MEGU Glücksrad Simson Ersatzteile von ETHS

Zulassung nach EG oder Nationalem Recht

  • Hallo Simsonfreunde,


    eine Frage an die Rechtsverdreher/Sachverständigen:


    Wie sicherlich einige von euch wissen gelten nach EU/EG Recht einige andere TÜV Bestimmungen, z.b. bzgl. Blinkeranbaumaße. Da wir mit unseren Mopetten keinen wirklichen Fahrzeugschein mit uns führen, kann man auch nicht nach kucken ob nun EG oder nationales Recht bei dem Fahrzeug gilt. Bei Simson mit der Zulassung zu DDR Zeiten wird dies ohnehin noch mal schwieriger.


    Meine Frage: gibt es verbindliche Daten zu zulässigen Umbauten bzgl. Scheinwerfer, Blinker, Spiegel etc. aus DDR Zeiten auf welche ich mich stützen könnte?
    Könnte ich Umbauten nach EG Recht begründen, wenn ich eine neue Betriebserlaubnis 20XX beantragt und erhalten habe? (EG Recht wird üblicherweise bei Fahrzeugen nach 1998 festgestellt, allerdings zählt hier das Baujahr)


    Konkret: mir geht es um die Blinkerabstände: Deutschland sagt vorn 340/hinten 240 mm, EG sagt vorne 240/hinten 180mm. EG Norm würde mir in die Karten spielen.


    Grüße und Dank,


    Marco

    A bissl wos geht allawei.

  • Grundsätzlich handelt es sich bei Simson Mopeds (exkl. Sperber SR 4-3) um Zulassungsfreie und nicht Kennzeichenpflichtige
    Kraftfahrzeuge (Fahrzeugklasse national KKR, international L1e), die jedoch eine Kennzeichnungspflicht mittels Versicherungskennzeichen haben §26 FZV.
    Damit muss das Fahrzeug von den Auflagen her der Betriebserlaubnis entsprechen, welche zu DDR-Zeiten vom KTA ausgestellt wurde.
    Anweichungen von der BE sind in den Grenzen der StVZO zulässig, sofern die konkrete Umsetzung durch einen Sachversändigen geprüft wurde.


    Durch Angleichung und Übernahme von EG/EWG/EU (Europa~) und ECE (Internationaler Verordnungen) in die nationalen Gesetztestexte ist die Betrachtung unter diesen Aspekten möglich!
    Jetzt kommt das große ABER: eine Vermischung von nationalen und internationalen Verordungen ist unzulässig! Bei der Umrüstung z.B. der Fahrtrichtungsanzeiger nach 2009/67/EG bzw. ECE-R 53
    (Kontrolleinrichtung optisch oder akustisch Pflicht, max. Anbauhöhe 1200mm), müssen auch alle weiteren aktiven Lichttechnischen Einrichtungen dieser Verordnung entsprechen!
    Dies bedeutet ggf. eine Anpassung von Abblend- und Fernscheinwerfer, Begrenzungsleuchten und Bremsleuchte.


    Begutachtung durch einen Sachverständigen wird empfohlen!


    Bei den Spiegeln gilt: einer links notwendig (Größe national oder EG/ECE geregelt)



    Gruß Martin

    The Two Strokes - Denn alle guten Dinge sind zwei.

  • Hi,


    ich danke dir für die ausführliche Antwort!


    Um es konkret zu machen: berufe ich mich auf den Abstand laut EG-Richtlinie, muss entweder eine Blinkanzeige und/oder ein akustisches Signal beim Blinkvorgang vorhanden sein? Was versteht man allgemein unter akustischem Signal? ein lautes Piepsen oder einen anderen genormten Ton? Blinkanzeige per Tacho wäre da schon eine Lösung.
    Weiter gedacht würde das bedeuten die gesamte Lichtanlage müsste EG konform sein. Jetzt stellt sich mir die Frage inwiefern eine Simsonlichtanlage mit H4 Lampe vorne, 5W/21W Lichtanlage hinten nicht EG konform ist. Sollte sie EG konform sein, wäre ein zu großer Umbau wegen den Blinkern vermeidbar. Die Armaturen lenkerseitig sind von der S50.


    Grüße

    A bissl wos geht allawei.

  • Falls es überhaupt möglich ist, zulassungsfreie Fahrzeuge nach EG-Zulassungsrecht beurteilen zu lassen, kann es dir passieren, dass in diesem Fall der Bestandsschutz nach Einigungsvertrag erlischt. Denn es wird immer nur ein recht zur beurteilung herangezogen, ein mischen ist nicht zulässig.
    Meint, du müsstest dein Fzg. dann auch auf 45 km/h drosseln...obs mir das wert wäre... :pinch:

    ALLES WIRD GUT!!
    ...für wen entscheide ich später..


    ...ja, PSYCHO!! :v_dark:


    Zitat Tacharo:

    Beide varianten von Lehmann funktionieren und sind am Einfachsten

    :a_bowing:

  • Ich denke nicht ;)


    Ich frag mal anders: gibt es KTA Unterlagen auf denen Blinkerabstände (Mindestmaße) bei Simson S50/51 genannt werden? Würde sich diese Maße mit meinen angestrebten decken würde sich das Problem ohne EG/nationales Recht lösen lassen über den o.g. Bestandsschutz.


    Grüße

    A bissl wos geht allawei.

  • Ich frag mal anders: gibt es KTA Unterlagen auf denen Blinkerabstände (Mindestmaße) bei Simson S50/51 genannt werden?

    Ja, sicher. Blinkerabstand vorn: 415 mm (Mitte Blinker-Mitte Blinker), hinten: 280 mm. (S 51 B2-4, ABE: KTA 1477-4)


    Gruss von Frank

    49 ccm. 6,25 PS. 85 km/h. Wer zwei linke Hände hat, sollte die Rechte studieren.

  • Mist, da bin ich hinten drunter (knapp 230) aber bis jetzt haben die Herren in blau/silber sich nie beschwert :) kann aber auch daran liegen das die Blinker bündig mit den Seitengepäckträgern abschließen. Hatte die Simme schon so gekauft gehabt.


    Cya v3g0

    VAPE-und Elektronik-Spezialist :search: (aber nicht mit U-Zündung kommen :biglaugh: )


    die Möffs: S51 - meine rote Hexe (bissig und zickig :k_hole: ) <> Schwalbe - Ben die Radde (klappert, rasselt, schwarz :teufel: ) <> NTV - die grüne Ente (das große Möff halt :undwech: )


    --> S.A.C. Hamburg <--

  • Ja, sicher. Blinkerabstand vorn: 415 mm (Mitte Blinker-Mitte Blinker), hinten: 280 mm. (S 51 B2-4, ABE: KTA 1477-4)


    Danke dir für die Info! Das hilft schon mal weiter.


    Ich hab anscheinend zuviele ernsthafte Sorgen um mir über sowas den Kopf zu zerbrechen


    Naja Jens, vorher informieren ist nie schlecht und zumindest weiß ich wie ich dann dran bin wenn es mal wieder zur Verkehrskontrolle kommt. Außerdem sind es doch genau diese Probleme weshalb wir hier alle im Forum sind (oder?) ;)

    A bissl wos geht allawei.

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