MEGU Glücksrad Simson Ersatzteile von ETHS

Welche Simson mit Führerscheinklasse B

  • Moin,


    mal was grundsätzliches. Sind alle Simson´s mit 50ccm³ und na Zulassung bis 60 km/h mit der Führerscheinklasse B zu fahren?


    Kr 51-Kr51/1-Kr 51/2 is klar!
    S51 darf nach Wikipedia mit B gefahren werden.
    Spatz ?
    Star?
    Habicht?
    S50?
    SR 50?
    Sperber?


    Klar ist auch: Es gilt grundsätzlich! Wenn ein Fahrzeug vor 1992 in der DDR die 60 Km/h Zulassung hatte, reicht ein Versicherungskennzeichen und damit ansich die Klasse B aus, oder deute ich das Falsch?


  • Antwort zu Frage 1: Ja. Damit erübrigen sich alle weiteren Fragen. Sperber = 75km/h.

  • Darfst du alle fahren bis auf Sperber und die Awomodelle. Nach der Wende gab es noch Motorräder aber das ist ja nicht deine Frage gewesen...

    Probleme sind nur Lösungen in Arbeitskleidung !!!

  • Danke! Kann man das nicht mal in eine Übersicht verpacken? Soll ich das mal machen?

  • Ich glaube das wissen die meisten. 50ccm und 60Km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit mit B.


    Kannst du aber fertig machen und an Lord Helmchen schicken, der baut das dann in die Faq ein.

    Probleme sind nur Lösungen in Arbeitskleidung !!!

    Einmal editiert, zuletzt von carpediem ()

  • SR1, SR2, KR50 kann man auch fahren. Nur der Komplettheit halber ;)


    Wie hieß das Mofa?

  • Wenn dieser "B" ein 3er ist und vor April/Mai 1980 gemacht wurde, darf man auch Sperber damit fahren (und alle Leichtkrafträder bis 125 ccm).

    [url=https://www.abload.de/image.php?img=hhnerschreckwhu99.jpg][img=https://www.abload.de/thumb/hhnerschreckwhu99.jpg]

  • Wenn der "B" ganz neu ist, muss man nochmal nachhaken, ob der "M" da noch mit enthalten ist. Sonst ist's nix mit Moped. Schlimme Zeiten sind das heute...

  • Sonst auch mal die Tuev-Süd seite konsoltieren

  • Die 7,5 Tonner und die Anhänger sind wohl auch nicht mehr ohne weiteres dabei wie früher. Also erst mal genau auf den Führerschein gucken, ob da M auch draufsteht.

  • Was heißt früher? Laut "Geschichte des Führerscheins" , die man bei Wiki findet, sind die jetzigen C1 und C1E seit 99 schon nicht mehr dabei.


    Noch abartiger ist, daß man Leuten, die das aber noch haben, es einfach per neuem Gesetz aberkennt, sobald das fünfzigste Lebensjahr vollendet ist und kein teurer neuer Kärtchenführerschein (mit Buchstaben statt Zahlen) beantragt wird, wozu man dann wie beim 2er ständig teure Gesundheitsprüfungen nachweisen muß, damit man weiterhin mit Anhänger insgesamt 18 Tonnen ohne 2er fahren darf. Und 2033 gilt der 3er gar nicht mehr und man wird gezwungen, dieses teure Buchstaben-Kärtchen alle 15 Jahre neu zu kaufen, um überhaupt noch fahren zu dürfen. Das haben dieses Gesetzesspinner alles schon rechtsgültig beschlossen. Widerwärtige Abzocker!

    [url=https://www.abload.de/image.php?img=hhnerschreckwhu99.jpg][img=https://www.abload.de/thumb/hhnerschreckwhu99.jpg]

  • dieses teure Buchstaben-Kärtchen alle 15 Jahre neu zu kaufen, um überhaupt noch fahren zu dürfen. Das haben dieses Gesetzesspinner alles schon rechtsgültig beschlossen. Widerwärtige Abzocker!


    Interessiert mich nicht, da ich alle fünf Jahre


    tändig teure Gesundheitsprüfungen nachweisen muß


    :D:D:D


    Mfg

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