MEGU Glücksrad Simson Ersatzteile von ETHS

Jetzt reichts aber mal!

  • So,


    ich habe ja nun die Handelssperre. Das obwohl das mit Wolfe alles schon geklärt hatte, dass ich die 2 Artikel ohne Preis sofort wieder rausnehme und alles gut ist! :huh:


    5 Tage danach bekomme ich eine Handelssperre!
    Die war bis zum 17.7.


    Mitlerweile sind wir aber schon beim 19.7.
    Gehts noch? :thumbdown:


    Achso: Wer die Handelssperre verhängt hat, soll sich bitte mal melden oder hier schreiben.
    Ich will das geklärt haben! :thumbdown:


    MfG Basti

    Einmal editiert, zuletzt von SR50-Freak ()

  • Darum gehts doch!


    Eine Woche könnte ich villeicht noch verkraften.
    Aber einen ganzen Monat nichts suchen, bzw. verkaufen ist irgendwie nicht drin.

  • Ich glaube er meint, das seina handelssperre vom 17.07.auf den 19.07.verlängert wurde.


    MfG


    Matze


    Right.


    Und soweit ich das in Errinerung habe, wird erst beim 2. mal ein 1. Monatiges Handelsverbot verhängt.


    Ich wüsste nicht, wo ich noch keinen Preis geschrieben hätte!

    2 Mal editiert, zuletzt von SR50-Freak ()

  • ich weiss zwar nich was du gemacht hast... aber strafe muss sein...sonst lernst du ja nix daraus ;)


    für strafen anderer leute setzt er sich ja auch besonders ein ;)

  • Auf den Benimmstuhl! :lol:


    Wegen sowas wie Preis vergessen ne Handelssperre ist schon finde ich sehr hart. zumal er es ja angeblich gleich rausgenommen hat.


    Ich steh doch schon inder der Ecke! :rolleyes:


    Ich habe Wolfe gefragt, bis wann ich es ändern muss.
    Da hat er geschrieben er geht gleich off.
    Dann habe ich es sofort rausgenommen, damit er es noch sieht bevor er off geht und ich nichts angebraten bekomme!

  • dass ich die 2 Artikel ohne Preis sofort wieder rausnehme


    Zitat von SR50-Freak

    Und soweit ich das in Errinerung habe, wird erst beim 2. mal ein 1. Monatiges Handelsverbot verhängt.


    Ich wüsste nicht, wo ich noch keinen Preis geschrieben hätte!


    Warte mal, lass mich kurz nachzählen....


    Ich würde sagen, da musst du jetzt mal durch... steht extra da und normalerweise wird man auch recht zügig von anderen Threadlesern auf das fehlende Preisangebot hingewiesen.
    Wenn du's wirklich gleich mit Wolfe besprochen und geändert hast, versuch doch erstmal mit ihm zu reden - und zwar ohne gleich einen "Jetzt reicht's"- Thread aufzumachen, denn so "schlimm" ist's nun schließlich auch nicht.


    Gruß Schwichte

  • also ohne jetzt weitere "preispatzer" zu kennen, sondern nur von dem ausgehend was hier steht: hier wird immer noch recht scharf geschossen seitens des teams wies aussieht. schade eigentlich, war schonmal entspannter hier.


    SR50-Freak: du kannst ja mal versuchen ob dus eventuell mit ein oder 2 ruhigen, entspannten PN's geregelt bekommst. ich glaube aber nicht so ganz daran... siehe meine signatur (hab für nen lappalien-spruch zunächst gleich ne verwarnung kassiert, die ich zwar noch abmildern konnte, aber seitdem steh ich dem team hier sehr skeptisch gegenüber...)


    hoffe trotzdem für dich daß dus geklärt bekommst :)


    cya v3g0

    VAPE-und Elektronik-Spezialist :search: (aber nicht mit U-Zündung kommen :biglaugh: )


    die Möffs: S51 - meine rote Hexe (bissig und zickig :k_hole: ) <> Schwalbe - Ben die Radde (klappert, rasselt, schwarz :teufel: ) <> NTV - die grüne Ente (das große Möff halt :undwech: )


    --> S.A.C. Hamburg <--

  • mal ne anderes Sache....


    Darf er überhaupt schon Geschäfte tätigen???


    Weil 1995 geboren und somit weit unter 18 Jahren....


    Minderjährige, die das 7. Lebensjahr nicht vollendet haben, sind geschäftsunfähig.(§ 104 BGB).



    Beschränkt geschäftsfähig sind Minderjährige vom vollendeten 7. bis
    zum vollendeten 18. Lebensjahr (§ 106 BGB). Die meisten Rechtsgeschäfte,
    die beschränkt Geschäftsfähige schliessen, sind schwebend unwirksam,
    wenn sie nicht mit Einwilligung des gesetzlichen Vertreters (in der
    Regel die Eltern) geschlossen werden. Die Eltern können dem
    Rechtsgeschäft jedoch auch nachträglich zustimmen, dh. genehmigen (§§
    183 und 184 BGB).

    Nun da sich der Vorhang der Nacht von der Bühne hebt kann das Spiel beginnen, das uns vom Drama einer Kultur berichtet

    Einmal editiert, zuletzt von InterceptorII ()

  • Hier ist jetzt erstmal zu, bis wir das intern geklärt haben.


    MfG


    Christian

    "Es ist schwieriger, eine vorgefasste Meinung zu zertrümmern als ein Atom."
    (A. Einstein)

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