Fanartikel Simson Ersatzteile von ETHS

Simson Schwalbe Kindersitz

  • Moinsen leute !


    Ich wurde heute angehalten in der afrikanischenstr. mit meiner Tochter und meinen Sohn.
    Ich hatte einen Simson Schwalbe Kindersitz dran origina. Mein Sohn saß im Kindersitz, der kleine ist gerade mal 5 Jahre alt und es wurde gesagt das es so nicht geht,doch mein mann hatte die grünweißen gesagt das es alles orginal ist und es erlaubt sei.,wo die grün weißen sagten ok fahren sie weiter.
    da ist meine frau weiter gefahren wo ich dann einen anderen weg eingeschlagen habe .
    Sie wurde dann in Tegel wieder angehalten und haben gesagt so geht es nicht und unsere große Tochter mußte dann mit Bus fahren.


    So jetzt meine Frage:
    Gibt es irgendwie ein Paragraph der laut Kindersitz für Simson Schwalbe so das ich dann weiterhin zu dritt fahren kann?


    Würde mich freuen wenn mir einer was zusenden kann in PN oder auch so.
    Oder auch einen tip geben kann .
    mfg odien


    Peter

  • Kinder bis zum vollendeten siebenten Lebensjahr dürfen den Kindersitz nutzen wenn sie nicht zu klein sind, einen Helm tragen und den Fahrer nicht behindern. Aber wo es steht???


    Der Sitz muss ori sein und auch eingetragen.


    -> Ich empfehle Dienstaufsichtsbeschwerde und Kostenerstattung für den Bus.

    Kann mir mal bitte jemand das Wasser reichen?

  • hm na wie kann ich denn eintragen lassen beim tüv? und wie schaut es aus dann darf ich auch zu dritt fahren ja? weil es ist alles rginal .

  • Moin!


    Originale Simson Kindersitze sind legal und definitiv eintragungsfrei. Hab mich deswegen auch schonmal mit Polizei/Dekra auseinandergesetzt. Polizei sagt "Vermutlich illegal", Dekra-Mensch lacht und sagt "Bestandsrecht und damit vollkommen legal", einzig das maximale Fzg-Gewicht darf nicht überschritten werden.


    Du solltest auf jeden Fall ne Dienstaufsichtsbeschwerde mithilfe eines Verkehrsrechtsanwalts einreichen und ein evtl Antwortschreiben darauf immer am Mann haben.


    Mir wurde bei meiner letzten Polizeikontrolle vor ein paar Wochen auch gesagt, ich solle mein Moped heimschieben, weil der Lenker nicht original wäre. Hab dankend abgelehnt und bin trotzdem weitergefahren. Als ich dann mitm Mängelschein bei der Dekra vorsprach, meinte der Prüfer nur "Sei froh, dass es keinen Optik-TÜV gibt", bescheinigte mir die Legalität des Lenkers und fertig.


    Gruss


    Mutschy

  • Natürlich nich ;) Weder bei der Dekra, noch bei der Polizei musste ich was löhnen.


    Es wird aber scheinbar auch mit zweierlei Maß gemessen. Ein Bekannter von mir wurde mit ner S53 angehalten, u weil er nen TS-Lenker drauf hatte, bekam er nen Mängelschein, wo "Anzeige" und "Verwarnung" jeweils mit "ja" angekreuzt waren. Bei mir steht das Kreuzchen bei beiden Feldern auf "nein". Hing aber wohl auch damit zusammen, dass ich höflich, aber bestimmt mehrfach drauf hingewiesen habe, dass ein DDR-Cross-Lenker kein Prüfzeichen besitzt, woran er sich "aufgehangen" hat. Er hat zwar auch rumgemosert, dass die Enduro-Esse nich original wäre, aber da hab ich ihm den Wind aus den Segeln genommen, indem ich ihn darüber informiert hab, dass es sich um nen volkommen legalen Umbau handelt. Und er hats geglaubt. War auch besser für ihn :teufel: Vermutlich hab ich doch einen recht kompetenten Eindruck auf ihn gemacht, zumal ich ihn nebenher auch darauf hingewiesen hab, dass sein Fahrzeug vorn rechts ziemlich tief liegt (schleichender Plattfuß...) u das rechte Abblendlicht ziemlich gelb aussieht (Kontaktproblem oder Birne im Eimer).


    Gruss


    Mutschy

  • Moinsen !


    na dann werde ich damit einfach mal zum tüv fahren und es mir bescheinigen lassen das es oginal ist und das ich auch mit 3 personen fahren darf sehe ich das so richtig?
    Weil zu dem kindersitz habe ich leider ja nichts in der hand sprich abe oder der gleichen .
    Und wenn ich dann mit 3 personen fahre überschreite ich das gesamt gewicht ja auch nicht ich 90 kg der kleine ist gerade mal 5 jahre und mit sein paar kilos und dnan die kleine die hinten sizt ist 11 jahre und wiegt auch gerade mal etwas über 30 kg also sehe ich das nicht so das ich das gesamtgewicht überschreite.
    Also zum tüv und bescheinigen lassen ja?


    mfg odien ( Peter )

  • Ich empfehle Dienstaufsichtsbeschwerde und Kostenerstattung für den Bus.

    Genau so. Allein schon deshalb, damit sich das bei denen ´rumspricht und sie nicht wieder auf solche Ideen kommen.
    Ob der TÜV allerdings weiß, daß man mit "DDR"-Krädern und originalem Kindersitz immer noch (Einigungsvertrag!) mit einem Kind bis zu sechs oder sieben Jahren zu dritt fahren darf, ist nicht sicher.
    Gut, wenn man es eilig hat, kann man sich auf solche Bus-Geschichten einlassen; aber ansonsten hätte ich darauf bestanden, daß das per Funk geklärt wird und hätte das Kind nicht weggelassen, außer eben zu dritt auf dem Moped. Das dauert und ist lästig; aber es ist nötig.


    Wenn Du also eine Rechtschutzversicherung hast, verklage das Land Berlin auf Kostenerstattung für den Bus, da diese Anordnung eindeutig rechtswidrig war.


    Die Dienstaufsichtsbeschwerde ist nur Formsache, damit sich das bei denen durchspricht. Man braucht sich davon also keinen positiven Bescheid erhoffen. Aber gemacht werden muß sie.


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  • @ schwabe
    Wie und wo bekomme ich den denn (Einigungsvertrag ) wenn ich mir daraus festlegen kann das alles oh ist werde ich denn schritt einleiten zur beschwerde.
    ich habe heute denn halben tag verbracht am telefon mit der KBA und die meinten das es für diesen kindersitz nichts giebt weder abe noch wurde es bei dem Einigungsvertrag nicht mit übernommen , und sagte mir das ich damit zum tüv fahren sollte und eine vollabnahme machen solle .
    Also was soll ich jetzt machen ? grummel

  • Hey,


    ich hab mich auch mit dem Thema auseinander gesetzt und dann den ADAC mal gefragt.


    Ganz wichtig ist: Aus Sicherheitsgründen wird nicht empfohlen das Kind vorn zwischen den Armen zu transportieren, da das Kind ins Lenkrad greifen könnte etc.
    Sollte man sich dann aber doch entscheiden, den Kindersitz zu verwenden gilt:
    StVZO §35a (Sitze, Sicherheitsgurte, Rückhaltesysteme, Rückhalteeinrichtungen für Kinder) und da für uns der Absatz (9)


    "Krafträder, auf denen ein Beifahrer befördert wird, müssen mit einem Sitz für den Beifahrer ausgerüstet sein. Dies gilt nicht bei der Mitnahme eines Kindes unter sieben Jahren, wenn für das Kind ein besonderer Sitz vorhanden und durch Radverkleidungen oder gleich wirksame Einrichtungen dafür gesorgt ist, dass die Füße des Kindes nicht in die Speichen geraten können."


    Sagt also aus: Wir dürfen unsere Sitze ob Original oder Nachbau verwenden. Es gibt kein Verbot seitens des Gesetzgebers.


    Des Weiteren empfiehlt der Rechtsanwalt des ADAC, nur den Originalsitz mit Prüfzimmer und KTA-Nummer zu verwenden.
    Wer sagt denn das der nachbau auch wirklich hält. MZA, der Produzent hat zwar alle rechte gekauft, warum sie dann die Prüfziffer nicht draufdrucken, kann nur MZA sagen und als Privatkunde bekommt man leider keine Auskunft.


    Der nette Verkehrspolizist darf uns also die Fahrt mit Kind und Kindersitz nicht verwehren. Er kann uns nur Ärger ohne die Nummer machen und uns zur Dekra / Tüv schicken....


    Wir werden, wenn also nur einen Originalsitz verwenden. Ob wir dann allerdings wirklich im Alltag damit unser Kind transportieren steht auf einen anderen Blatt.


    Hoffe es hilft.


    LG
    Charly

  • ganz einfach


    laut Einigungvertrag sind alle im Straßenverkehr zugelassenen KFZ bis Bj. 1989, und Zubehör zugelassen, auch wenn es der heutigen Norm nicht entspricht, das heißt


    ein org. DDR Teil ist zugelassen, und versichert!!!


    Nachbau nicht versichert, im Falle eines Schadens Kosten selbst tragen

    Die Aufbringung eines alten Markenzeichens auf ein neues Produkt, ändert nicht dessen Qualität
    mit der Erfindung der Glühlampe gabs den Wolframfaden nicht mehr einzeln ;(
    Die Erinnerung an schlechte Qualität hält länger, als die Freude über einen billigen Preis!!
    Wasserabziehbilder [b]1.Oualität
    Gebrauchtteile auf Anfrage
    http://www.oldtimerdienst-engisch.de

  • Hi,


    im Grunde hat der Anwalt Recht, dass man nach §35a den Kindersitz anbauen muss. Aber imho muss da doch ein Prüfzeichen drauf sein, das sagt eindeutigt §22a Stvzo.


    Damit hat awotelo recht, das nur ddr Sitze mit Numern gehen.


    MfG


    Tobias

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