Fanartikel Simson Ersatzteile von ETHS

70 statt 50 ccm - Beschlagnahmung und Folgen

  • Ok, genau solche Binsenweisheiten wollte ich eben nicht. Egal. Wenn ich nen Motorrad für Arme fahren will mach ich das - ich will aber nen Roller fahren!


    Einzig zu diskutieren wäre ob man den Strafbestand \"Fahren ohne Führerschein\" damit vermeiden kann dass man nen Motorradführerschein macht.

  • lies mal hier weiter, ist auch ne interessante Diskussion zum Thema.


    http://www.pagenstecher.de/Tec…mit-entdrosseltem-Ro.html


    Und die ETZ ist trotz Steuerpflicht in der Versicherung günstiger als ne Simme mit 50 Kubikzentimetern.

    Wer eine Simson hat, muss wissen, das es immer etwas zu schrauben gibt! :glowface: :glowface:


    Aus Niederlagen lernt man leicht. Schwieriger ist es, aus Siegen zu lernen.

  • Ja und? Hast du den Thread auch gelesen?


    Nur weil der TE falsch \"übersetzt\" ändert sich die Rechtslage nicht. Da steht: Werde ich bei einer Kontrolle von der Polizei entwischt kann meine Versicherung mir kündigen und ich hab nen Problem. Das impliziert jedoch nicht dass die Versicherung im Schadenfall bei bestehender Versicherung (zum Zeitpunkt des Unfalls) leistungsfrei ist.


    5000€ Regress im Mofapower-Board


    Und noch mal: Ich möchte keine ETZ fahren - wenn Motorrad dann was richtiges... Ich fahr ne Schwalbe nicht weil ich ne arme Sau bin sondern weil ich es schön finde...

  • Du begehst dann gleich mehrere Delikte auf einmal:


    1) Fahren ohne Füherschein
    2) Führen eines nicht zugelassenen Kfz
    3) Führen eines nicht versicherten Kfz


    Das Moped wird beschlagnamt gemäß StPO und einem amtlichen Prüfer / Gutachter vorgestellt.


    Danach geht dann alles zur StA (Staatsanwaltschaft) und die kann zudem verfügen, dass das Teil als Einziehungsgegenstand eingezogen und verwertet wird. der Erlös wird der Landeskasse zugeführt. Du zahlst die Standgebühren, den Gutachter, alle anderen verfahrenskosten und darauf kommen dann noch die Strafen vom gericht. Achso - Deine Rechtsanwalt musst Du ja auch noch löhnen.


    Zudem eine Sperre im Führerscheinregister und die Flappen fürs Möp ist auch weg.


    Also - lohnt nicht. Fahr das Teil im ungetunten Zustand!
    :_sword:

  • aaaaaaaaaaha.....


    und wie ist das jetzt wenn ich den 125er schein habe und mit einem 90er rumfahre?


    wobei ich schon öfter angehalten wurde und die polizei nix gesagt hat xD
    die haben nur licht usw. kontrolliert..... ich war immer freundlich und die haben mich wieder fahren lassen.....\"der ton macht die musik\" oder wie war der spruch?

  • samasaphan
    Das Fahreug wird nicht beschlagnahmt, solange keine Teile dran sind, die eindeutig einem Diebstahl zugeordnet werden können. Wir sind schliesslich in Deutschland, nich irgendwo in der Wüste. Man bekommt ne/n sehr ausführliche/n Mägelkarte/Mängelschein und ne Aufforderung, das Fahrzeug innerhalb von 10 Tagen vorzuführen. Daher isses immer ratsam, die Teile für nen \"Rückbau auf Legal\" liegen zu haben.


    Tuning is immer illegal, vollkommen wurscht, ob \"nur\" n stino 60er oder n BB3. Die BE erlischt u mindestens \"Fahren ohne Betriebserlaubnis\" u \"Fahren ohne Versicherungsschutz\" sind die Folgen.


    Ich freu mich schon, wenn mich mal ein Cop fragt, ob mein Möp irgendwie getunt is. Dann gibts ne schöne Antwort: \"Klar, n Boxer aus ner 77er Gummikuh. Der is aber gut getarnt, wie man sieht\" :i_auslach:


    FeliXXX:
    Der Tatbestand \"Fahren ohne Führerschein\" fiele bei dir flach, blieben aber immernoch \"Fahren ohne Versicherungsschutz\" und \"Fahren ohne Betriebserlaubnis\". Das reicht vollkommen, um sich das Leben zu versauen.


    Gruss


    Mutschy

  • leben versauen? ich glaube da übertreibst du bisl :rolleyes:


    und ich glaube auch ni das die das ding beschlagnahmen.... ich denk mal eher das die betriebserlaubnis erlischt und das wars..... zumindest in meiner gegend hab ich noch nich gehört das die polizei ein moped beschlagnahmt hat außer wenn es geklaut war :b_wink:


    mh aso hier rückbau? naja ich hab eine s51 mit lauter umbau teilen bzw. sachen wie tank von einer s53 und lauter so ein zeug tomaselli lenker usw. andere blinker uvm. isn supermoto-umbau..... die können doch eig. ni verlangen den orig. lenker drauf zu bauen wenn der neue eingetragen ist oder doch? und wie siehts mit der hochgebogenen sitzbank usw. aus? ich lasse gerade neue papiere machen also neue betriebserlaubnis wo alles eingetragen ist...... da können die doch nix mehr sagen oder? ni das ich alles wieder umbauen muss :eek: weil ehhh orig. teile habsch gar keine mehr :rolleyes:


    --->>>
    http://img110.imageshack.us/img110/7260/dscf0043gt5.jpg


    http://img151.imageshack.us/img151/8628/dscf0045vp6.jpg


    http://img147.imageshack.us/img147/2605/dscf0048dv1.jpg


    bilder sind schon bisl älter da war der motor usw. noch ni drin.....

  • der hochgezogene Obergurt ist nicht zulässig und auch nicht eintragungsfähig


    wenn der Lenker abgenommen ist, kriegst du wegen dem ja keinen Mängelschein


    ebensolches gilt für STVO gerechte Rückspiegel und Blinker und andere Beleuchtungseinrichtungen


    nur alles was sonst noch so ist muss zurück gebaut werden

    "Ich lasse jedermann Gott so anbeten, wie er es für angemessen hält,
    und ich glaube, dass jeder das Recht hat,
    den Weg in das unbekannte Land des Himmels oder der Hölle zu nehmen,
    den er bevorzugt"

    (Friedrich II. / 30.Dez.1782)


    "Gott bewahre uns vor religiösen Eiferern"
    (Friedrich II. / unbekannt)


    "may you be an half hour in heaven, before the devil knows you*re dead"
    (irish wish, unknown)

  • Zitat

    Original von -Robert-:
    Steuerhinterziehung


    Zitat

    Original von Leyland:
    ich hab damals eine Hercules Prima 5S gehabt
    - Steuerhinterziehung


    Damals, muß schon eine Weile her sein.
    Inzwischen sieht das ja anders aus:

    Zitat

    Original von scrap:
    nein, steuern musst du nur ab 126ccm zahlen. (selbst 125er sind steuerfrei)


    Zitat

    Original von Simson_S51-B:
    Zitata vom ADAC


    Also Steuern werden schon ab 125,00000....01 ccm fällig, da über 125 (also nicht erst ab 126 oder gar 130).
    Deshalb sind i.d.R. die Kolben so bemaßt, daß erst mit dem höchsten Übermaß die höchste für diese Klasse gegebene Kubikzahl erreicht ist.
    Theoretisch müßten das bei Simson 50 ccm sein. Wenn das nicht so ist, sondern ca. 55, dann liegt das wohl an anderen Vorschriften damals in der Zone.


    Zitat

    Original von samasaphan:
    Danach geht dann alles zur StA (Staatsanwaltschaft) und die kann zudem verfügen, dass das Teil als Einziehungsgegenstand eingezogen und verwertet wird.


    Nein, die StA kann das lediglich beim Gericht beantragen.
    Nur das Gericht kann dann eine Einziehung anordnen.
    Wenn das geschieht, dann meist im Zuge einer Verurteilung wegen einer Straftat, und zwar im Urteil selbst (bei mir wurde sogar einmal ein Fahrzeug einer völlig anderen Person in einem Urteiil eingezogen, und zwar mit Begründung, daß diese hätte wissen müssen, daß wenn sie mir ein Fahrzeug leiht, ich damit Straftaten begehen würde ...).
    Vielleicht gibt es auch ohne Straftat und Strafverfahren die Möglichkeit, einen Gegenstand (also auch ein Fahrzeug) auf dem Verwaltungswege einzuziehen. Das geht dann über Ländergesetze (z.B. Polizeigesetz). Mir wurden z.B. früher ´mal völlig legale Waffen auf eine solche Weise eingezogen mit der auf einem Länderpolizeigesetz beruhenden \"Begründung\", daß \"polizeiliche Erkenntnisse\" (d.h. anonyme Spitzelberichte wie in der Zone bei der Stasi) vorliegen würden, daß die Gefahr bestehe, daß ich diese legalen Gegenstände zu Straftaten mißbrauchen könnte(!!!).


    Mit Alter oder Führerschein hat das Frisieren übrigens nichts zu tun.
    Ich werde bald 48 und habe seit 1978 den 1er (damals gab es noch keine Beschränkung und keine Probezeit, sondern man konnte sich sofort von der 50er auf eine ungedrosselte 1000er setzen ...).
    Wenn es mir für meine Verhältnisse nicht zu teuer wäre, würde ich (strafbarerweise) meine Schwalbe aber auch mit soviel Kubik und PS wie möglich ausrüsten, - ganz einfach deshalb, weil ich mit Versicherungskennzeichen keine Steuern und außerdem nur einen vergleichsweisen Witz an Versicherung zahle, während ein starkes Motorrad nicht nur in der Anschaffung viel teurer als eine Simson ist, sondern auch viel mehr an Steuern und Versicherung kostet.
    Und in der Stadt kann man i.d.R. ohnehin nicht 200 oder mehr fahren. Aber 100 oder 110, das geht auf manchen übersehbaren Straßen schon.

    [url=https://www.abload.de/image.php?img=hhnerschreckwhu99.jpg][img=https://www.abload.de/thumb/hhnerschreckwhu99.jpg]

  • Die Polizei kann gemäß §§ 94 / 98 StPO die Beschlagnahme des Mopeds durchführen. Sie ist bei verdacht des Tunungs sogar dazu verpflichtet.


    Ich hab NICHT gesagt, dass die Polizei die Einziehung durchführt - sie kann es aber anrgen - auf dem Beschlagnahmevordruck ist mdafür auch extra ein Ankreuzfeld vorhanden.


    Ich freu mich schon, wenn mich mal ein Cop fragt, ob mein Möp irgendwie getunt is. Dann gibts ne schöne Antwort: \"Klar, n Boxer aus ner 77er Gummikuh. Der is aber gut getarnt, wie man sieht\" - dann muss Du aber schon damit rechnen, dass er die Beschlagnahme durchführt. Der Cop ist kein Gutachter - wenn Du ihm eine solche Steilvorlage gibst: bitte sehr! Schließlich haben die Strafverfolgungsbhörden be- und entlastend zu ermitteln.

  • Da hier viel Halbwissen aufgetaucht ist möchte ich auch mal meinen Teil zum Thema abgeben.


    Also wenn du angehalten wirst läuft das meist folgendermaßen ab:

    • Die Beamten begrüßen dich mehr oder weniger dumm grinsend, je nach dem was sie vorhaben
    • dann lassen sie sich die Papiere zeigen
    • dann kommt die kumpelhafte frage: \"Na wie schnell ist die denn?\"
    • dann sagst du: \"60, ist baujahr soundso\"
    • dann sagen die: \"Ja nee is klar, die ist doch schneller...\"
    • dann holen sie entweder einen prüfstand raus oder fragen ob se mal probefahren dürfen, ich würde sie einfach fahren lassen weil die prüfstände aus bereits genannten gründen aufs übelste ungenau gehen...
    • der bulle fährt und stellt ne vmax von sagen wir 80 fest
    • dann wirste gefragt was du gemacht hast, in diesem falle würde ich auf jedenfall alles zugeben, weil sonst legen die das möp still und holen einen abschleppdienst und holen einen gutachter ran, der das teil zerlegt... Problematisch daran ist 1. das du die karre hö. warscheinlich in kleinen kartons wiederbekommsst und 2. das du den abschlepp dienst und den gutachter bezahlen musst ~ 800€
    • sobald du zugegeben hast was sache ist, kommt es auf die beamten an, entweder du bekommst ne mängelkarte, wo alles drauf steht was du original machen musst und dann musste zum TÜV zum vorzeigen, oder du bekommst ne anzeige
    • solltest du ne anzeige bekommen geht das erstmal vors gericht, da bekommst du denn wenn du noch etwas jünger und ersttäter bist \"nur\" sozialstunden oder das verfahren wird (in den meisten fällen) fallen gelassen, wenn du schon was älter bist und eigentlich \"reif\" genug sein solltest um sowas zu lassen könnte es sein das das verfahren duchgezogen wird und dann mit dem vollen programm, nämlich versicherungsbetrug, fahren ohne fahrerlaubnis, fahrzeug ohne betriebserlaubnis und die geldstrafe kann in die 1000er gehen, ferner wird das in dein vorstrafen register eingetragen und ob du das willst ist deine sache...
  • Wie wäre es einfach mit einem Drehzahlbegrenzer??


    Ich weis, es passt nicht hier zu diesem Thema aber das ist das einfachste was ich kenne.


    Man kann ihn sogar so einstellen, das er nur gaaaaaanz langsam hochdreht.


    Man muss nur den Schalter gut verstecken.


    Aber manche Polizei kommt trotzdem drauf.


    Ist auch immer eine glückssache. Bei meinem Unfall, haben die sich das Moped noch nichtmal richtig angeschaut.

  • OK - dann werde ich mein Halbwissen mal für mich behalten und weiterhin dumm grinsen.


    Oute mich als Polizeibeamter - der nicht alles so eng sieht. Das Rechtsverständnis von D3v!L ist mir zu wenig rechtlich unterlegt.


    Ein Blick ins Gesetz (§§163, 94/98 StPO) erleichtert die Rechtsfindung.




    Zitat


    Original von D3v!L:
    Da hier viel Halbwissen aufgetaucht ist möchte ich auch mal meinen Teil zum Thema abgeben.


    Also wenn du angehalten wirst läuft das meist folgendermaßen ab:

    • Die Beamten begrüßen dich mehr oder weniger dumm grinsend, je nach dem was sie vorhaben
    • dann lassen sie sich die Papiere zeigen
    • dann kommt die kumpelhafte frage: \"Na wie schnell ist die denn?\"
    • dann sagst du: \"60, ist baujahr soundso\"
    • dann sagen die: \"Ja nee is klar, die ist doch schneller...\"
    • dann holen sie entweder einen prüfstand raus oder fragen ob se mal probefahren dürfen, ich würde sie einfach fahren lassen weil die prüfstände aus bereits genannten gründen aufs übelste ungenau gehen...
    • der bulle fährt und stellt ne vmax von sagen wir 80 fest
    • dann wirste gefragt was du gemacht hast, in diesem falle würde ich auf jedenfall alles zugeben, weil sonst legen die das möp still und holen einen abschleppdienst und holen einen gutachter ran, der das teil zerlegt... Problematisch daran ist 1. das du die karre hö. warscheinlich in kleinen kartons wiederbekommsst und 2. das du den abschlepp dienst und den gutachter bezahlen musst ~ 800€
    • sobald du zugegeben hast was sache ist, kommt es auf die beamten an, entweder du bekommst ne mängelkarte, wo alles drauf steht was du original machen musst und dann musste zum TÜV zum vorzeigen, oder du bekommst ne anzeige
    • solltest du ne anzeige bekommen geht das erstmal vors gericht, da bekommst du denn wenn du noch etwas jünger und ersttäter bist \"nur\" sozialstunden oder das verfahren wird (in den meisten fällen) fallen gelassen, wenn du schon was älter bist und eigentlich \"reif\" genug sein solltest um sowas zu lassen könnte es sein das das verfahren duchgezogen wird und dann mit dem vollen programm, nämlich versicherungsbetrug, fahren ohne fahrerlaubnis, fahrzeug ohne betriebserlaubnis und die geldstrafe kann in die 1000er gehen, ferner wird das in dein vorstrafen register eingetragen und ob du das willst ist deine sache...



    :dance:

  • Warum schreibst du nichts?


    Da wäre mal einer, der richtig Ahnung hat, der aber nichts schreibt.


    Kann man die § irgendwo Online nachlesen?

  • samasaphan, wäre aber interessant, von Dir genaueres zu der Gesetzesänderung zum 1.3. letztes Jahres und die Auswirkungen bezüglich \"Erlöschen der Betriebserlaubnis\", d.h. die Anweisungen, die Du diesbezüglich erhalten hast, zu erfahren.


    Bis jetzt hörte ich da nur mehr oder weniger Gerüchte und die Praxiserfahrung, daß es da nicht mehr unbedingt zu einer Anzeige, sondern nur noch zu einem \"Strafzettel\" über 25 Euro kommt und die \"Stilllegungen\" bzw. Sicherstellungen nur gemacht werden dürfen, wenn wirklich der Verkehr bei Weiterfahrt gefährdet würde (also z.B. nicht mehr wegen eines zu lauten und nicht-eingetragenen Auspuffes).

    [url=https://www.abload.de/image.php?img=hhnerschreckwhu99.jpg][img=https://www.abload.de/thumb/hhnerschreckwhu99.jpg]

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