Erledigt: Das Ergebnis einer genommenen Vorfahrt

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  • Danke zunächst für die Infos!
    Nachdem heute der erste Fragebogen an die gegnerische Versicherung (die auch meine Mopete versichert hat) zurück gegangen ist, werde ich nun erstmal wieder abwarten, was die weiteren Ermittlungen so mit sich bringen.
    Geschätzte Kosten der Reparatur: 1.750 bis 2.000€nen bei einem Anschaffungspreis von 1.600€ in 2011 und Wiederbeschaffungswert von geschätzten 2.000.


    Ob sich ein Anwalt als Nötig erweisen wird, wird sich wohl demnächst zeigen. Zumindest sind nun erstmal alle Angaben der Geschädigtenschar bei der Versicherung eingegangen.
    Dirk darf nächstens zur Zeugenvernehmung durch die Rennleiter und wohl noch ein MRT der linken Schulter nachschieben, um einen Bänderriss auszuschließen.
    Gegen die Verursacherin laufen strafrechtliche Ermittlungen.

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  • Den Anwalt braucht der Dirk auf jeden Fall, damit das entsprechende Schmerzensgeld basarmäßig verhandelt werden kann.
    Er sollte auf keinen Fall sich mit Summe XY vollumfänglich auch für die Zukunft abspeisen lassen - man weiß nie, ob in 2-5 Jahren noch Nachfolgeschäden am Knochenbau auftreten - siehe immaterieller Vorbehalt, aber Rechtsberatung darf nur meine Frau oder jeder andere Anwalt machen...

    Lagerkoller hat nichts mit defekten Kugellagern zu tun!

  • Den Anwalt braucht der Dirk auf jeden Fall, damit das entsprechende Schmerzensgeld basarmäßig verhandelt werden kann.
    Er sollte auf keinen Fall sich mit Summe XY vollumfänglich auch für die Zukunft abspeisen lassen - man weiß nie, ob in 2-5 Jahren noch Nachfolgeschäden am Knochenbau auftreten - siehe immaterieller Vorbehalt, aber Rechtsberatung darf nur meine Frau oder jeder andere Anwalt machen...


    Die "Körperverletzung" hatte ich überhaupt nicht auf dem Schirm.


    Da wären ja wegen zwei Sachen so zu sagen jeweils ein Anwalt nötig.

  • - es sind zwei Sachen: Personenschaden Dirk und Sachschaden beim Dings
    - im Normalfall macht ein Anwalt beide Sachen, es sei (z.B.):


    Der Unfall hätte ohne einen vorhandenen technischen Mangel am Moped vermieden werden können (z.B. nicht funktionierende Bremse),
    dann wäre Anwalt 1 für Schadenersatz aus Personenschaden zuständig (gegenüber Vorfahrtsverletzer und gegenüber Dings wegen nicht verkehrssicherem Kfz) und
    Anwalt 2 für Sachschadenersatz für den Dings gegenüber Kfz-Haftpflichtvericherer des Vorfahrtverletzers.

    Lagerkoller hat nichts mit defekten Kugellagern zu tun!

  • Wenn Dirk mit meiner Auswahl nicht einverstanden ist, sucht er sich ohnehin einen eigenen oder er zieht das allein durch.
    Ist seine Entscheidung und meinen Rat dazu kennt er.
    Der Ausschlussgrund wegen technischer Mängel vor dem Unfall ist nicht gegeben, ansonsten wäre das Moped zur Erstellung eines technischen Gutachtens durch die Rennleitung eingezogen worden.
    Wobei, ob die Vorderradbremse vor dem Unfall in einwandfreiem Zustand und funktionstüchtig war, dürfte jetzt sehr schwer nachzuweisen sein.
    Ich gehe immer noch von 100% Schuld des Verursachers aus.


    Edith meint gerade: Termin bei 'nem Anwalt steht für Montag im Kalender.

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  • Hier noch die gestrigen Amateuraufnahmen der Schäden an den Überresten des KRades bei Meister Jung auf'm Hof.


    Der Tank hat auch mehr abbekommen, als vergangenen Donnerstag ersichtlich war. An der rechten Seite hat er vorn unten eine neue Falz.

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