MEGU Glücksrad Simson Ersatzteile von ETHS

immer nur Abnahme nach §21 bei Wechsel der Antriebe?

  • Hallo,


    mal folgende Ausgangslage angenommen - und bitte keine Diskussion über den Elektroantrieb!


    - Moped wurde nach § 21 als Benziner abgenommen (Tag X)

    - Moped wurde nach § 21 als Elektro abgenommen (nach Tag X)


    Alles am Moped war gleich, nur eben ein E- statt Verbrennermotor.


    Wenn man nun wieder auf Verbrenner rüsten möchte, muss man, soweit ich es verstanden habe, wieder eine komplette Abnahme durchlaufen (obwohl es die ja schon gab?).

    Warum ist dem so und was müsste ggf. geändert werden, damit man mit jedem Motorwechsel nicht ständig eine Abnahme durchführen müsste?


    Ggf. anders als beim Auto ist es ja hier ähnlich wie ein anderer Motorentausch (Baukastenprinzip), sagen wir mal 6V U-Zündung M53 auf 12V VAPE M501er. Oder fehlt einfach in den Vorschriften diese Möglichkeit Benzin oder Elektro in die ABE eintragen zu können?

    Oder als weitere Frage/Idee: warum darf keine 2 ABE geben - eine für Benziner und eine für Elektro?

  • Ums mal genau zu sagen müsste man ne vape auch eintragen..


    Und ja, es muss jedesmal ne vollabnahme gemacht werden da jedesmal eine neue ABE ausgestellt wird, diese muss mit jedem Umbau passend sein.

  • Mhh, ein Wechsel zwischen den ABEs gibts wohl leider nicht. Die Wechselabnahmen bleiben - bis auf Einnahmen für die Prüfstellen - aus meiner Sicht sinnlos (wenn sich am Moped sonst nichts ändert). Das Baukastenprinzip der Simme ist da eben leider nicht eingeflossen. Aber ggf. hat ja noch jemand den ein oder anderen interessanten Beitrag.

  • Motorwechsel, Ist jederzeit möglich wenn einen Baugleich einbaust, also ein Ersatzmotor/Austauschmotor.

    Das bedarf keiner Abnahme.


    Wird ein anderer Motor verbaut muss dieser Umbau abgenommen werden und dann hat es nur mit diesen Motor eine BE erlangen

    Selbst ein S51 Motor in einer S50 musst abgenommen werden.


    Wenn eine BE mit beiden Motoren haben willst musste beide verbauten und eine BE so erlangen, dann müssen aber beide auch verbaut bleiben.


  • Wenn eine BE mit beiden Motoren haben willst musste beide verbauten und eine BE so erlangen, dann müssen aber beide auch verbaut bleiben.

    :kopfkratz: :biglaugh:


    Tja, dann ist das leider so. Hoffe der E-Motor hält lange, so dass ich real einen Rückbau nicht benötige.

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