MEGU Glücksrad Simson Ersatzteile von ETHS

Originale DDR-Papiere

  • Eigentümer ist derjenige, dem etwas gehört. Oft also die Bank (Haus, KFZ) wenn man es über einen Ratenvertrag abzahlt.
    In der ZB II steht extra drin, daß diese Papiere nicht als Eigentumsnachweis dienen können.

    Das ist nicht richtig, die Bank ist bei eine Ratenvertrag nicht der Eigentümer, die hat es in der Regel das Haus, Auto usw. nicht erworben. Die Bank hat als Gegenleistung/Sicherheit für ein Kredit ein
    "Pfand/Pfandrecht" im Vertrag festgehalten, Damit man es nicht einfach verkaufen kann, wird beim Haus Grundbucheintrag gemacht oder beim Kfz der Brief einbehalten.


    Wenn der Kfz Brief weg ist, ist das ua. ein Punkt warum die Zulassungsstelle, eine "Aufbietung" gemacht, eh ein neuer ausgestellt wird.
    Damit jemand eventuell seine Eigentumsansprüche geltend machen kann.
    https://www.kba.de/DE/Zentrale…_blob=publicationFile&v=4

    Zitat von blaumeise

    In der ZB II steht extra drin, daß diese Papiere nicht als Eigentumsnachweis dienen können.

    Im Kfz Brief ist der Halter eingetragen und nicht der Eigentümer.
    Halter und Eigentümer kann die ein und die selbe Person sein aber auch zwei verschiedene.
    Schon deswegen kann kein Kfz Brief kein Eigentumsnachweis sein, wie auch nicht die Zulassung.


    Bei der BE Zweitschrift vom KBA wird man im Anschreiben dazu, darauf hin gewiesen das die BE kein Eigentumsnachweis ist.


    Von daher sollte klar werden/sein wie wichtig ein ordentlicher Kaufvertrag/Schenkungsvertrag ist.
    Damit auch, was man fürn Risko eingeht, wenn man ein Fahrzeug ohne Papiere kauft.

    3 Mal editiert, zuletzt von ckich ()

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