Hallo Simsonfreunde,
eine Frage an die Rechtsverdreher/Sachverständigen:
Wie sicherlich einige von euch wissen gelten nach EU/EG Recht einige andere TÜV Bestimmungen, z.b. bzgl. Blinkeranbaumaße. Da wir mit unseren Mopetten keinen wirklichen Fahrzeugschein mit uns führen, kann man auch nicht nach kucken ob nun EG oder nationales Recht bei dem Fahrzeug gilt. Bei Simson mit der Zulassung zu DDR Zeiten wird dies ohnehin noch mal schwieriger.
Meine Frage: gibt es verbindliche Daten zu zulässigen Umbauten bzgl. Scheinwerfer, Blinker, Spiegel etc. aus DDR Zeiten auf welche ich mich stützen könnte?
Könnte ich Umbauten nach EG Recht begründen, wenn ich eine neue Betriebserlaubnis 20XX beantragt und erhalten habe? (EG Recht wird üblicherweise bei Fahrzeugen nach 1998 festgestellt, allerdings zählt hier das Baujahr)
Konkret: mir geht es um die Blinkerabstände: Deutschland sagt vorn 340/hinten 240 mm, EG sagt vorne 240/hinten 180mm. EG Norm würde mir in die Karten spielen.
Grüße und Dank,
Marco