Zitat
Original von s51power:
ich^^ simme in den sprinter, hecktür zu und ab gehts nach hannover :laugh:
:laugh: :laugh:
Zitat
Original von s51power:
ich^^ simme in den sprinter, hecktür zu und ab gehts nach hannover :laugh:
:laugh: :laugh:
Warum sprecht ihr nur speziel die 70 er an?
Auch 50 er können ab und zu mal Auobahn fahren.
Je nachdem welche Höchstgeschwindigkeit inner Papiere steht nen Freund von mir is mitnen 50 er auch schon auffer Autobahn gescheppert.
Da standen 61 km/h Höchstgeschwindigkeit inner Papiere.
Leider.
Bei mir steht nur 60 :mad:
ZitatAlles anzeigen
Original von fighter:
Warum sprecht ihr nur speziel die 70 er an?
Auch 50 er können ab und zu mal Auobahn fahren.
Je nachdem welche Höchstgeschwindigkeit inner Papiere steht nen Freund von mir is mitnen 50 er auch schon auffer Autobahn gescheppert.
Da standen 61 km/h Höchstgeschwindigkeit inner Papiere.
Leider.
Bei mir steht nur 60 :mad:
Habe ich noch nie gehört, dass ein Kleinkraftrad eine Höchstgeschwindigkeit von 61km/h hat, was soll das denn für eine sein?
mfg Niklas
DITO^
Na nen normaler Simmi mit 50 ccm. Es gibt ein paar von denen da steht 61 km/h Höchstgeschwindigkeit drin.
Die neuen Papiere von KBA leider nicht die schreiben nur 60 rein.
Vielleicht is denen ja mal nen Fehler unterlaufen oder so beim Papiere machen wie schon gesagt gibt nicht viele davon.
was sagt m_t dazu? :g_nanana:
mit wieviel is denn die s70 bzw die s83 oder der sr80 eingetragen?
s70/sr80------70km/h
s83-------------75km/h
ZitatAlles anzeigen
Original von pase:
Bin mitm roller auch mal auf der Autobahn gefahren...
auf der uneröffneten A38
Aber sonst seh ich das eher als Verkehrsbehinderung...unverantwortlich wenn einem dann nen LKW hinten drauf rauscht :shocked:
a38 blindarm war ichauchmal alleine und mit 2.8litern unterwegs
Ab 60 km/Std (also mit Zulassungsschild) darf man auf der Autobahn fahren. Was die Verkehrsbehinderung angeht, so ist darauf hingewiesen, daß bei der mometanen Gesetzeslage (Eingabe zur Änderung soll angeblich gemacht werden) Kräder mit Anhänger allgemein nur 60 fahren dürfen ...
Zitat
Original von fighter:
Na nen normaler Simmi mit 50 ccm. Es gibt ein paar von denen da steht 61 km/h Höchstgeschwindigkeit drin.
Unmöglich !! Weil ich auch viel Gerüchte darüber hörte und ich auch schon mit Polizisten auf ner Kraftfahrstrasse darüber diskutiert habe erkundigte ich mich mal gaaanz genau. Ist übrigens auch in der Stvzo und den Versicherungsbedingungen aller Versicherungen festgeschrieben !
Unter Versicherungskennzeichen fallen selbst nach Einigungsvertrag nur Fahrzeuge bis 50ccm und einer Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60Km/h. Nun dachte ich auch immer die Bahn gehört mit, Pustekuchen. Laut StvZo dürfen nur Fahrzeuge auf Kraftfahrstrassen und Autobahnen mit einer Bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 60Km/h !!
Im Klartext: Simsons dürfen nur mit maximal 60Km/h eingetragen werden, ab 61Km/h gelten Sie als KKR und brauchen ein amtliches Kennzeichen. Falls dort ein Fehler unterlaufen sein sollte haben die Gesetze aber weiterhin Ihren Bestand. Soll heissen das Dein Kollege, wenn es so sein sollte, kein gültigen Versicherungsschutz besitzt. Somit fährt er schwarz, im Falle eines Unfall\'s beruft sich die Versicherung auf Gesetz und Vertragsregelwerk und er darf alles selber bezahlen !!! Nun zu den normalen Simsons mit 60Km/h, dürfen also nicht mehr als 60Km/h fahren. Die StvZo verlangt aber für Fahrten auf Autobahnen eine Geschwindigkeit von über 60Km/h. Auch wenn 0,1Km/h reichen um auf der Bahn zu düsen, genau durch diese 0,1Km/h ist das Fahrzeug Kennzeichenspflichtig.
Lange Rede, kurzer Sinn......... es geht nicht !
ZitatAlles anzeigen
Original von sven-r:
Die StvZo verlangt aber für Fahrten auf Autobahnen eine Geschwindigkeit von über 60Km/h. Auch wenn 0,1Km/h reichen um auf der Bahn zu düsen, genau durch diese 0,1Km/h ist das Fahrzeug Kennzeichenspflichtig.
Lange Rede, kurzer Sinn......... es geht nicht !
Stimmt nicht man mus mindestens 61 fahren können und dürfen um auf kraffahrstraßen fahren zu dürfen!
Nix mit 0,1 km/h
Scheiße mir fällt gerade ein, ich bin schon autobahn gefahren.
Bin in Schwerin gefahren und ausversehen auf die Stadtautobahn raufgekommen.
Bin mit dem Sr50 gefahren 50ccm³ Spitze 65km/h.
Es war zum glück nur 70km/h erlaubt und dann war auch noch mitten auf der Autobahn eine Ampel mit Kreuzung.Naja die Leute haben alle ziemlich doof geguckt aber dann wurde mir ziemlich komisch.waren ja nur so 3km oder so.
Bin dann runter gefahren und dreh mich um.Was sehe ich da?ein autobahnschild :smokin: :smokin:
Musste erstmal mit meinen Mitfahrer lachen.
Zitat
Original von Starheizer:
mit wieviel is denn die s70 bzw die s83 oder der sr80 eingetragen?
Zitat
Original von S83-Fahrer:
s70/sr80------70km/h
s83-------------75km/h
Das ist nicht ganz richtig, sind alle mit 75km/h eingetragen
Also auf der Autobahn mit ner Simme (fahr 50cm³ Varianten) würd ich mich nich wirklich trauen, war ja in der Fahrschule mit der 125er CBR schon eine reinste Qual. Und dann ganz am Rand fahren und sich von den LKW\'s überholen lassen? ne du lass mal lieber... gibt n schöneres Ende...
Kleinere Strecken auf ner Kraftfahrstrecke sind ja noch ok, müssen aber auch nich unbedingt sein.
MfG
Mazze
Zitat
Stimmt nicht man mus mindestens 61 fahren können und dürfen um auf kraffahrstraßen fahren zu dürfen!
Nix mit 0,1 km/h
Selber
§18 Autobahnen und Kraftfahrstraßen
(1) Autobahnen (Zeichen 330) und Kraftfahrstraßen (Zeichen 331) dürfen nur mit Kraftfahrzeugen benutzt werden, deren durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit mehr als 60 km/h beträgt;
Genau nachzulesen auf: http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_18.php
KraftFahrStraßen ja, Autobahnen definitiv nein...
vielleicht mangelt\'s aber auch nur an Gelegenheiten in meinem Gäu...
- wenn die erlaubte HG zwischen zwei Ausfahrten eh auf 60km/h begrenzt wird, hab ich da weniger Probleme, die Potenzkrücken auf Legalität zu \"eichen\"...
also auch wen ihr mich für verrückt erklärt:
bin heute von Meinigen nach Suhl- Autobahn gefahren, da es anders nicht ging, wegen Sperrung und ich zur Neueröffnung vom Fahrzeugmuseum wollte, aber das war kein bisschen schlimm meine S83 ist ohne Quatsch zügig 85-95kmh gefahren, war also keine Verkehrsbeinderung, lies sich wunderbar fahren, war allerdings auch kaum Verkehr, meine S83 pfiff alerdigs bei diesen Geschwindigkeiten schon aus dem letzten Loch bin heute also alles in allem ca 50km A-Bahn gefahren, ohne Probleme, der Verkehr hielt sich allerdings auch in Grenzen, hatte nur ANgst, dass mir der Sprit ausgeht, aber sonst kein Problem
MFG
mit s70,s83 und sr80 darfst du, sofern sie regulär zugelassen sind ja auch auf die autobahn. wären die 50er mit 61 km/h eingetragen dürften auch die das.
Du dürftest dann aber nur mit ihr auf die Bahn wenn du ein richiges Kennzeichen hättest, nur mit Versicherungsschuztz ist dies nicht möglich.
mfg Lowrider
Naja davon gehen wir mal aus, also ich hab nen richtiges Kenzeichen, Versicherung, Zulassung (TÜV) und natürlich nen Führerschein
Meine Aussage bezpg sich auch auf de Vermutung, dass ein eingetragene 61 bei nem 50er reichen würden. Da mangelt es halt jedoch an der Zuassung.....
mfg Lowrider
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!