Fanartikel Simson Ersatzteile von ETHS

Gefälschte Papiere?

  • Dann mal vielen Dank für eure Hilfe :thumbup:


    Gruß

    Einmal editiert, zuletzt von _Julian_ ()

  • Nimm dir einen Zeugen mit der beim Kauf dabei war.
    Sagt er dann er nimmt sie nicht zurück vor ort gleich die polizei rufen.

  • Das mit dem Ungarn-Export behaupte ich deswegen noch, weil der TE das ins Spiel gebracht, und auszuschließen ist es auch nicht sofort.


    Der Simme24 hat in dem Falle Recht, dass die Hinweise wie "H" oder "CM50" immer in sauberer gedruckter Schrift auf der Plakette standen, heißt aber nicht, dass das nicht auch getauscht wurde. Wenn eine S50B ohne Blinker auftaucht, ist es immerhin möglich, dass es ein Reimport ist.


    Corsajäger hat den Hinweis gegeben, wenn die FIN auf dem Rahmen keinen Buchstaben enthält, spielts eig keine Rolle mehr, ob sie aus Ungarn kommt oder aus der DDR. Das KBA kann das nicht prüfen, es sei denn, das Moped tauchte in nem anderen Zusammenhang, wie bspw Diebstahl, schonmal auf. Das wäre von vornherein nicht mal illegal, da keine Informationen zur Fahrzeughistorie vorliegen. Illegal wirds dann, wenn auf der Plakette ein großes "H" steht, und das beim KBA nicht angegeben wird.


    Beim Versuch die Karaete zurückzugeben wird dir auch keine Polizei helfen können. Der Verkäufer brauch nur behaupten, er hat das Möp noch nie gesehen. Wie willst du das Gegenteil beweisen. Per Zeugen? Das hieße sich auf nen langen Rechtsstreit einlassen, zumal du der Kläger wärst und damit in der Beweispflicht stehst.


    Das heißt aber nicht, dass du das mit ruhigem, vernünftigem Ton nicht erstmal versuchen kannst. Wenn die Rückgabe nicht klappt, dann wird's haarig.

  • @Schwarze Strapsmaus Da liegst Du falsch! Urkundenfälschung ist ein Straftatbestand nach StGB § 267, das macht dann der Staatsanwalt und nicht der TE (http://dejure.org/gesetze/StGB/267.html) Ebenso ist Betrug ein Straftatbestand nach StGB § 263 (http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__263.html) Ebenfalls ein Fall für den Staatsanwalt. Der TE tritt dabei nur als Zeuge auf, bzw. als Nebenkläger, wenn er Schadenersatz fordert (Transferkosten für die Karre etc)
    Wenn der Verkäufer nicht doof ist, nimmt er die Karre sofort zurück. Wenn er doof ist, legt er sich mit der Staatsanwaltschaft an.


    Zur Karre: Die ist Schrott. Merkwürdig ist, das sie aufgebockt mit beiden Rädern den Boden berührt. Zusammen mit dem riesen Tankabstand und dem hängenden Motor, gehe ich von einem Verzogenen/gestauchten Rahmen aus. Das sieht man aber erst wirklich, wenn sie zerlegt ist. Das schwarze, ekelhafte übergetünche an allen Ecken, dient dazu Korrosion, insbesondere an den Alufelgen zu überdecken. Da ist mit Sicherheit der blanke Mauk drunter. An der Stelle des TE würde ich sie nehmen, wenn
    * es eine ABE gibt
    * der Verkäufer die Differenz zu 250EUR zurückzahlt (mehr als 250 ist sie in diesem Zustand nicht Wert)


    Anderenfalls Rückgabe unter Androhung einer Anzeige wegen Straftatbestand StGB § 267 und § 263. Das kann man vor Ort machen, indem man die Polizei hinbestellt. Die müssen die Anzeige aufnehmen. Ich hätte einen Spass daran, die wechselnde Gesichtsfarbe des Verkäufers zu beobachten. Wenn er behauptet, die Karre nie gesehen zu haben, hast Du a) einen Zeugen und b) hoffentlich die Karre noch nicht so geputzt, das die Spusi noch Fingerabdrücke findet.

    2 Mal editiert, zuletzt von Waldmensch ()

  • Kann nur etwas Ähnliches erzählen - mit einem gebrauchten Auto, vor langer Zeit. Da gab's allerdings einen KV!


    Als sich rausstellte, dass die Karre, wie angepriesen und verkauft, keinen KAT hatte, wollte ich sie rückgeben. Der Verkäufer (gewerblich) wusste das tatsächlich nicht, somit war ne Argumentation nach StGB schwierig.
    BGB 444 hingegen griff. Aber egal, der wollte sie auch sofort rücknehmen, weigerte sich aber, für die mir entstandenen Kosten - z.B. Steuer für den Zeitraum, Restsprit im Tank den er ja nun mit der Karre dazu bekam - geradezustehen.


    Ein Satz, dass sich mein Anwalt in spätestens 30min bei ihm melden würde, genügte. Hatte zwar keinen, aber das wusste der ja nicht. Zumal war's Kleinstadt, da muss so ein Händler mehr auf seinen Ruf achten als eine Großstadtklitsche.


    Hier tät ich das wie gesagt so machen:
    -> Zuallererst versuchen, einen KV nachträglich mit nem triftigen Grund zu bekommen. Weigert er sich, gleich Blau/Weiss und den Zeugen rufen.
    Tut er es, ist die Position zur Rückgabe auch rechtlich erheblich gestärkt. Dann sofort nach Unterzeichnung und Aushändigung eine Rückgabe verlangen. Verweigert er das, dann kann man mit StGB/Pullizei/Anwalt kommen und die Geschütze Betrug, Urkundenfälschung, arglistige Täuschung auffahren.

    Ich wollt' du wärst ein Huhn - Ich hätt nich viel zu tun
    Legst jeden Tag ein Ei - Ich schau dir zu dabei

  • Währe auch für die Option, wenns dir vor der Überarbeitung des Geräts graut: mit deinem Bekanntem, der se mit geholt hat, nochmal zum Verkäufer gehen, diverse Mängel (die se eben hat) aufzählen und sagen, dass du se gerne zurückgeben willst. Wenn er dann mit "hast se gekauft wie gesehen" artikuliert, wirds schwierig... Währe dann Lehrgeld :/

    Oldstyle or no Style

  • Jaja, die Hobbyadvokaten ^^


    Strafanzeigen bringen nichts. Die werden zu 99% eingestellt (trotzdem anzeigen!). Du musst dir auf zivilrechtlichem Wege Recht verschaffen, sollte der Verkäufer nicht doch nach einem Gespräch seine Schuld eingestehen.


    Du solltest vor Gericht jedoch auf der sicheren Seite sein. Immerhin wurde dir hier etwas verkauft, was nicht dem entspricht, was durch den mündlichen Vertrag vereinbart wurde. Es wurde eine gewerbsmäßige Urkundenfälschung begangen, um vorzutäuschen, dass es sich um eine DDR-Version mit 60 km/h bbH handelt. Laut den Vorrednern ist es aber eine 50 km/h Version.
    Einen Unfallschaden kann ich nicht feststellen, da andere Stoßfänger und eine längere Telegabel verbaut wurden. Desshalb ist der Hauptständer so knapp.


    Ein Hinweis darauf, dass der Beklagte die Kosten des Verfahrens zu tragen hat, sofern er kein Recht bekommt ist auch manchmal ganz hilfreich. Also, hingehen, Frist von 14 Tagen setzten und dann alle Maßnahmen treffen.


    edit:


    Laut Papieren sind 2 Sitze eingetragen. Dieses Merkmal erfüllt das Fahrzeug nicht.

    Einmal editiert, zuletzt von MuZ ()

  • mich würde ja mal interessieren was darau geworden ist, wir werden es aber wohl nie erfahren.


    ich kanns mir zwar denken, aber gut.


    Und Ungarnmodell, soviele wie da zur Zeit in umlauf sein sollen wäre ja wahnsinn

    Sommer, Sonne, Heizung

  • EBay Kleinanzeigen ist voll damit, 4 oder so gar 5 anzeigen. Preise sind war ganz ok,aber ist halt wenn nur 45kmh.


    Da der erstellter sich hat löschen lassen hat werden wir nicht erfahren was es nun war.

  • Find ich auch nicht toll.
    Er hätte uns ja wenigstens mal sagen können was nun passiert ist oder was er noch mit dem Moped vor hat.

  • Hat ihn ja keiner Vorwürfe gemacht. Nungut, ist auch eine Enttäuschung wenn man sich sein erstes Moped kauft und dann ziemlich dolle übern Tisch gezogen wird

    Sommer, Sonne, Heizung

  • Kommt mal nach München. Ihr glaubt nicht wie viele Ungarn Schwalben hier auf der Straße rollen.
    Auch hab ich das Gefühl das es mit den Reimport Modellen hier unten ganz schlimm ist.

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