ABER der Umbau auf den neueren Motor ist Eintragungsflichtig !!! Dabei spielt es keine Rolle ob damals einer eine Liste zulässiger Umbauten geschrieben hat. Diese hat keine rechtliche Wirkung. Es zählt die Stvzo.
Thema verfehlt, deswegen kann das Trotzdem so nicht stehen lassen.
Grundsätzlich sind technische Veränderung abnahmepflichtig, richtig.
Das das Heft "Zulässiger Umbauten" keine rechtliche Wirkung hat, aber ist falsch.
Alle Umbauten die darin stehen, benötigten zu DDR Zeiten keine Abnahme- die wahren Genehmigt.
Laut Einigungsvertrag wurden von der BRD die BE`s, Genehmigungen vom KTA der DDR für Fahrzeuge und Zubehör anerkannt, somit auch was da im Heft steht.
Es steht sogar im Heft, das die Zustimmung des KTA vorliegt, damit spielt es schon eine Rolle was darin steht.
Die S50 hat halt schon zu DDR Zeiten ein M541 bekommen oder ein Enduro Auspuff usw.