S51 - Umbau von Glüphlampe auf LED Scheinwerfer

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  • @Starheizer:
    Ich sagte doch im anderen Beitrag ja schon: Wenn man sich unsicher ist, sollte man am Besten ein Foto mit den Kennzeichen auf dem SW machen und dann TÜV/DEKRA fragen. => Wenn die das als GENEHMIGT durchwinken, dann hat das auch Aussagekraft. (... und man bekommt auch relevante Querverweise geliefert, auf denen sich die entsprechende Aussage von TÜV/DEKRA beruft.)


    Klar kann man vieles verbauen, was zulassungstechnisch leider oft "in die Hose" geht. - Aber wer sicher sein will, fragt TÜV/DEKRA nach deren Meinung, bevor er etwas verbaut.

    Gruß Frank


    :kopfkratz: Was ist eigentlich Elektrizität? :kopfkratz:


    Morgens mit Hochspannung aufstehen,
    mit Widerstand zur Arbeit gehen,
    den ganzen Tag gegen den Strom schwimmen,
    abends geladen nach Hause kommen,
    an die Dose fassen
    und eine gewischt bekommen!


    :a_bowing: DAS ist Elektrizität! :a_bowing:
    :whistling:

  • Aber wer sicher sein will, fragt TÜV/DEKRA nach deren Meinung, bevor er etwas verbaut.

    Bringt nichts da ein Prüfer nach seiner Meinung zu fragen, der eine Prüfer winkt es durch und der nächste nicht.
    Sieht man schon am Beispiel wie mit Nachbaurahmen oder SWH Gabel umgegangen wird, der nimmst ab der nächste nicht. zum :puke:
    Auf was berufen kann man sich nur, was man schwarz auf weiß hat. :a_bowing:


    "=> Laut DEKRA sind die genannten Umbauten an der Lima erlaubt - Auch der Missbrauch wäre erlaubt..."
    Ganz ehrlich, das glaube ich nun nicht.
    Sogar im Heft Zulässige Umbauten, sind die Zulässigen umbauenden der Zündanlage aufgeführt.
    (Und ja mit ist bekannt das das Heft seine Gültigkeit verloren hat).
    Im Gegensatz zu DDR Zeiten, was da ohne Abnahme frei umgebaut werden durfte, muss heute jeder Pups abgenommen werden oder brauch eine ABE.
    Von daher die Frage, haste das schwarz auf weiß vom Prüfer, mit seinen Siegel und Unterschrift ?

    Einmal editiert, zuletzt von ckich ()

  • DEKRA meint mir betreffs Lima-Umbauten:


    "Einem entsprechenden Umbau auf 12 Volt steht aus unserer Sicht nichts entgegen,
    sofern die
    Lichtmaschine funkentstört ist und der Rest der elektrischen
    Anlage entsprechend angepasst
    wird (bauartgenehmigte 12V Leuchtmittel und
    dafür geeignete Scheinwerfer und Leuchten, ggf.
    Hupe, Blinkgeber,
    Batterie).



    Bitte beachten, Sie dass Zündung von den Änderungen nur
    insofern tangiert werden darf, dass
    die Charakteristik nicht verändert wird.
    Denn kommt es zu Leistungs-, Abgas- oder
    Geräuschänderungen, werden Abnahmen
    erforderlich."
    (Auszug aus einer E-Mail)



    Die Frage lautete:


    "Da die Lichtmaschinenleistung der originalen Lichtmaschine sehr dürftig ist und
    mit der originalen Beleuchtung bei eingeschaltetem licht die
    Lichtmaschinenleistung übersteigt, ist damit zu rechnen, dass die
    Fahrzeugbatterie innerhalb einer Stunde Fahrt langsam einen kritischen
    Ladezustand erreichen würde, so dass die Beleuchtung schwächer würde.


    OK,
    der DUO 4/1 basiert technisch auf Simson-Bauteilen, so dass man auch andere
    Lichtmaschinen der Simson-Mopeds verbauen und/oder aber die Lichtmaschine selber
    mit anderen Spulen bestücken kann, um bessere Ladeleistungen zu
    erhalten.
    Macht man sich die physikalischen Eigenheiten der ungeregelten

    Generatorspulen zu Nutze (sie verhalten sich ähnlich wie Konstantstromquellen),
    kann man aus einer 6V-Spule auch 12V herausholen und dabei ca. 70%
    Leistungsgewinn verbuchen."
    (Ebenfalls der Auszug aus dem Schriftwechsel)




    Betreffs der LED-SW wurde mir das geantwortet, was ich ja weiter vorne verlinkt habe:


    China LED "Angel Eye" Scheinwerfer mit "E-Zulassung" für Simson - Beitrag 80


    Die dort wiedergegebene Antwort von der DEKRA ist ebenfalls eine E-Mail-Antwort, die mit eigenen Worten wiedergegeben wurde.
    Hier ging es ja nur um die Püfzeichen HCR und WCR.


    So habe ich einige Schriftwechsel mit der DEKRA gespeichert und könnte die Antworten von der DEKRA wiedergeben (sofern es um einige Elektrische Sachen geht)



    Somit: Ja, ich habe die Antworten von der DEKRA bereits schwarz auf weiß vorliegen.
    Somit kann ich das also auch so wiedergeben, wie es von der DEKRA angesehen wird.

    Gruß Frank


    :kopfkratz: Was ist eigentlich Elektrizität? :kopfkratz:


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    an die Dose fassen
    und eine gewischt bekommen!


    :a_bowing: DAS ist Elektrizität! :a_bowing:
    :whistling:

    Einmal editiert, zuletzt von DUO78 ()


  • Von was für ein entsprechender Umbau auf 12V ist da die rede ?

    4 Mal editiert, zuletzt von ckich ()

  • Ich habe diese Frage bereits nachgereicht (siehe meinen letzten Beitrag)

    Gruß Frank


    :kopfkratz: Was ist eigentlich Elektrizität? :kopfkratz:


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  • Ich habe diese Frage bereits nachgereicht (siehe meinen letzten Beitrag)

    Ok hatte ich noch nicht gelesen


    "Lichtmaschine funkentstört ist "


    Ist denn die Funkenstörung /elektromagnetische Verträglichkeit bei einen 12V Missbrauch
    nach EU-Richtlinien gegeben bzw. geprüft wurden ?


    Nur mal so, das Steuerteil für die E-Zündung von Vape ist dahingehend geprüft.
    MZA-Vape und PD-Vape Anlagen auch, jedes Bauteil davon....

  • Das mag sein, makersting.
    Aber wenn du einen Prüfer fragst, gehst du doch davon aus, dass er dir dir sagen kann, was zulässig ist und was nicht.
    Es gibt aber nicht immer fertige Referenzen, so dass eine Individuelle Änderung gemacht werden muß.
    Wenn es also heißt, dass die Änderung unbedenklich ist, muss man das nicht unbedingt vorstellen, wenn man den Rattenschwanz beachtet (mit Funkentstörung würde man z.B. die durch entstehende Abrissfunken entstehenden Störsignale im Rundfunk meinen, die es aber hierbei nicht gibt, da die Spannung bürstenlas abgenommen wird)


    ckich:
    Bei 2 Spulen bleibt die Zündung ja unverändert. Die Regler selber sollten funkentstört sein, zumal es ja keine Abrißfunken gibt, weil die Spannung ja bürstenlaos abgenommen wird.
    Da bürstenlos also auch keine Störsignale.
    Du nutzt ja nur die Spulen ja @12V anstatt @6V. Das einzige wären also die chinesischen odar Taiwanischen Regler, die man in verschiedenen Motorrädern und -Rollern wiederfindet...
    Also sollte es keine Probleme geben, wenn allse Stewckverbindungen einen straffen Sitz haben.
    Es sind sozusagen nur Elektrische Tele und keine Elektronischen Tele, die hier Verwendung finden.


    Untenrum: Es gibt keine Prüfung betreffs der Funkentstörung entsprechend EU-Richtlinie.
    Ich glaube kaum, dass jeder Generator eine Potentielle Störquelle darstellt, wenn er Bürstenlos arbeitet (also wie unsere Limas auch). - Dagegen werden die Schleifring- oder Bürsten-Maschinen eher Störquellen sein, da hier ja ein Kontaktfeuer entsteht, wenn die sich drehen.

    Gruß Frank


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    2 Mal editiert, zuletzt von DUO78 ()

  • Ja das mag alles so sein.
    Es ist ein Umbau, der nie so in irgend einer weise in Verbindung mit 12V geprüft wurde.
    Da her gibt es da auch kein eventuellen Bestandsschutz oder ähnliches dafür.
    Von da her wäre eine Prüfung betreffs der elektromagnetische Verträglichkeit, entsprechend EU-Richtlinie nötig, damit sie so zugelassen ist.
    "Ich glaube kaum, dass jeder Generator eine Potentielle Störquelle darstellt"
    Glauben nützt da nichts, um das zu belegen, das es auch so ist, muss es ja geprüft ob es elektromagnetische Verträglichkeit, entsprechend EU-Richtlinie erfüllt.
    Damit kannst nicht belegen, das es so ist, was der Prüfer gefordert hat "Lichtmaschine funkentstört ist "
    und schon ist das schwarz auf weiß Vorliegende, Makulatur.


    Beim den S51 Blinker vom MZA ist es ähnlich, die sind trotz Prüfzeichen nicht in Verbindung mit 6V zugelassen.
    Im Beipackzettel steht das die mit 12V geprüft wurden.

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