Ich streite mich grad aktuell mit meiner Zulassungsstelle wegen der Kennzeichengröße.
Nach der FZV haben sie ja Recht, weil win S51 weder ein Leichtkraftrad, noch ein Kraftrad ist. ...
Da musst Du Dich wahrscheinlich ein paar Instanzen höher streiten, weil das bundesweit beschlossenes Verfahren ist (um den Unfug mit der freiwilligen Zulassung einzudämmen, es wurden ja viele tausend Anträge gestellt wegen der THG? - Prämie für Elektro-Zweiräder)
Ausserdem musst Du noch per Gutachten nachweisen, dass der Anbauraum für ein solches großes Kennzeichen bei Deinem Mopedle vorschriftenkonform und die Kennzeichenbeleuchtung ausreichend ist.
Sowas kommt dabei raus, wenn man den Amtsschimmel ärgert.