in den Verkehr bringen". Und in den Verkehr bringen da könnte man doch sogar meinen in den Handelsverkehr nicht Straßenverkehr heißen
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Und wieder die selbe Frage.. Mit welchem Land hat die BRD ein Vertrag gemacht?
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Welches Land hat mit der BRD nen Vertrag gemacht
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„[...]zwischen BRD und Polen/
wurde ein Land gestohlen[...]“
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Welches Land hat mit der BRD nen Vertrag gemacht
Das sollte der psy sich mal fragen. Wenn er drauf kommt weiß er ja wo die Gültigkeit in welcher gebietskörperschaft gründet. Dann weiß er auch wo das erstmalige Inverkehrbringen gemeint ist.
Mfg ronny
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Hallo habe meine alte Simson S51(kein Export) wieder schmuck gemacht für meinen Sohn, leider finde ich die Grüne Zulassungsbescheinigung nicht mehr, da mir 25 Wochen zu lang sind um auf eine Zulassung vom KBA zu warten, dies war zumindest die Aussage von dort, habe ich eine Einzelabnahme bei der DEKRA machen lassen gemäß § 21, leider weigert sich die Zulassungsstelle Gotha mir das Ding abzustempeln, dürften sie nicht auf Weisung des Landesverwaltungsamtes dies obliegt nur dem Kraftfahrtbundesamt mir eine Zulassung auszustellen. Was kann ich tun bzw. gibt es noch eine andere Möglichkeit ?
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dies obliegt nur dem Kraftfahrtbundesamt mir eine Zulassung auszustellen.
Die Aussage, ist schlicht und einfach Falsch.
Eine BE zu erteilen auf Grund eins Gutachten nach § 21 ist Aufgabe der Zulassungsstelle und nicht des KBAs.
Das sieht du sogar wenn du mal das Gutachten anschaust.
Da steht "Bescheinigung der Zulassungsbehörde nach § 4 Abs. 8 FZV" darunter BE erteilt.
Selbst das KBA verweist auf eine Einzelabnahmen wenn sie keine Zweitschrift ausstellen können. https://images.app.goo.gl/pUr5XUXweBZJEW1v5
Wenn die sich erneut weigern, würde ich eine Fachaufsichtsbeschwerde machen.
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... leider weigert sich die Zulassungsstelle Gotha mir das Ding abzustempeln, dürften sie nicht auf Weisung des Landesverwaltungsamtes dies obliegt nur dem Kraftfahrtbundesamt mir eine Zulassung auszustellen. ...
Lass Dir die Weisung mal zeigen ...
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Bei uns gibt es aktuell auch so einen Kindergarten…
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Moin,
Das sieht du sogar du wenn die mal das Gutachten anschaust
und jetzt noch einmal verständlich bitte.
Dein Schriebs ist ja älter, als wie das Thema ansich.
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Das Problem ist leider immernoch das selbe.
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Der Herr von der Zulassungsstelle könnte sich mal mit den Begriffen "Allgemeine Betriebserlaubnis" (erging vom KTA an den Hersteller) und "Nachweis der Betriebserlaubnis" - also das ABE Kärtchen - welches vom Hersteller dem Kunden mit gegeben wurde, beschäftigen..
Sicherlich sind die Angelegenheit der Allgemeinen Betriebserlaubnis KTA bzw. KBA Sache, das Kärtchen aber Herstellersache, und dass das KBA ein Ersatzkärtchen ausstellen darf, ist eine Kann - Bestimmung ...
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