MEGU Glücksrad Simson Ersatzteile von ETHS

Muss ich meinen Bing eintragen lassen?

  • Endlich normale Leute , vielen Dank :dance:


    Die Polizisten kennen sich hier bei uns mit Simson Mopeds nicht aus , dann wäre die Vergaser Sache schon geklärt

  • Eintragen dürfen sowohl TÜV, DEKRA als auch GTÜ. Das sind alles vom Gesetzgeber zugelassene Prüforganisationen. Auch GTÜ darf sowas eintragen, ansonsten könnten die ja auch keine HU machen und die Daseinsberechtigung wäre nicht gegeben.


    Komme an einen anderen Tag zu einem anderen Ansprechpartner und nicht unbedingt kurz vor Feierabend wieder. Ich habe mir auch schon einige Sachen beim Auto eintragen lassen und musste nie eine Vollabnahme machen lassen. Alles andere wäre einfach mal schwachsinnig.


    Die letzte Seite der Bing-Anleitung beinhaltet eine Typgenehmigung bzw.ein Teilegutachten. Das reicht vollkommen und etwas anderes ist damit auch nicht bezweckt.
    Lass dich da nicht so abspeisen.....


    MfG
    Christian

    "Es ist schwieriger, eine vorgefasste Meinung zu zertrümmern als ein Atom."
    (A. Einstein)

  • Die Vape muß natürlich auch noch eingetragen werden, da sich durch die geringere Schwungmasse das Beschleunigungs-, Abgas- und Geräuschverhalten geringfügig verändern.
    Was auch oft vergessen wird, die Verwendung eines kleineren Antriebsritzel muß auch eingetragen werden.

  • Die Vape muß natürlich auch noch eingetragen werden, da sich durch die geringere Schwungmasse das Beschleunigungs-, Abgas- und Geräuschverhalten geringfügig verändern.
    Was auch oft vergessen wird, die Verwendung eines kleineren Antriebsritzel muß auch eingetragen werden.


    Du hast vollkommen recht , bin da voll und ganz deiner Meinung , das Schwungrad der vape ist bedeutend leichter , daher erreichst du früher deine Höchstgeschwindigkeit , das beeinflusst die Abgasentwicklung !


    Ich denke ein Vollgutachten über die Zünd und abgasanlage wäre zwingend notwendig !



    Soll ja alles seine Ordnung haben !

  • Die Vape muß natürlich auch noch eingetragen werden, da sich durch die geringere Schwungmasse das Beschleunigungs-, Abgas- und Geräuschverhalten geringfügig verändern.
    Was auch oft vergessen wird, die Verwendung eines kleineren Antriebsritzel muß auch eingetragen werden.

    Hi,


    das Argument halte ich gar nicht mal so abwegig. Es ist zwar egal ob 6 oder 12V, Lichtmaschinen müssen nicht mehr eingetragen werden, aber im Fall der Vape ändert sich (zugegeben minimal) das Gewicht der Schwungmasse. Dann greift imho die Regelung des Geräusch und Abgasverhaltens. Das KBA sagt übrings dazu:


    http://www.simson-moped-forum.…de=implement_file&id=2374


    Beim Bing ist die Sache eigentlich auch klar. Da greift die ähnliche Regelung, dafür ist ja das Teilegutachten da. Das ist ja oben schon verlinkt.



    Das das keiner macht ist mir auch klar.


    Punkte gibt es wohl nach dem neuen System keine mehr, wenn keine Verkehrsgefährdung vorliegt, aber der Bußgeldkatalog sieht dafür 50€ vor.




    MfG


    Tobias

    Einmal editiert, zuletzt von Rossi ()

  • Komm grad vom TÜV, wollte mich ja auch mal wieder abwiegeln/aufklären lassen von wegen Bing, Vape, M541 in S50 und Co.
    "Der Kollege für die OST-Mopeds ist erst am Montag wieder da"
    Es gibt ihn also wirklich, den Kollegen fürs Moped!
    Dann auf ein Neues, keiner kann sagen ich würde es nicht immer wieder versuchen :waiting

    2 Mal editiert, zuletzt von Gonzo ()

  • Sry Fle, leider keine neuen Erkenntnisse


    War nu beim TÜV Winsen und TÜV Lüneburg, weder bei Vape noch bei M541 in der S50 sehen die Kollegen die Notwendigkeit tätig zu werden. Ich hab sogar gesagt dass der M541 lt. Handbuch 0,1 PS mehr hat, dafür aber bessere Geräusch und Abgaswerte. Hat ihn nur leicht erheitert. Alles wie gehabt und 100x durchgepult, einen Schein dass ich keinen Schein brauche habe ich nat. immer noch nicht. Mal eben für 27,- Euro wie noch 2009 gibts so ein Gutachten wohl auch nicht mehr, wenn dann für Stundensatz ~120,- für den Fall dass ich unbedingt will. Einer macht sich aber noch mal schlau und will mich zurück rufen, aber nicht mehr diese Woche.
    Nächstes Jahr versuch ichs dann mal zu Hause im Osten.


    Auf den Bing bin ich vorerst noch gar nicht zu sprechen gekommen, hab in Gedanken schon wieder den BVF drin weil kein Bock mehr auf den Kasperkram. Der rotzt wenigstens ordentlich was durch und wer gut schmiert, der gut fährt.

    Einmal editiert, zuletzt von Gonzo ()

  • Es ist zwar egal ob 6 oder 12V, Lichtmaschinen müssen nicht mehr eingetragen werden, aber im Fall der Vape ändert sich (zugegeben minimal) das Gewicht der Schwungmasse.

    Wie ist das denn beim Umbau von der 6V Biluxleuchte auf einen 12V Halogenscheinwerfer, also mit der Standard E-Zündung umgebaut auf eine 12V Halogenspule für den Scheinwerfer? Müsste soetwas auch eingetragen werden?

  • Wie ist das denn beim Umbau von der 6V Biluxleuchte auf einen 12V Halogenscheinwerfer, also mit der Standard E-Zündung umgebaut auf eine 12V Halogenspule für den Scheinwerfer? Müsste soetwas auch eingetragen werden?


    sicher, rein rechtlich baust ja keine Zündung ein sondern baust deine Zündung um ... da das in dem Zustand noch nie an irgendeinem Simson-modell ab werk verbaut war und auch keine abe für die teile vorliegen, wirst du das wohl eintragen lassen müssen

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