S70 als Kraftrad ohne Geschwindigkeitsbegrenzung

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  • Hallo,
    ich habe im Jahr 2005 von einem guten Freund eine Simson S70 gekauft.
    Dazu gab es auch den Fahrzeugbrief, der teilweise im Foto zu sehen ist.


    Am 23.10. musste ich zur DEKRA-Prüfstelle, um dort ein Duplikat eines Gutachtens für eine SR50 ausstellen zu lassen.
    Bei der Gelegenheit fragte ich nach, was notwendig wäre, um für eine S70 ein 5-Ganggetriebe eingetragen zu bekommen.
    Der wirklich freundliche Techniker begab sich an seinen PC-Arbeitsplatz und suchte dort, ob es wohl schon einen solchen Fall gab, dann wäre die Angelegenheit schneller geregelt.
    Leider wurde er nicht fündig.
    So teilte er mir mit, dass er ein Technisches Gutachten bräuchte, welches genau beschreibt, was das Getriebe macht - sein Wortlaut.
    Zudem ist die zulässige Höchstgeschwindigkeit nicht zu vernachlässigen.
    Das im Fahrzeugbrief eine solche nicht angegeben ist, wollte er mir nicht glauben.
    Leider hatte ich den Fahrzeugbrief nicht dabei.


    Nun meine Fragen:
    Waren die S70 im Fahrzeugbrief als Kraftrad eingetragen und nicht als Leichtkraftrad?
    War eine zulässige Höchstgeschwindigkeit eingetragen (75km/h)?


    Gruß und Dank, Jens.




    Simson Modell:
    Vergaser Marke und Typ:
    Luftfilter original:
    Auspuff original:
    Zylinder original:
    Im original Zustand:
    Simson Erfahrungen:

  • Hi,


    das ist richtig, das in den Ost-Papieren keine Höchstgeschwindigkeit drin steht. Aber in der KTA-ABE 1823, die beim KBA vorliegt, ist 75km/h vermerkt.


    Das liegt daran, dass es keine Geschwindigkeitsbegrenzung für den Führeschein im Osten gab. Der Führerschein A war im Osten bis 18 auf 150ccm begrenzt und da war die Geschwindigkeit egal.


    Im Grunde ergibt sich das aus der Motorleistung bzw. Kennlinien und Übersetzung. Das Ding fährt einfach nicht großartig schneller.


    Das die S70 im Osten als Kraftrad eingestragen ist, ist auch normal. Es gab die Leichtkraftradklasse im Osten nicht.


    National gesehen gilt für ein Leichtkraftrad §2 FZV:


    Leichtkrafträder: Krafträder mit einer Nennleistung von nicht mehr als
    11 kW und im Falle von Verbrennungsmotoren mit einem Hubraum von mehr
    als 50 cm3, aber nicht mehr als 125 cm3;


    Damit ist die S70 ein Leichtkraftrad.


    MfG


    Tobias

    2 Mal editiert, zuletzt von Rossi ()

  • Vielen Dank für die ausführliche Erklärung.


    Meine Gedanken dazu sind folgende:
    Es gab somit für die S70 zu DDR-Zeiten keine durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit.
    Wenn es eine gegeben hätte, müsste sie doch im Fahrzeugbrief stehen.
    Gilt denn nicht der Bestandschutz, also keine Abänderung im Nachhinein?
    Die Festlegung 75 km/h durch das KBA ist eine Abänderung im Nachhinein.
    Aus unbegrenzt wird 75.


    Gruß und Dank, Jens

    Einmal editiert, zuletzt von cbch26 ()


  • Nenne, das steht so in der KTA ABE aus DDR-Zeiten, das hat sich keiner ausgedacht im Westen. So ist das Fahrzeug genehmigt worden, steht so im originalen Typschein 1823.


    Die DDR-Papiere entsprechen halt nicht den westlichen bzw. EU-Vorgaben.


    Ich kann gerne mal ein Foto vom originalen Zulassungsschein aus den 70ern einer MZ ES150/1 machen. Da steht in der ABE einer Schwalbe mehr drin.


    MfG


    Tobias

  • Vielen Dank für die ausführliche Erklärung.
    Es gab somit für die S70 zu DDR-Zeiten keine durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit.


    Genau, die Höchstgeschwindigkeit war nicht bauartbedingt begrenzt, weil es sich bei der S70 zu DDR Zeiten um ein Kraftrad handelte, und deswegen eine bauartbedingte Begrenzung nicht notwendig war.
    Es war einfach nur eine (im Rahmen der ABE) festgestellte Höchstgeschwindigkeit.
    Solltest Du jetzt eine höhere Höchstgeschwindigkeit eingetragen haben wollen, ändert sich dadurch nicht die Fahrzeugart. Trotzdem musst Du natürlich nachweisen, dass das Fahrzeug technisch dafür geeignet ist.


    Die Höchstgeschwindigkeit selbst lässt sich noch mit dem Dreisatz abschätzen. Über 80 km/h verlangen die Prüfer aber oft Scheibenbremse vorn etc.


    Wenn es nur darum gehen sollte, Versicherungsprämie zu sparen, kannst Du Dir den Aufwand schenken, die meisten Versicherungen berechnen ihre Prämie nicht mehr nach "bis 80 km/h" und "über 80 km/h" sondern nach dem Alter des Fahrers/Halters.


    PS: Laut der Anfangsnummer (560xxxx) gehört die zu einem Produktionslos von 3.000 Stück S70C und S70E aus dem Juli 1985. Die genaue Nummer würde mich interessieren, zum Abgleich der Liste.

    49 ccm. 6,25 PS. 85 km/h. Wer zwei linke Hände hat, sollte die Rechte studieren.

    Einmal editiert, zuletzt von hallo-stege ()

  • Um das 5-Gang-Getriebe leichter eingetragen zu bekommen, könnte man da nicht die MS50 als Referenz heranziehen?
    Also von wegen Originalersatzteil usw. Natürlich ist die Geschwindigkeit und Fahrzeugklasse eine andere, aber vielleicht hilft es ja.

    Buchholz 69ers

  • @ hallo-stege


    Das das Gefährt für höhere Geschwindigkeiten technisch geeignet ist, werde ich nicht nachweisen können.
    Und das der Anbau einer Scheibenbremse erforderlich wird, kommt mir sehr entgegen.
    Eigentlich wollte ich heute wieder zur DEKRA-Prüfstelle, der Herr, mit dem ich vorige Woche gesprochen habe, ist heute anwesend. Aber im Wald rufen die Pilze.
    Das 5-Ganggetriebe ist mir wichtig, weil ich es nicht berauschend finde, wenn sich der Motor im 4. Gang den Kolben aus den Zylinder schreit.
    Ein solches Getriebe ist ja schon verbaut, fährt sich unheimlich angenehm.


    Die genauere Nummer lautet: 560 57 3X


    @ JPJF1995
    Bilder sind angehängt.

  • Danke, Jens, ich trag die mal in unsere Liste ein.
    Ich hab auch ein 5 Gang Getriebe in meiner Super 80 (S70West), der 5. ist da eher ein Schongang ;)
    Wenns so garnicht klappen sollte mit dem Eintragen: PN
    Gruss von Frank

    49 ccm. 6,25 PS. 85 km/h. Wer zwei linke Hände hat, sollte die Rechte studieren.

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