Die Sache wurde doch nun schon hinreichend geklärt. Wenn der Eigentümer des ihm abhanden gekommenen corpus delikti kein Interesse zeigt, ist der Käse nach der Zeit gegessen.
S51 vor langer Zeit gestohlen, mittlerweile wieder zugelassen
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Zivilrechtliche Ansprüche sind übertragbar... - so mein Anwalt.
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Dann muss der Bestohlene das auch tun, und er trägt die Beweislast.
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Komische Gesellschaft, werden beklaut und verzichten bei einer Chance den möglichen Täter zur Verantwortung zu ziehen auf ihr Recht.
Kein Wunder das die mobilen Eigentumsveränderungen zugenommen haben.
Aber gut anderes Thema.
Dann solls das Gewesen sein zum Thema.
André
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Deswegen gutgläubiger Erwerb und nicht gehehlt.
Wie ist eigentlich der aktuelle Stand.
Wurde was in die Wege geleitet?
Mein Kumpel war bei der Polizei und hat Anzeige erstatten können - die Ermittlungen werden erstmal aufgenommen. Mehr weiss ich noch nicht.
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und gibbets wat Neuet?
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Komische Gesellschaft, werden beklaut und verzichten bei einer Chance den möglichen Täter zur Verantwortung zu ziehen auf ihr Recht.
Kein Wunder das die mobilen Eigentumsveränderungen zugenommen haben.
Aber gut anderes Thema.
Dann solls das Gewesen sein zum Thema.
André
Klasse geschrieben! Fight for your rights!
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Behörden Leider gibts noch nichts neues.
Was das Thema beklaut werden und Verzicht betrifft seh ich das genau so. Allerdings war anscheinend vor etwas über 20 Jahren der Wert für ihn zu gering als das es sich gelohnt hätte.
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