MEGU Glücksrad Simson Ersatzteile von ETHS

Originale DDR-Papiere

  • Moin liebes Simson Forum,


    ich bin gerade im Begriff mir eine Schwalbe zu zulegen. Dies wäre meine erste Simson.
    Ich habe mir im Vorfeld diverse Ratgeber und Videos zum Thema angeschaut. Mir ist ist die Export-Problematik durchaus bekannt.


    Nun habe ich in meiner Umgebung mehre Fahrzeuge gefunden und mich für Eines mehr oder weniger entschieden (noch nicht gekauft ;) ).
    Der aktuelle Besitzer sagt, dies seien die Originalen DDR-Papiere. Vom äußeren Zustand des Dokuments her würde ich ihm seine Aussage glauben.
    Eventuell wärt ihr einmal so freundlich, mit eurem Schwarmwissen, zu prüfen ob auch der Inhalt passt.
    Ich finde es erschreckend wie viele offensichtliche Fälschungen im Umlauf sind!


    Ich danke euch & always drive safe :)


    Beste Grüße!



    Einmal editiert, zuletzt von Caparso112 ()

  • Passt zwar nun nicht so 100%ig aber ich würde (falls du die Schwalbe kaufen solltest) eine Zweitschrift der Papiere beim KBA beantragen. Somit kannst du die Originalpapiere (die durchaus selten sind) schön zu Hause lassen.

  • Keine Gute Idee, da man das Amt wissentlich anlügt. Wenn das rauskommt, ist guter Rat teuer.


    Im Zuge der langsam einsetzenden Datenvernetzung könnte es in ein paar Jahren durchaus sein, dass wenn bei einer Kontrolle der Polizei die Originalpapiere vorgezeigt werden, es zu Ermittlungen kommt. Dann steht der Verdacht im Raum, dass das Fahrzeug zwei Mal vorhanden ist. Klingt heute unwahrscheinlich, aber wer weiß schon was kommt.


    Die Motivation, die Simsons von den Straßen zu holen, scheint mir schon heute vorhanden zu sein. Da ist zukünftig vielleicht jeder Grund willkommen.

  • Das ja nu Blödsinn. Aber ne gute Farbkopie sollte reichen zum Miführen. Bestenaflls musst das Original auf der Wache später vorzeigen.
    In aller Regel ohne Bußgeld.
    Und wer sicher gehn will, lässt sich die Kopie beglaubigen

  • Aber ne gute Farbkopie sollte reichen zum Miführer



    Und wer sicher gehn will, lässt sich die Kopie beglaubigen

    Genau das kann so richtig nach hinten los gehen.
    Wie heißt es so schön, wer
    eine unechte Urkunde herstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren ......


    Die Kopie sollte deutlich als Kopie gekennzeichnen sein, sonst kommt da ein Sheriff nicht nur mit einer Verwarnung weil die BE nicht vorlegen kannst,, auch noch mit Urkundenfälschung.


    Nur nebebei, kann man die orginale BE dann auch nicht auf der Dienststelle vorlegen, werden 50€ Bußgeld fällig


    Beglaubigte Kopie.
    Die Gesetzgebung sagt das man orginal bei einer Kontrolle vorlegen muss und das ist nicht grundlos so.
    Würde eine Kopie oder beglaubigte Kopie akzeptiert werden, könnte man die auch vorlegen, obwohl die BE für das Fahrzeug zb. entzogen wurde.


    Das "Theater" um die orginalen Papieren kann ich nicht wirklich verstehen.
    Wären die auch so umgetauscht worden wie die Kfz Briefe und Zulassungen, würde den auch keiner nach heulen.

  • Ich fahr übrigens nur noch mit Kopien rum ;)
    Die originale liegen daheim.
    Gerade Originalpapiere gibt's nie wieder.

    So werde ich es auch machen. Mir ist die Problematik mit der Kopie bekannt, aber die Cops (S-H) hier oben sind bisher immer sehr tolerant gewesen.
    Habe in anderen Foren auch schon den Vorschlag gelesen man solle die Papiere doch entweder unter der Sitzbank oder im Herzkasten lagern. Also noch einfacher kann man es potenziellen Dieben doch gar nicht machen ... das ist ja wie den Fahrzeugbrief im Handschuhfach liegen lassen. :lol:

  • einfache Version: Papiere am Handy abfotografieren, entweder du machst einen so vertrauenserweckenden Eindruck dass die Polizei sagt "passt schon" oder du zahlst eben und mußt sie auf der Polizei vorzeigen.
    Ob eine Kopie jetzt in Farbe ist oder schwarzweiß oder auf dem Handy ist egal. Kopie ist nicht das Original.
    Meine Papiere liegen gut gesichert wo keiner hinkommt.


    Hatte ich bis jetzt 2x (in den letzten 15 Jahren) und bisher gabs keinen Ärger.

    KR51/1, S50, S51, und einen Haufen MZ

  • Also noch einfacher kann man es potenziellen Dieben doch gar nicht machen ... das ist ja wie den Fahrzeugbrief im Handschuhfach liegen lassen.

    Weder der Auszug aus der ABE, noch der "Fahrzeugbrief" stellen Besitzansprüche klar.
    Ob die nun beim Fahrzeug sind oder nicht spielt rechtlich keine Geige.


    Der Besitzer der Fahrzeugpapiere ist noch lange nicht der Eigentümer des Fahrzeuges.

    Ich kann gut Mitmenschen umgehen

    Einmal editiert, zuletzt von Sterni ()

  • Bitte nicht Besitzer und Eigentümer verwechseln, das führt schnell zu Verwirrungen.


    Besitzer ist derjenige, der die tatsächliche Gewalt über einen Gegenstand ausübt. Kann, muss aber nicht gleichzeitig Eigentümer sein. Auch ein Dieb besitzt einen gestohlenen Gegenstand. Der Besitz ist dann aber Fehlerhaft.


    Eigentümer ist derjenige, dem etwas gehört. Oft also die Bank (Haus, KFZ) wenn man es über einen Ratenvertrag abzahlt.


    In der ZB II steht extra drin, daß diese Papiere nicht als Eigentumsnachweis dienen können.

    Mein Leben ist zu kurz zum Warmfahren

  • Weder der Auszug aus der ABE, noch der "Fahrzeugbrief" stellen Besitzansprüche klar.Ob die nun beim Fahrzeug sind oder nicht spielt rechtlich keine Geige.


    Der Besitzer der Fahrzeugpapiere ist noch lange nicht der Eigentümer des Fahrzeuges.

    stimmt. Trotzdem würde ich Papiere nicht im Fahrzeug lassen.
    Aber....was ist denn dann ein Eigentumsnachweis?

  • Der klassische Kaufvertrag oder eine Schenkungsurkunde/-vertrag zum Beispiel.


    Andere Möglichkeiten der Eigentumsübernahme wie Ersitzen lassen wir mal außen vor.

    Ich kann gut Mitmenschen umgehen

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