S51 Motor „fahrbereit“

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  • Ja wie willst du dein Recht einfordern wenn dein gegenüber nicht der gleichen tut, sich im Recht fühlt oder dieser ein Anwalt nimmt ?
    Da wirst du schnell feststellen, das es auch eine Frage des Geldes ist und wenn bei dein gegenüber nichts zu holen ist, dann nützt es nichts wenn man Recht hat und keine Kohle zurückbekommt.


    Eine Motor der läuft schaltet usw. aber wenn du ihn auf machst feststellst zb. Primär verschlissen,
    Kupplung verschlissen, 2. Gang Rad verschlissen, Ziehkeil usw.
    Was nützt dir da eine zusage das er Fahrbar ist ?
    Fahrbar war er ja und damit hat er die zugesicherte Eigenschaft beim kauf erfüllt.
    Und trotzdem stehst dann mit Haufen Schrott da und kannst den Verkäufer rechtlich nicht ans Bein pinkeln.


  • ...
    Hätte ich Admin-Rechte, könnte ich den Fred hier zu machen. Und würde es auch :a_bowing:


    Gruss


    Mutschy

    ick helfe dem verzweifelten mutschy mal---

    ALLES WIRD GUT!!
    ...für wen entscheide ich später..


    ...ja, PSYCHO!! :v_dark:


    Zitat Tacharo:

    Beide varianten von Lehmann funktionieren und sind am Einfachsten

    :a_bowing:

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