Sperber darf man nicht mit M Führerschein fahren, da brauchst du mindestens A1 Den packen die dann gleich ein oder zumindest dich
Polizeikontrolle mit Simson
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ja leider,aber da der aussieht wie ein Habicht??und warscheinlich blicken die Cops da sowieso nicht durch,die meisten kenne sich nur mit :_shoot: Roller oder scooter :_shoot1:
tuning aus :a_grgrins: ,aber du hast schon Recht weil das ja alles in den papiren steht naja demnaechst kommt ja ne s51 noch zur Sammlung dazu -
übrigens, Sperber hat auch nur 50 ccm, dafür aber andere ansauganlage und etwas anderer Zylinderkopf, daher die größere Power
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nicht nur das der hat auch andre steuerzeiten !
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jo der hat ne Ansauganlage unterm Tank mit Trockenluftfilter habe heute mal nachgeschaut und den auch gleich saber gemacht,ich freu mich schon auf die erste Probefahrt,und na klar der hat nur 50ccm,weiss nicht was ich da geschrieben habe ,auf jeden Fall darf man den nur mit a1 oder a fahren,in der heutigen Zeit deshalb ist es schade das ich den nur auf abgelegenen Strassen fahren kann
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Der Sperber durfte auch zu DDR-Zeiten nur mir Motorradführerschein gefahren werden. deshalb hat er nämlich recht schlechte Verkaufszahlen gehabt. Außerdem brauchte auch der nen großes Nummernschild, deshalb war er auch im Unterhalt teuer. Das einzige, was blieb, ist das Fahrgefühl eines Mopeds, sodass man rechtlich gesehen zwar auf einem Motorrad saß, aber technisch doch "nur" irgendwie wieder auf nem Moped
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ja,der faert sich auch echt geil,aber eine Frage wo schliesse ich das Tacho an,weil das irgendwie nicht geht ich glaube das der kontakt irgendwo unten rechts ist nicht dranne,weiss jemand wo? :confused:
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Sachte, sachte! Fürn nen Sperber brauchste A1 oder A. Wirste mitm M aufm Sperber erwischt, wars das: "Fahren ohne Führerschein" u somit biste erstmal wieder Fußgänger
Gruss
Mutschy
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na klar weiss ich das deswegen ist es ja schade das ich ihn nicht oeffentlich fahren kann,deswegen kommt im Fruehling eine s51b.....und irgendwann mach ich auch mal nen Motoradschein :biggrin:
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auf jeden Fall darf man den nur mit a1 oder a fahren
Auch wenn das hier nichts zur Sache tut, muß ich trotzdem der Vollständigkeit halber anführen, daß das so nicht stimmt. 50er mit unbeschränkter Höchstgeschwindigkeit darf man auch mit dem 4er fahren. Und da der 4er in dem bis 1980 oder so gemachten 3er enthalten ist und das heute etwas anderes geregelt ist, darf man mit einem solchen alten 3er nicht nur unbeschränkte 50er, sondern inzwischen auch 125er fahren. Wer also einen solchen alten 3er, aber keinen 1er hat, darf nicht nur Sperber oder alte 50er mit unbeschränkter Höchstgeschwindigkeit (wie Kreidler, Zündapp, Hercules, Maico), sondern auch moderne 125er fahren.
(Ich habe zwar solch einen alten 3er, hatte aber davor auch schon den 5er und 4er und dann mit dem 3er zusammen auch den 1er, mit dem ich damals mit 18 schon Motorräder mit unbegrenzter Leistung fahren durfte, sodaß ich meinen 3er für den Sperber nicht bräuchte.)
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>50er mit unbeschränkter Höchstgeschwindigkeit darf man auch mit dem 4er fahren.
Bei meinem Führerschein (3+4 von 1998 ) steht aber drin, dass man mit dem 4er nur 50ccm bis 50km/h fahren darf....
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(entweder wieder zu Sozialstunden oder zu Wochenendarrest oder beidem)
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_____________________________________________________Wochenendarrest wegen Fahren ohne Prüfbescheinigung? Wo lebt ihr? Ist ja echt krass Zumal Fahren ohne PB nur eine sehr geringe Straftat ist, wenn nicht sogar nur eine Ordnungswidrigkeit-das weiss ich nicht genau. Was anderes wäre dagegen Fahren ohne Fahrerlaubniss, zB wenn man mit ner 50er Schwarz fährt...
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