Fakt ist, eine Simson Export Ungarn in der 60 km/h Version hatte in Ungarn Papiere (die werden dem Käufer aber oft nicht mitgegeben) und kann hier problemlos als Leichtkraftrad angemeldet werden. (gilt sinngemäß auch für CZ, Polen, Vietnam, BG, F, GB etc.)
Eine Simson Export Ungarn 40 km/h Einsitzer hatte ab etwa Mitte der 70er Jahre keine Papiere mehr und galt dort als Fahrrad mit Hilfsmotor. Sie kann hier auch nach Erstellung von dem deutschen Standard entsprechenden Papieren problemlos mit 40 km/h und einem Sitz angemeldet werden, oder nach gültigem Recht (StVZO BRD) auf 50 km/h und 2 Sitzplätze umgerüstet werden.
Alles völlig problemlos.
Das einzige wirkliche Problem ist, dass der Wert eines Re-Importes von 100-300 Euro Einkaufspreis in Ungarn auf 2000 Euro und mehr Verkaufspreis in Deutschland steigt, wenn 60 km/h Kleinkraftrad Papiere vorliegen. Und deswegen wird gemauschelt und betrogen, bis sich die Balken biegen.