Fanartikel Simson Ersatzteile von ETHS

China LED "Angel Eye" Scheinwerfer mit "E-Zulassung" für Simson

  • Naja...entweder hatte dein Tüver keine Lust zu antworten oder ist schlicht und ergreifend inkompetent. EGAL ist das definitiv nicht. LED-Leuchtmittel für die originalen Blinker gefährden i.d.R. niemanden, erlaubt ist es trotzdem nicht und lässt die BE erlöschen. Nicht falsch verstehen, ich bin auch ein LED-Freak und fahre damit rum, aber so eine Aussage darf man als Fachmann nicht treffen.


    MfG
    Christian

    "Es ist schwieriger, eine vorgefasste Meinung zu zertrümmern als ein Atom."
    (A. Einstein)

  • Ehrlich gesagt, war der Typ so Katerogie: "Ich vertraue den Tüv nicht wirklich" :wacko: . Es ist schon einwenig ärgerlich, dass bei einem Scheinwerfer für 399eus auch nicht alles stimmt, was drauf steht aber was soll man machen, wenn es unbedingt Led sein soll, ich will definitiv nichts anderes mehr an meiner S51 haben ;) .

  • Prinzipiell ne geile Sache, vorallem weil es stromsparend und gleichzeitig hell bei richtiger Ausleuchtung ist. Möchte man es auch legal haben, hört die Sache dann bei mir auf. Ich kann einfach keine LED-Miniblinker und so einen Fliegengesicht-Scheinwerfer an ein Oldtimer bauen, denn nur solche Teile besitzen leider eine Zulassung. Das ist für mich als Originalfan (nicht Fetischist!) Stilbruch. Ich bin eher der Typ, der Leuchtmittel austauscht und dabei auf die richtige Ausleuchtung achtet. Bis auf den Hauptscheinwerfer sehe ich da auch kein Problem (die Gesetzeshüter wahrscheinlich schon). Rücklicht und Blinker müssen zum größten Teil nur nach vorn abstrahlen, weniger zur Seite. Übertreibt man es nicht, blendet aufgrund der Färbung und der Struktur der Kappen auch gar nichts.



    Bei den meisten China-LED-Leuchtmitteln ist es sogar so, dass diese zu dunkel aufgrund einer schlechten Ausleuchtung haben. Ich habe mir mal den Spaß gemacht und selbst Ba15s mit COB gelötet, meiner Meinung nach das Optimum.



    Kontrolllampen und Tachobeleuchtung ist auch so ziemlich egal, da keine direkte Blendung da ist, allerdings sollte man es auch hier mit der Helligkeit nicht übertreiben. Im Dunkeln kann das unter Umständen schon blenden.


    In meiner Alltagshure habe ich bis auf Hauptscheinwerfer ALLES auf LED umgerüstet. Das schont die Batterie bei Kurzstrecke im Winter.


    Für Ba9s Sockel kann ich übrigens das empfehlen:
    https://www.ebay.de/itm/LED-BA…ksid=p2060353.m2749.l2649


    Warmweisses Licht und eine schöne homogene Abstrahlcharakteristik, also nichts mit kleinen einzelnen Lichtpunkten, die man sonst bei LED Leuchtmitteln so hat.


    MfG
    Christian

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    (A. Einstein)

    Einmal editiert, zuletzt von Chrisman ()

  • Diesen Stillbruch sehe ich nicht so dramatisch, der Nutzen (geht für mich zumindest) vor, gerade jetzt, zu dieser Jahreszeit, macht es einfach Spass, hinter einem Motorrad an der Ampel anzuhalten und einfach mal den ganzen Boden auszuleuchten. Da fragt man sich doch schon manchmal ob die überhaupt Licht an haben :undwech: .


    Aber es ist witzig, wie sich die Geister scheiden, bei mir könnte mir Led´s in den original Blinkern oder Rücklichtern nicht vorstellen, dort bin ich mit den normalen Glühlampen zufrieden. Das liegt wahrscheinlich auch daran, das ich mir über energie Probleme dank der PD gar keine Gedanken mache ;) .

  • Oh-oh - Die Aussage des Prüfers erstaunt mich aber... 8|

    ...Hauptsache, es gefährdet die anderen Verkehrsteilnehmer nicht.".


    Also nach der Aussage dürfte ich ja -da (m)ein Moped ja nicht zur HU muss- verbauen, was mir beliebt... - Hauptsache es gefährdet keine anderen Verkehrsteilnehmer und hat irgendwelche ("gefakten") Prüfzeichen...


    Die "gefakten" würden demnach nur bei einer HU auffallen. - Und was macht der Verkehrsteilnehmer, wenn er auf einen Kennzeichnungskundigen "Wegelagerer" trifft, oder er hat einen Unfall und das Fahrzeugt wird zur Begutachtung "kassiert"? - Dann steht er da mit nichts in der Hand, wenn er die Verpackung oder "Beipackzettel" weggeschmissen hat. (So könnte man den Hals (halbwegs) aus der Schlinge ziehen, wenn man sich auf "Kauf im guten Glauben" beruft und auf die Packungsaufdrucke verweist)


    Na, mal sehen, was der Hersteller zur Kennzeichnung "H" statt der für LED-Leuchtmittel üblicherweise vorgeschriebenen "W"-Kennzeichnung sagt.


    ===


    Chrisman: Ich kann dir nur beipflichten...

    Gruß Frank


    :kopfkratz: Was ist eigentlich Elektrizität? :kopfkratz:


    Morgens mit Hochspannung aufstehen,
    mit Widerstand zur Arbeit gehen,
    den ganzen Tag gegen den Strom schwimmen,
    abends geladen nach Hause kommen,
    an die Dose fassen
    und eine gewischt bekommen!


    :a_bowing: DAS ist Elektrizität! :a_bowing:
    :whistling:

  • Also nach der Aussage dürfte ich ja -da (m)ein Moped ja nicht zur HU muss- verbauen, was mir beliebt... - Hauptsache es gefährdet keine anderen Verkehrsteilnehmer und hat irgendwelche ("gefakten") Prüfzeichen...


    So habe ich ihn auch verstanden...


    Die "gefakten" würden demnach nur bei einer HU auffallen. - Und was macht der Verkehrsteilnehmer, wenn er auf einen Kennzeichnungskundigen "Wegelagerer" trifft, oder er hat einen Unfall und das Fahrzeugt wird zur Begutachtung "kassiert"? - Dann steht er da mit nichts in der Hand, wenn er die Verpackung oder "Beipackzettel" weggeschmissen hat. (So könnte man den Hals (halbwegs) aus der Schlinge ziehen, wenn man sich auf "Kauf im guten Glauben" beruft und auf die Packungsaufdrucke verweist)


    Tja, wer weiß...

  • Nun ja... - Wenn ich z.B. in die Bucht schaue, so finde ich die Billig-LED-SW und das selbe Modell (ohne den entsprechenden Prüfzeichen) auch in der selben Preislage, wie die mit Prüfzeichen... --- Also danach darf man auch nicht wirklich schauen.


    Entweder man kennt die nötigen Prüfzeichen selber, oder man verlässt sich voll und ganz auf die Aussagen der Verkäufer und kann dann später ein Böses Erwachen haben, wenn der TÜV ansteht oder man angehalten wird... (Falls der Prüfer oder Polizist sich wirklich mit den einzelnen Prüfzeichen auskennt)


    Also ohne eigenes Wissen (oder dem Wissen von TÜV/DEKRA), befindet man sich wirklich in einer Zone jenseits von Gut und Böse.


    Also ist es im Zweifelsfalle ratsam, noch vor dem Kauf einige Produktfotos zu machen (oder zu kopieren) und diese noch vor dem Kauf einem Gutachter zu präsentieren, was er dazu meint und ob alles seine Richtigkeit hat.


    Bei den ganzen "querverwiesenen" und in sich verschachtelten Vorschriften sieht "Otto-Normalverbraucher" ja nicht mehr durch... (außer man beschäftigt sich mit der Materie)

    Gruß Frank


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    Einmal editiert, zuletzt von DUO78 ()

  • Also ist es im Zweifelsfalle ratsam, noch vor dem Kauf einige Produktfotos zu machen (oder zu kopieren) und diese noch vor dem Kauf einem Gutachter zu präsentieren, was er dazu meint und ob alles seine Richtigkeit hat.


    Tja Duo, ist nur scheisse für mich, dass es selbst bei dem Hersteller keine brauchbaren Fotos gibt, glaubst du wirklich, ich habe nicht erst versucht ordentliche Bilder, insbesondere vonden Prüfnummern zufinden? Gab halt keine. Und selbst wenn, was nützt mir das, wenns den Tüver egal ist und ich micht nur bedingt damit auskenne...?



    Ich glaube, ich mache mir sowieso zuviele Sogen, ein Kumpel von mir hat seit mitte September den Hd Kopie Scheinwerfer dran (fand er geil ^^ ) und wurde seither nicht einmal Angehalten, Kontorlliert oder sowas, auf seinen täglichen 35km zur Arbeit und wieder nach Hause, ich weiß, dass ist im Endeffekt "nichtssagend" aber damit wurde ich mit meinem Anhänger schon öffters angehalten ;) .
    So wirklich macht er sich keinen Kopp über zulässigkeit oder nicht.



    Ps. Ich habe den Hersteller mal angeschrieben, mal gucken, was dabei rauskommt :) .

  • Ich sagte ja auch "...Wenn man von einem Polizisten kontrolliert wird und der sich mit den Prüfzeichen wirklich auskennt..."


    Solange nichts offensichtlich auffällig erscheint, dürfte da wohl auch kaum nachgeschaut werden.
    Ich hatte damals selber im Roller eine BA20d Halogen-Alternative anstatt der Bilux verbaut. Im Klarglasscheinwerfer sogar sehr offensichtlich/auffällig, da blauer Glaskolben... - Meinst du die Herren haben sich dafür interessiert? => Nicht die Bohne!


    Auffallen würde es erst, wenn es zu einem Unfall kommt und das Fahrzeug zur Begutachtung konfisziert würde oder wie du ja schon sagtest "ggf bei einer HU" - Ansonsten denke auch ich, dass wir hier zu "übervorsichtig" sind.
    Wir bauen ja keine Xenon-"Birnen" in die SW ein, sondern kaufen ja (gutgläubig) einen angeblich zulässigen LED-SW!
    Was damit an Gesetzestexten zusammenhängt und die verwirrenden Bezeichnungen der Zulassungsnummern... - Wenn man noch nicht einmal die entsprechenden Zulassungskennzeichnungen selber nachlesen kann, muss man sich also auf die Aussagen der Verkäufer verlassen.



    Naja, warten wir erst einmal das Schreiben des Herstellers ab, was man ja noch einmal dem Prüfer vorlegen kann, um genauere Sachen zu erfahren. (Ich glaube, der Prüfer war zu dem Zeitpunkt auch etwas überfragt...)

    Gruß Frank


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  • Auch nicht zu vergessen, dass solche Teile für diesen Zweck gebaut wurden, d.h. ein LED-Scheinwerfer wurde eigens für den Betrieb von LED konzipiert, daher ist es schon einigermaßen abgestimmt. Wahrscheinlich sind diese Scheinwerfer baugleich mit denen der Harley, wurden aber lediglich nicht geprüft und besitzen somit keine Zulassung. Das heißt aber nicht automatisch, dass der Scheinwerfer Schrott ist. Gleiches in grün sind die MZA-Blinkerkappen ohne Zulassung. China ist ein Billigproduzent, weil dort Lohn-und Produktionskosten niedrig sind (manchmal auch die Qualität).


    MfG
    Christian

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  • Gleiches in grün sind die MZA-Blinkerkappen ohne Zulassung.


    die haben ja nun E Zeichen für die S Klasse sogar auch die Weißglas Blinkerkappen

  • Bei den Chinesischen Produkten kann man nie sicher sein, das alle Zeichen und Siegel auch ihre Berechtigung haben.
    Z.B. Automobilzulieferindustrie: Serienzulassungen für KFZ gibt es seit langem nur noch, wenn -alle- an der Herstellung beteiligten Firmen ein Qualitätssicherungsmanagement (iso 900x) vorweisen können.
    Das wird sehr ähnlich bei allen anderen Teilen im Strassenverkehr sein.


    Und wenn man mal sieht, wie die Damen und Herren in China mit Kopien der Originalzeichnungen der kfz Zulieferer die Ersatzteile nachfertigen...naja, iso9000 is da nich. Die haben oftmals nicht einmal CNC Maschinen...
    Solche Dinge kaufe ich nur noch beim Fachhändler, da hält der auch seinen Kopf für hin.Luise hat z.b. LED Scheinwerfer da ist auf dem Foto die Kennzeichnung zu sehen...und die ist korrekt.

    Mein Leben ist zu kurz zum Warmfahren

  • Also der Vergleich mit den bei Luise und brands4bikes angebotenen und zugelassenen LED-SW, wo man auf der Streuscheiben etwas erkennen kann - da steht auch jeweils ein "HCR" anstatt "WCR" aufgedruckt!


    Der Prüfer war sich ja selber auch nicht sicher und musste erst telefonieren - und bekam die (verwirrende) Antwort, dass "auch ein W für LED-Leuchtmittel sehen kann/könnte"...



    Da ich jetzt mehrere zugelassene SW mit HCR- aber keinen mit WCR-Kennzeichnung gefunden habe, würde ich meinen, dass der besagte zweite SW zulässig sein muss, während dem ersten, aber optisch baugleichen SW die Prüfzeichen fehlen.


    Das wird dann ja auch der Hersteller J.W.Speaker entsprechend mitteilen. - Und ggf kann er auch etwas dazu sagen, warum ein LED-SW mit HCR anstatt mit WCR gekennzeichnet wird.

    Gruß Frank


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  • Sorry,
    ich meinte den hier: https://www.louis.de/artikel/h…91f3db3144c9965d0acf48d45
    3. Bild, da kann man das sehr gut sehen.


    Soll keine Werbung sein, ich finde das Teil echt hässlich :D


    Edit: das scheint der einzige mit korrekter Kennzeichnung zu sein, da hab ich wohl aus versehen gleich den richtigen erwischt...Du hast recht, alle anderen im Shop sind auch HCR gekennzeichnet.
    Interessant, ich frag da bei Gelegenheit mal nach :D

    Mein Leben ist zu kurz zum Warmfahren

    Einmal editiert, zuletzt von blaumeise ()

  • :whistling: - Sag ich doch, dass eine WCR-Kennzeichnung anscheinend die Ausnahme ist. Der überwiegende Teil hat -soweit überhaupt erkennbar- eine HCR-Kennzeichnung.


    Wenn es nur um die E-Marke geht, die haben sie alle. - Die Frage ist nur, ob die Kennzeichnung WCR richtig wäre oder auch HCR gültig ist.

    Gruß Frank


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    :whistling:

  • Ehrlich gesagt, bin ich mehr als unsicher, wer nun recht hat/was rechtens ist...


    Vom Hersteller habe ich noch keine Antwort erhalten aber JW Speaker bietet mit diesen Scheinwerfer einen an, der die WCR Kennzeichung trägt (siehe Bilder)...

  • Also ehrlich... - Mir wäre jetzt eine ehrliche und klare Stellungnahmen (also eine definitive Aussage) des Herstellers lieber, was eine gültige Kennzeichnung ist und was nicht (ob HCR und/oder WCR)...


    Nun ja, der SW hat zwar die WCR-Kennzeichnung, aber er hat kein Stand-(/Tagfahr)-Licht. - OK, damit könnte man ja noch leben, da es ja hierfür reichlich Angebote als "externes Standlicht" gibt... Nur will der Kunde externes Standlicht?
    (... und sicherlich müsstest du den angebotenen SW dann auch neu kaufen/bezahlen... - Oder würden die den alten und ggf falsch gekennzeichneten SW zurücknehmen und dir den Kaufpreis hierfür verrechnen?)



    Ne, warten wir ab, ob wir eine definitive Aussage bekommen.
    Eigentlich sollte doch auch der DEKRA hier weiterhelfen können, welche Kennzeichnung nun richtig ist... (vielleicht sollte ich mal da anfragen, was die zur Kennzeichnung meinen?)

    Gruß Frank


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    :whistling:

  • Der von der Dekra wird sich genauso nicht festnageln lassen ....

  • Also wenn die sich nicht festnageln lassen, kann keiner 'ne definitive Auskunft erteilen... - Na mal abwarten, was die sagen.

    Gruß Frank


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  • So, habe mal wieder eine für mich sehr-sehr lange und somit festnagelnde Antwort bestehend aus Verweisen und Querverweisen in die ECE-Richtlinien aus der DEKRA-Zentrale erhalten...


    Hier nur mal die Kurzfassung der Antwort in eigenen Worten wiedergegeben:


    Kennzeichnung HCR oder/und WCR:


    Beide Kennzeichnungen sind bei LED-SW zulässig und bezeichnen:
    HCR => asymmetrisches Abblendlicht mit Fernlicht (ECE-R112).
    WCR => symmetrisches Abblendlicht mit Fernlicht (ECE-R113)
    (Hierbei handelt es sich also -wie wir fälschlich angenommen haben- nicht um eine Kennzeichnung, ob ein Halogen-Leuchtmittel oder "LEDs" verwendet wird!)


    Für Mopeds (Kleinkrafträder) darf die Lichtstärke des LED-SW maximal 2000 Lumen betragen. (Bis 2000 Lumen werden keine Leuchtweitenregulierungen und Waschanlagen vorgeschrieben - Dazu zählen auch (zugelassene) Gasentladungslampen bis 25W!!!)
    Im Umkehrschluss würde das heißen: Liegt die Lichstärke über 2000 Lumen, ist der SW nur am Motorrad oder mehrspurigen Fahrzeugen über 50cm³/>45km/h (und unter den zuvor genannten Beauflagungen) zulässig.


    Zulassungsnummern:(E<Ländercode>) bzw [e] oder auch Wellenlinie gefolgt von einer Zahlenkombination (bzw darunter) => {E11) blabla


    Aufgedruckt bzw eingeprägt ist für jede enthaltene Leuchtenfunktion die dazugehörige Kodierung
    Auch die Prüfnormen-Gültigkeiten (DOT, SAE, ... => 1x, da zusammengefasste Gültigkeiten)


    (Die Lichtstärke wird nach den EU-Normen nicht auf dem SW vermerkt)



    So, ich hoffe, dass ich das jetzt richtig wiedergegeben habe...


    ( xtreminator: Du kann die komplette Antwort gerne per Mail bei mir anfordern)

    Gruß Frank


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