Fanartikel Simson Ersatzteile von ETHS

Schadenersatz nach Diebstahl. Hilfe!

  • HI, man hat mir vor ner weile mein moped geklaut. Jetzt haben die den typen gefunden. die poliziei meinte ich soll schadensersatzanspruch erheben u denen einschicken, damit das im hauptverfahren mitgenutzt werden kann u ich mir den zivilprozess stress spare. nur leider hab ich keine ahnung wie man sowas schreibt u was alles dazu muss.


    kann jmd helfen der evtl schonmal eine geschrieben hat.


    danke mfg

  • Ich denke du sollst dein entstanden Schaden und deine Auslagen beziffern. Schadenfotos machen

    Ohne mich wird allet besser

  • bziffern ist klar , da werd ich wohl nen kaufvertrag beilegen. fotos ist gut wenn mir das moped geklaut wurde , hab keine. mir gehts eig um das formale , d.h wie würd das ding geschriebn.
    vlt hat ja jmd ne vorlage o.ä.


    mfg

  • geh zur Versicherung wo du dein Nummernschild her hast und lass dir was aufsetzen. Die wissen auch was zu schreiben ist. Oder gehst zu einem Anwalt. Nimmst eine Erstberatungsstunde, die kostet nicht die Welt und die Kosten kannst du im Zivilprozess auch geltend machen

  • ich denke schon, die haben nich viel gesagt außer das da ein hauptverfahren angezettelt wird u ich schadensersatzforderung an die schicken soll damit es beim gericht mit verwendet werden kann und damit ich selbst keine kosten wie zB bei Zivilprozess habe.

  • dann sieht das schonmal etwas besser aus.


    bei minderjährigen wird kein öffentlicher preozess gemacht, d.h. du bist nicht dabei und wirst höchstens als zeuge geladen, musst dannach aber eigentlich wieder raus.


    auch ist die strafprozessordnug da anders, so dass zivilprozess und strafprozess zusammengelegt werden können was bei minderjährigen wohl nicht der fall ist.

  • Es gibt meines wissens immer zwei prozesse. den strafprozess wo strafmaß und schuldfragen geklärt werden und der zivile wo es um die kohle geht. bei uns hat einer ein gartenzaun zerdeppert und es waren auch 2 verhandlungen. beim strafprozess wurde er zu sozialstunden verdonnert und im zivilen haben wir uns um den wert des zaunes gestritten

  • Zitat


    Original von scrap:
    dann sieht das schonmal etwas besser aus.


    bei minderjährigen wird kein öffentlicher preozess gemacht, d.h. du bist nicht dabei und wirst höchstens als zeuge geladen, musst dannach aber eigentlich wieder raus.


    auch ist die strafprozessordnug da anders, so dass zivilprozess und strafprozess zusammengelegt werden können was bei minderjährigen wohl nicht der fall ist.


    Das habe ich noch nicht mitbekommen das die Zeugen bei unter 18 Jahre wieder rausgeschickt werden. Stand schon einige male vor Gericht, ob als Angeklagter oder als Zeuge und die Zeugen waren immer bis zum Schluß mit drin.


    Wenn du Geld sehen willst mußt du vor dem Zivilgericht. Das Strafgericht löst keine Geldangelegenheiten jedenfalls nur sehr selten.


    Vor dem Zivilgericht hast du auch viel bessere Chancen dein Geld zu bekommen, nur kann das schon 9-16 Monate dauern. Nimm dir einen Anwalt und beantrage einen Vollstreckungsbescheid beim Zivilgericht.


    Wenn der Junge aber kein Geld hat, kann es dir passieren das du 30 Jahre auf dein Geld warten darfst und dann ist es immer noch nicht raus ob du es bekommst oder nicht. Habe die scheiße mit dem Vollstreckungsbescheid schon 7 mal gemacht, 3 mal aber erst Geld gesehen auf das andere Geld warte ich nocht.

    Wieder ein Star im Aufbau

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