herr dings hat einen fahren lassen....
Erledigt: Das Ergebnis einer genommenen Vorfahrt
- DitFroschN
- Geschlossen
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Nutzungsausfallentschädigung gibts beim 2-Rad nur, wenn es dein einiges Fahrzeug ist.
Eigenes, oder einziges?
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Einziges -> Tippfehler seitens des belockten
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Naja..aber das müsste anfechtbar sein. Wenn ich mit dem Motorrad fahren will, da es im Gegensatz zum Auto die Hälfte an Sprit verbraucht und das Auto nur für Lasten nutze, dürfte also zumindest die Hälfte der Spritkosten wieder einholbar sein. Sagt der Hobbiejurist in mir.
Obs Sinn macht das anzufechten, will ich aber mal lieber dem Rechtschutz des Beteiligten überlassen.
Sonst wäre der unsinnige Umkehrschluss ja bei kaputter Karre auch: "Nutzen Se jefällichst Ihren Treteimer, solang!"
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Wenn ich mein Mopped werktäglich 20 km bewege, habe ich Anspruch auf nen Miet-Mopped eine Klasse tiefer (also Chinagurke), welche eben werktäglich 20 km zu bewegen wäre, oder ich mache entsprechend Nutzungsausfall geltend.
"Kann ein unschuldig in einen Unfall verwickelter Motorradfahrer nachweisen, dass er sein Zweirad täglich genutzt hat und ihm kein Pkw als Ausweichmöglichkeit zur Verfügung steht, so hat er Anspruch auf eine Nutzungsausfallentschädigung (hier: 2.574 Euro für 39 Tage), die im Regelfall nur Autofahrern zusteht, da Biker mit ihrem Gefährt meist nur "ihrem Hobby frönen" (Landgericht München I, 17 S 21278/02).
Alternativ zur Übernahme eines Ersatzfahrmotorrollers bzw. Ersatzmotorrades wird auch Nutzungsausfall gewährt. Danach kann man je nach Rollertyp mit 10 €/Tag (Mofa usw.) und 46 €/Tag (Großroller) rechnen. Bei älteren Fahrzeugen sind die Sätze i.d.R geringer."
Falls doch ein Auto irgendwo rumstehen sollte, benötigt dies dann sicherlich die Angetraute oder der Sohn zur Arbeit..., somit kann darauf nicht ausgewichen werden.
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Ja, und was is, wenn man mehrere Mopeten sein Eigen nennt?
In meinem Fall hab ich ne MZ, ne Suzuki und die Familiendose. Der Bürgerkäfig wird aber primär vom Weibchen genutzt. Bleiben noch MZ und Suzuki für mich. Die Suzuki is aber nur für schönes Wetter (es macht irgendwann keinen Spass mehr mit dem Teil weil Pseudo-Chopper /-Cruiser mit entsprechend schlechtem Wetterschutz), die MZ für alle Wetterlagen.Gruss
Mutschy
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Ja, und was is, wenn man mehrere Mopeten sein Eigen nennt?
In meinem Fall hab ich ne MZ, ne Suzuki und die Familiendose. Der Bürgerkäfig wird aber primär vom Weibchen genutzt. Bleiben noch MZ und Suzuki für mich. Die Suzuki is aber nur für schönes Wetter (es macht irgendwann keinen Spass mehr mit dem Teil weil Pseudo-Chopper /-Cruiser mit entsprechend schlechtem Wetterschutz), die MZ für alle Wetterlagen.Gruss
Mutschy
MZ, Suzuki sind keine Pkw - nehme ich an?
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Nee. Mopeten halt. Und ich bin meist mit einer von beiden unterwegs.
Gruss
Mutschy
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Eben:
"Kann ein unschuldig in einen Unfall verwickelter Motorradfahrer nachweisen, dass er sein Zweirad täglich genutzt hat und ihm kein Pkw als Ausweichmöglichkeit zur Verfügung steht..."Somit doch alles gut.
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Wobei Anwälte ja alles können,..wenn sie wollen. Oder Richter mitspielen. In der Eifel fuhren sie einem Forumsbekannten auch seinen LKR-Sonntagsoldie kaputt. Auch wenn der Ausfall nur im Hobbybereich lag, machte der Anwalt glaubhaft, dass dieser Ausfall dem Geschädigten so sehr "schmerzte", dass er da auch Tagessätze erstattet bekam.
Im Prinzip also wie immer: Gesetze sind die Leitfäden.. Das Urteil fällt das Gericht. -
Eben:
"Kann ein unschuldig in einen Unfall verwickelter Motorradfahrer nachweisen, dass er sein Zweirad täglich genutzt hat und ihm kein Pkw als Ausweichmöglichkeit zur Verfügung steht..."Somit doch alles gut.
Danke für die Info!
Ich hoffe einfach mal, dass ich niemals in die Gelegenheit kommen werde, auf dieses Wissen zurückgreifen zu müssen
Gruss
Mutschy
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Danke für die Info!
Ich hoffe einfach mal, dass ich niemals in die Gelegenheit kommen werde, auf dieses Wissen zurückgreifen zu müssen
GrussMutschy
Das hoffen und wünschen wir alle!
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