Fanartikel Simson Ersatzteile von ETHS

Eintragung Scheibenbremse

  • Hallo,

    demnächst wollte ich bei meiner S51 das komplette ZT Scheibenbremsset (260mm) eintragen lassen. Habe nun verschiedenes gesehen im Forum, habe jedoch immer noch ein paar Fragen offen:

    1. Wie läuft die Abnahme ab? Wird dort nun alles unter die Lupe genommen oder nur einmal übern Hof und nen Bremstest?


    Will diese noch eintragen lassen, geht mir aber primär jetzt erstmal um die Scheibenbremse.

    Die 2. Frage wäre: wenn ich nun erfolgreich beim TÜVer die Scheibenbremse abnehmen lassen habe: passt das dann so und es wird in meine KBA Papiere eingetragen bzw. in ein "Beiblatt" oder muss ich damit noch einmal zur Zulassungsstelle?

    TommyMaul

    2 Mal editiert, zuletzt von crs.julian ()

  • Alle deine Fragen kann dir dein zuständiger Prüfer beantworten. Wenn er vor Ort ist und vielleicht sogar Zeit hat vorfahren und mit ihm darüber plaudern. Ansonsten im ersten Schritt kurz mit ihm telefonieren. Aber nicht die Story vom Pferd erzählen sondern ehrlich bleiben und das gesamte Moped sollte in einem technisch ordentlichen Zustand sein.

    Einmal editiert, zuletzt von Simsalex ()

  • Alle deine Fragen kann dir dein zuständiger Prüfer beantworten. Wenn er vor Ort ist und vielleicht sogar Zeit hat vorfahren und mit ihm darüber plaudern. Ansonsten im ersten Schritt kurz mit ihm telefonieren. Aber nicht die Story vom Pferd erzählen sondern ehrlich bleiben und das gesamte Moped sollte in einem technisch ordentlichen Zustand sein.

    Ja, technisch ordentlicher Zustand ist mir klar. Aber angenommen die CNC Lenkerklemme ohne Gutachten ist drauf, kann er es aufgrund dieser dann nicht eintragen? Also im allgemeinen: muss jedes Teil zugelassen sein und das ganze Moped einwandfrei „TÜV tauglich“ sein um die eintragen zu lassen?

  • die Rennleitung kann dir deine Mopete auch schon stilllegen aufgrund der CNC Klemme.

    Das Fahrzeug sollte, im Falle einer Eintragung von Fahrzeugteilen mit Gutachten, immer den Bestimmungen der STvZO entsprechen,

    Auch nach dem eintragen sollte das auch weiterhin so sein.

    Nun da sich der Vorhang der Nacht von der Bühne hebt kann das Spiel beginnen, das uns vom Drama einer Kultur berichtet

  • Genau.

    Dein TÜV-Dekra Mensch trägt dir ein Teil und und bestätigt damit, das die ABE auch mit dem von dir vorgenommenem Umbau gültig bleibt. Jetzt überleg was passiert wenn weitere, nicht eingetragene Teile an deinem Moped verbaut sind. Dann kannst du dir den Gang zum TÜV auch gleich sparen.

    Ich schätze auch mal vorsichtig das du wohl kaum nur Scheibenbremse und Lenkerklemmung als Tuning verbaut hast/willst?

  • eben zum Zeitpunt der Eintragung muss das Fahrzeug quasi legal sein.


    Wenn du fünf Änderungen vorgenommen hast die jede für sich schon eine Begutachtung bzw. Eintragung erfordern, dann kannst du nicht einfach heut das eine Eintragen lassen und den Rest irgendwann später. Der Prüfer muss immer das Gsamtkunstwerk betrachten, auch wenn du "nur" wegen der Scheibenbremse da bist.

  • eben zum Zeitpunt der Eintragung muss das Fahrzeug quasi legal sein.


    Wenn du fünf Änderungen vorgenommen hast die jede für sich schon eine Begutachtung bzw. Eintragung erfordern, dann kannst du nicht einfach heut das eine Eintragen lassen und den Rest irgendwann später. Der Prüfer muss immer das Gsamtkunstwerk betrachten, auch wenn du "nur" wegen der Scheibenbremse da bist.

    Okay top.

    In meinem Fall müsste dann die Scheibe, die Kastenschwinge sowie die YSS eingetragen werden, haben ja alle n Teilgutachten oder die Dämpfer ne ABE. Wäre das dann eine Vollabnahme?


    Weißt du ebenfalls ob ich danach noch zur Zulassungsstelle oder so muss, oder ob es reicht wenn ich zum TÜVer gehe und dann ist alles fertig?

  • Teilegutachten wenn auf Simson bezogen ne 19.3er Abnahme.

    Steht im Gutachten ein anderes Fahrzeug und die Teile werden an einer Simson verbaut, dann ne 21er.

    21er kann aber auch passieren wenn Bauteil 1 in Verbindung mit nem anderen Bauteil 2 verwendet wird.

    Bestes Beispiel am PKW....Sportfahrwerk in Verbindung mit geänderter Rad/Reifen Kombination.

    Nun da sich der Vorhang der Nacht von der Bühne hebt kann das Spiel beginnen, das uns vom Drama einer Kultur berichtet

  • Teilegutachten wenn auf Simson bezogen ne 19.3er Abnahme.

    Steht im Gutachten ein anderes Fahrzeug und die Teile werden an einer Simson verbaut, dann ne 21er.

    21er kann aber auch passieren wenn Bauteil 1 in Verbindung mit nem anderen Bauteil 2 verwendet wird.

    Bestes Beispiel am PKW....Sportfahrwerk in Verbindung mit geänderter Rad/Reifen Kombination.

    Okay,

    werde denke mal die original Dämpfer einbauen. Dann sollte es denke mal kein Problem sein, da sonst alles n Teilgutachten oder ne ABE für die S51 hat. Danke

  • Wenn das Zeug eh ans Moped soll, dann mach alles auf einmal - ist evtl. auch biller so als Packet.


    Ob Änderung der Fahrzeugpapiere notwendig bzw. innerhalb welcher Frist das notwendig ist kann ich dir so nicht sagen, das weiß der Prüfer vor Ort. Wenn du bisher nur eine Betriebserlaubnis hast ist es aber sehr warscheinlich, das du neue Papiere benötigst.

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