MEGU Glücksrad Simson Ersatzteile von ETHS

Erstzulassung früher als Baujahr?

  • Hallo,


    ich bin neu hier (weiß nicht, ob ich hier in der richtigen foren"sparte" bin) und stehe kurz vor dem Kauf einer KR51/2. Supergerät, wurde neuaufgebaut etcpp. was mich allerdings stutzig gemacht hat: auf dem typenschild steht BJ:85 FIN:135xxx und auf dem Rahmen die Gleiche. Der Verkäufer hat neue ABE in 08 beantragt gehabt, da steht jetzt allerdings drauf, das die Erstzulassung 83 war....??? ABER: die gleiche FIN: 135xxx?!


    wie kann denn das sein?? habt ihr n rat?

  • nicht? Ich dachte das KBA macht irgendeine Art von Abgleich mit den alten Daten vom KTA, sonst könnte ich doch auch Papiere beantragen von einem Gefährt welches nach 1992 in den Verkehr kam und teile dem KBA Rahmennummer und irgendein anderes EZ-Datum mit und käme trotzdem in den genuß der legalen 60km/h....


    Verkäufer meint, dass die Rahmennummer in den Computer eingeben wurde und das wars, so stand dann da EZ: 83.


    Würde das denn bei einer eventuellen Kontrolle Schwierigkeiten machen? Die Nummern an sich stimmen ja alle, nur halt das EZ-Datum in den neuen Papieren nicht...

  • nicht? Ich dachte das KBA macht irgendeine Art von Abgleich mit den alten Daten vom KTA, sonst könnte ich doch auch Papiere beantragen von einem Gefährt welches nach 1992 in den Verkehr kam und teile dem KBA Rahmennummer und irgendein anderes EZ-Datum mit und käme trotzdem in den genuß der legalen 60km/h....


    die FINs der nach 1992-Modelle sehen komplett anders aus, haben nämlich noch Buchstaben mit drin ;)


    Verkäufer meint, dass die Rahmennummer in den Computer eingeben wurde und das wars, so stand dann da EZ: 83.


    In welchen Computer?


    Würde das denn bei einer eventuellen Kontrolle Schwierigkeiten machen? Die Nummern an sich stimmen ja alle, nur halt das EZ-Datum in den neuen Papieren nicht...


    Nee, nich wirklich. Und selbst wenn - ss war nich dein Fehler. Ruf einfach mal beim KBA an u frag nach, was los is :D


    Anmerkung:
    Bei der Zulassung meiner TS wurde seitens der Zulassungsstelle geschlampt:
    Als EZ is in der ZB Teil I (Fahrzeugschein) der Tag der Erteilung der BE durch das KTA Dresden (28.08.1970) eingetragen, da das Gutachten (ZB Teil II gibbet bei 125er nich) als EZ-Datum nur 1985 ausgibt. So wird aus Schlampigkeit aus ner 1985er TS ne 1970er :D Ändern lass ichs erst, wenn die ZB ne Macke hat. Dann bekomm ich nämlich auf Staatskosten ne neue :D


    Gruss


    Mutschy

  • Zitat

    die FINs der nach 1992-Modelle sehen komplett anders aus, haben nämlich noch Buchstaben mit drin ;)

    muss ja nicht zwangsläufig ein Gefährt sein, welches nach 1992 hergestellt wurde.... zb. 10/1989 erbaut und dann liegen gelassen/kam halt nie in den Verkehr.
    ja, ist unwahrscheinlich, aber bestimmt nicht unmöglich. So könnte man doch heute zum KBA und einfach behaupten das die Maschine seid 1973 auf den Straßen unterwegs war, wenns denn kein Abgleich geben sollte. Oder wie darf ich das verstehen? (...Daten sind ausgedacht und überzogen um zu verdeutlichen)


    Naja, wenns weiter keine Probleme gibt: wayne.. bin ich erstmal beruhigt.
    Aber interessieren würde es mich ja doch, ob nun ein Abgleich stattfindet (muss ja, in meinen Augen [s.o.]) und wie es sein kann das EZ älter als BJ ist.


    Zitat

    In welchen Computer?


    Weiß ich grad nicht mehr wie das gestern im Gespräch verlief (war einwenig geblendet von ihrer Schönheit :love: ), soweit ich mich entsinnen kann, war er bei der Dekra und hat da die Papiere (halt dieser baumwollverstärkte DinA4? Zettel, vorne was grünes mit seinem Namen und hinten, eigentlich blank, ein Ausdruck/Aufdruck der Kenndaten des Mopeds) bekommen, ob das nun ne Einzelabnahme war (ich glaube nicht) weiß ich nicht. Er hat jedenfalls auch ein Dekragutachten, was allerdings nur bescheinigt, das alles okay sei.

  • Mich würd ja mal interessieren wo in einer neuen ABE das Datum der Erstzulassung stehen soll.. Mach ma en Bild von dem Wisch..

    Denkst du durch die andere Zündkerze wirst schneller?
    Bau doch das rein was der Hersteller vorgibt oder tankst du beim Benziner Diesel, weils billiger ist?

  • ...hab ich leider nicht zur Hand. Konnte gestern keine Probefahrt machen, weil kein Kennzeichen, somit hab ich sie nicht gleich mitgenommen. Erst wenn die Probefahrt okay ist, gibts Geld und Moped.
    Nächste Woche, wenn alles glatt läuft, stell ich das Foto rein. ABE ließe sich ja erneut machen lassen, falls das nix richtiges sein sollte, weiß leider nicht wie genau das aus zu sehen hat (SO siehts jedenfalls nicht aus). Nummern stimmen ja alle und Kaufvertrag gibts logischerweise auch, falls was sein sollte.

  • So, die Kleene steht nun vor der Tür. Erste Tour hat spaß gemacht und macht definitiv Lust auf mehr.
    Zum Thema: hab mir die Papiere dann mal doch genauer angeschaut :rolleyes: ...keine ABE aus DDR-Zeiten, keine ABE aus der "Neuzeit", sondern eine "Bescheinigung über die Einzelgenehmigung gem. §4 Abs. 5 FZV für zulassungsfreie Fahrzeuge lt. §3 Abs. 2 Nr. 1 und 2 FZV" um genau zu sein.


    Frage bleibt weiterhin im Raum. Erstzulassungsdatum steht drauf: 01.07.1983 und Baujahr ist 1985, passt auch von der FIN in dieses Jahr.


    btw: muss ich da noch was beachten, denke mal zur Zulassungstelle/Rathaus/Bürgeramt etc und meinen Namen da eintragen/ändern lassen, oder?


    links rückseite/rechts vorderseite :)



    vg

  • Das hat Du richtig erkannt, dies ist keine Betriebserlaubnis sondern das Gutachten einer Einzelabnahme und wird nicht als Betriebserlaubnis anerkannt.
    Beantrage online beim KBA eine ABE mit den tatsächlichen Fahrzeugdaten (Typ, Rahmennummer, Baujahr, Zündungsart usw. usf.) für Dein Fahrzeug:
    http://www.kba.de/cln_007/nn_1…e/auskuenfte__inhalt.html
    In der dann (i.d.R. problemlos) ausgestellen ABE ist weder das Baujahr noch der Tag der Erstzulassung vermerkt, geschweige denn Name und Anschrift des Halters/Besitzers.


    Gruß
    Stephan

  • Zitat

    wird nicht als Betriebserlaubnis anerkannt.

    okay, das lass ich mal so im raum stehen, weil
    a) ich nicht die ahnung hab und
    b) auf "seite 2" der vorderseite:"betriebserlaubnis erteilt" drauf steht.


    @schiedeberger: danke für deine antwort, aber sei mir nicht böse, wenn ich noch 1-2 weitere meinungen hören möchte :)


    so long


    edit: klar, mit ner neuen abe wär ich jedenfalls auf der sicheren/sichersten seite ;)
    aber wir müssen ja alle sparen...


    rein interesseshalber: was müsste ich denn beim antrag reinschreiben? hab ne 6v u-zündung und glaube 25watt scheinwerfer etc würde aber gern auf vape und meeehr licht umsteigen allein aus sicherheits gründen: sehen und gesehen werden ;) ...den originalen kram, oder gleich "halogen" und e-zündung schreiben?

    Einmal editiert, zuletzt von iku ()

  • okay, das lass ich mal so im raum stehen, weil
    a) ich nicht die ahnung hab und
    b) auf "seite 2" der vorderseite:"betriebserlaubnis erteilt" drauf steht.


    Gemach, gemach. Die BE wurde erteilt, es steht alles drin, also kann der Wisch durchaus als Äquivalent zur KBA-BE durchgehen. Ich warte eigentlich nur auf ne Antwort vom Frank aka Hallo-Stege oder Ramirez bzw Peter aka Auxburger. Einer von denen sollte da ne einigermaßen verbindliche Auskunft geben können ;)


    rein interesseshalber: was müsste ich denn beim antrag reinschreiben? hab ne 6v u-zündung und glaube 25watt scheinwerfer etc würde aber gern auf vape und meeehr licht umsteigen allein aus sicherheits gründen: sehen und gesehen werden ;) ...den originalen kram, oder gleich "halogen" und e-zündung schreiben?


    Trag alles so ein, wie´s seinerzeit verbaut wurde (also S51B1-4 mit 25W-Licht u Unterbrecherzündung); Bing, VAPE & Co sind eintragungsfrei, da diese später in der Serie Verwendung fanden u als offizielles Ersatzteil erhältlich waren u sind.


    Gruss


    Mutschy

  • Hallo Zusammen,


    da hab ich schon schlimmere Bescheinigungen von den Technischen Prüfstellen gesehen ;) Die Daten sind etwas ungenau.


    Der Dekra - Zettel ist zu gebrauchen, wenn er von der Zulassungsstelle mit dem Vermerk "Betriebserlaubnis erteilt" oder "Einzelgenehmigung erteilt" gegengezeichnet wurde.


    Das Baujahr wurde anscheinend von der DEKRA geschätzt. Im Zweifel kannst u Dich an den Prüfer wenden, der das Gutachten erstellt hat, und Nachbesserung nachfragen. Der Gutachter und die Prüfstelle stehen normalerweise unten auf dem Gutachten.


    Gruss von Frank

    49 ccm. 6,25 PS. 85 km/h. Wer zwei linke Hände hat, sollte die Rechte studieren.

  • Genau, Einzelbetriebserlaubnis nach §21 StVZO, scheint ja von einer Zulassungsstelle abgestempelt worden zu sein ("ohne amtl.Kennzeichen"). Von daher alles in Ordnung. Baujahr kann ein Tippfehler o.ä. sein und normalerweise jederzeit vom ausstellenden aaS ohne Neuausstellung geändert werden.

  • allet klar. danke für die vielen antworten. war heute bei der zulassungsstelle, weil verkäufer meinte und für mich klangs plausibel, dass mein name ins papier geschrieben werden soll, die meinten jedoch: "halter wird nicht umgeschrieben" ...ich gefragt, ob ich dann damit fahren kann und alles okay sei, antwort: "ja, schönen tag noch."


    ...also, würd ich sagen, ich lass das so. "3 stempel und 7 unterschriften" sind ja drauf :search:
    wenn mich mal die muse küssen sollte, beantrag ich halt formhalber die neuen sachen beim kba, wenn...


    okay, quintessenz des threads: kein datenabgleich über evt datenbestand kba-kta, EZ 83 vs. BJ 85 : tippfehler, schätzung, oder sonst irgendwas... komisch isses trotzdem :lookaround:


    vg

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