MEGU Glücksrad Simson Ersatzteile von ETHS

Freiwillige Zulassung (Erfahrungsbericht, Notwendige Dokumente/Informationen)

  • Ich streite mich grad aktuell mit meiner Zulassungsstelle wegen der Kennzeichengröße.

    Nach der FZV haben sie ja Recht, weil win S51 weder ein Leichtkraftrad, noch ein Kraftrad ist. ...


    Da musst Du Dich wahrscheinlich ein paar Instanzen höher streiten, weil das bundesweit beschlossenes Verfahren ist (um den Unfug mit der freiwilligen Zulassung einzudämmen, es wurden ja viele tausend Anträge gestellt wegen der THG? - Prämie für Elektro-Zweiräder)


    Ausserdem musst Du noch per Gutachten nachweisen, dass der Anbauraum für ein solches großes Kennzeichen bei Deinem Mopedle vorschriftenkonform und die Kennzeichenbeleuchtung ausreichend ist.


    Sowas kommt dabei raus, wenn man den Amtsschimmel ärgert.

    49 ccm. 6,25 PS. 85 km/h. Wer zwei linke Hände hat, sollte die Rechte studieren.

  • Ja, richtig, §12 und Anlage 4

    Nur leider steht dort, wie gesagt, an manchen Stellen eben nicht „zweirädrige KFZ“, sondern „Krafträder“, oder Leichtkrafträder.

    Deshalb will mir leider meine Zulassungsstelle ein Kennzeichen für ein großes Quad auferlegen.

    Es gibt kein extra Kennzeichen fürs Quads


    Im § 12 in genannten EU- Richtlinen, ist schon die Rede von zweirädrige Kraftfahrzeugen

    https://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2009:198:0020:0027:DE:PDF

    Und was da zur Anbringungsstelle für das amtliche Kennzeichen steht ist interessant.......

  • Es gibt kein extra Kennzeichen fürs Quads


    Im § 12 in genannten EU- Richtlinen, ist schon die Rede von zweirädrige Kraftfahrzeugen

    https://eur-lex.europa.eu/LexU…2009:198:0020:0027:DE:PDF

    Und was da zur Anbringungsstelle für das amtliche Kennzeichen steht ist interessant.......

    Ja, sehr interressant, besonders die Größe der Anbringungsstelle für das Kennzeichen.

    Nur, in dieser Größe kann man ja kein Kennzeichen drucken.

    Ich weiß auch nicht, ob diese EU-Vorschrift für Altfahrzeuge gilt und ob es einen Unterschied zwischen Kennzeichen und Anbringungsstelle gibt.


    Es wird spannend

  • Ja, sehr interressant, besonders die Größe der Anbringungsstelle für das Kennzeichen.

    Nur, in dieser Größe kann man ja kein Kennzeichen drucken.

    Im Fall Simson geht nicht wirklich eins mit 200mm Höhe her aber die Breite von 255mm wäre nicht das Problem, also das 255×130mm.

    Davon können ja sich die Damen und Herren

    bei der gewünschten Vorstellung überzeugen,

    auch das eine vorgeschrieben und zugelassene Kennzeichenbeleuchtung vorhanden ist sowie ein Kennzeichenhalter ( den von der S70 zb.).

    Oder warum wollen die das Moped sehen ?

  • Im Fall Simson geht nicht wirklich eins mit 200mm Höhe her aber die Breite von 255mm wäre nicht das Problem, also das 255×130mm.

    Davon können ja sich die Damen und Herren

    bei der gewünschten Vorstellung überzeugen,

    auch das eine vorgeschrieben und zugelassene Kennzeichenbeleuchtung vorhanden ist sowie ein Kennzeichenhalter ( den von der S70 zb.).

    Oder warum wollen die das Moped sehen ?

    Ich fahre ab ein 180x200 Motorrad Kennzeichen... Weil die Zulassungsstelle mir kein anderes geben wollte ohne jeglichen Grund

  • Ich weiß ja nicht was ihr da auf der Zulassungsstelle für heckmeck veranstaltet habt, aber ich hab das moped einfach zugelassen und als die Dame sagte, geh und hohl dir schilder ich mach die Papiere soweit fertig,, hab ich der schilder Dame dann einfach gesagt ich brauch 240x130 und fertig, die wurden ungefragt von der Zulassungdame dann gestempelt und fertig.


    Weder ich noch die zulassungsdame haben in irgend einer Art von der Größe des Kfz Schildes gesprochen🙈

  • So wie du es beschreibst läuft, denke mal, so läufts bei den wenigsten Zulassungsstellen.

    Hier bekommste eine Zettel, auf den steht das was auf Kennzeichen soll und welche große es haben soll und damit gehst zum Schilderdienst deiner Wahl.

  • Also so ein Zettel was draufstehen muss bekommt man hier auch, nur steht da eben keinerlei Größen Angabe.


    Selbst bei der ummeldung vom polo aufn golf hab ich mein kleines 32er Schild mit einem Buchstaben und einer Zahl behalten können. Andere wiederum heulen rumm das die immer diese Elends langen Bretter bekommen..


    Man muss da einfach freundlich und sachlich bleiben, dann geht das auch.


    Zur Not einfach sagen das Bauart bedingt nur schilder mit der Höhe von 130 ans moped passen, der Rest ist dann selbsterklärend.

  • Ist ja mein reden und wenn mit den Damen oder Herren mal www. schaut nach Bilder zb. https://images.app.goo.gl/8CLezMiuoNXZwXB5, https://images.app.goo.gl/Vv7NPeqRNVumTc8GA, sollte sie auch einsehen, das so ist.

    Ja, das sind die zweizeiligen Schilder mit verkleinerter Schrift, die nach Anlage 4 der FZV für Leichtkrafträder vorgesehen sind. Nur, leider wollen Sie mir die hier nicht geben, weil es kein Leichtkraftrad ist.

    Mittlerweile bekam ich noch einen Anruf von der Zulassungsstelle, dann ich nun doch nicht dorthin fahren soll, sondern erst zum TÜV. Der soll bescheinigen, dass der Kennzeichenhalter mit der Beleuchtung passt und die FIN.

    Dann soll ich zum Schalter und dann erst die Kennzeichen drucken lassen.


    Diese Variante ist aber an sich blöd, weil ich für die Fahrt zum TÜV kein Kennzeichen hätte und daher das Moped auf einem Hänger muss, den ich nicht hab.

    Außerdem, wie soll ich einen Kennzeichenhalter mit Beleuchtung nachrüsten, wenn die Kennzeichengröße in Klärung ist. Ich fahr heute mal beim TÜV vorbei und frage nach.

  • Außerdem, wie soll ich einen Kennzeichenhalter mit Beleuchtung nachrüsten, wenn die Kennzeichengröße in Klärung ist. Ich fahr heute mal beim TÜV vorbei und frage nach.

    Fährst du kein klassiches Rücklicht? Dort gibt's doch für die S50 als auch S51 Rücklichter diese abgeänderten Kappen mit dem Loch unten und diesem weißen Stück Plastik was eingesetzt ist.

    Das ist dann deine Kennzeichenbeleuchtung.

    Also das Rücklicht tut es dann gleichzeitig in dem Sinne.


    Mittlerweile bekam ich noch einen Anruf von der Zulassungsstelle, dann ich nun doch nicht dorthin fahren soll, sondern erst zum TÜV. Der soll bescheinigen, dass der Kennzeichenhalter mit der Beleuchtung passt und die FIN.

    Dann soll ich zum Schalter und dann erst die Kennzeichen drucken lassen.

    Hehe...


    Das hab ich zuvor noch gemacht über diesen Nachweis den ich hier reingeschickt hatte, wo ich noch mein Versicherungskennzeichen hatte, damit kein Transport o.Ä. 😄

    Einmal editiert, zuletzt von Antonio () aus folgendem Grund: Ein Beitrag von Antonio mit diesem Beitrag zusammengefügt.

  • Fährst du kein klassiches Rücklicht? Dort gibt's doch für die S50 als auch S51 Rücklichter diese abgeänderten Kappen mit dem Loch unten und diesem weißen Stück Plastik was eingesetzt ist.

    Das ist dann deine Kennzeichenbeleuchtung.

    Also das Rücklicht tut es dann gleichzeitig in dem Sinne.


    Das ist das originale S70 Rücklicht. Da wird das Kennzeichen mit dem normalen rücklicht angestrahlt, auch kann er das originale halteblech sich besorgen was darunter angeschraubt wird wo letztendlich das Kennzeichen draufkommt.

  • Ja, das sind die zweizeiligen Schilder mit verkleinerter Schrift, die nach Anlage 4 der FZV für Leichtkrafträder vorgesehen sind. Nur, leider wollen Sie mir die hier nicht geben, weil es kein Leichtkraftrad ist.

    Nicht vorgesehen, wie oft den noch, das heißt aber nicht das du keins bekommen kannst.

    Mit welcher Begründung wollen die dir eigentlich nicht mal das 180x200 geben ?

    Zitat von PAN-Mann

    Mittlerweile bekam ich noch einen Anruf von der Zulassungsstelle, dann ich nun doch nicht dorthin fahren soll, sondern erst zum TÜV. Der soll bescheinigen, dass der Kennzeichenhalter mit der Beleuchtung passt und die FIN.

    Aha, jetzt sind sie auch noch zu faul und wollen fertige Arbeit haben.


    Zitat von PAN-Mann

    Außerdem, wie soll ich einen Kennzeichenhalter mit Beleuchtung nachrüsten, wenn die Kennzeichengröße in Klärung ist

    Das ist das originale S70 Rücklicht. Da wird das Kennzeichen mit dem normalen rücklicht angestrahlt, auch kann er das originale halteblech sich besorgen was darunter angeschraubt wird wo letztendlich das Kennzeichen draufkommt.

    Genau und damit ist dann quasi auch vorgegeben was für Kennzeichen nur passt :a_bowing:

    Ist den das sooooooo schwer zu verstehen ?

    Es gibt alle originalen Rücklichter mit Kennzeichenbeleuchtung und beim Rücklicht mit Ø 120mm brauch man nur die entsprechende Rücklichtkappe kaufen dran schrauben.

    Man sollte auch die Schutzblechverstärkung https://www.ost2rad.de/Simson-…nten-SIMSON-S51--S70.html verbauen und nicht nur den Kennzeichenhalter

  • Mittlerweile bekam ich noch einen Anruf von der Zulassungsstelle, dann ich nun doch nicht dorthin fahren soll, sondern erst zum TÜV. Der soll bescheinigen, dass der Kennzeichenhalter mit der Beleuchtung passt und die FIN.

    Hatte ich oben doch geschrieben, und auch das warum ;)

    Und der "TÜV" soll bescheinigen, dass das ganz große Kennzeichen passt und ausreichend beleuchtet wird, sonst: keine freiwillige Zulassung. Den Grund hatte ich auch oben geschrieben. Es ist gewollt, dass man nur mit großem Aufwand eine freiwillige Zulassung bekommt. (und mit der Anforderung scheitern die meisten Mofas/Mokicks)


    Viele Grüße von Frank

    49 ccm. 6,25 PS. 85 km/h. Wer zwei linke Hände hat, sollte die Rechte studieren.

  • Hatte ich oben doch geschrieben, und auch das warum ;)

    Und der "TÜV" soll bescheinigen, dass das ganz große Kennzeichen passt und ausreichend beleuchtet wird, sonst: keine freiwillige Zulassung. Den Grund hatte ich auch oben geschrieben. Es ist gewollt, dass man nur mit großem Aufwand eine freiwillige Zulassung bekommt. (und mit der Anforderung scheitern die meisten Mofas/Mokicks)


    Viele Grüße von Frank

    Ja, ich fürchte, Du hast Rest. Der nette Sachverständige beim TÜV meinte heute, dass da ein Kennzeichen für ein Leichtkraftrad sinnvoll wäre, weil dies das nächstgrößere Fahrzeug ist.


    Ich versuche es jetzt einfach, kaufe ein LKR-Kennzeichen, und fahre damit zum TÜV und im Anschluss zur Zulassungsstelle.

    Weil, wenn ich es nach Vorgabe Zulassungsstelle mache, erst TÜV, dann Schalter, dann Kennzeichen, müsste ich auf dem Hänger zum TüV fahren.


    Und danke, für den Tipp mit der Schutzblechverstärkung.

  • Ich denk die Prämie für Elektro-Zweiräder ist Mitte 2023 weggefallen ?

    Die Dienstanweisung an die Zulassungsstellen aber anscheinend nicht ;)

    49 ccm. 6,25 PS. 85 km/h. Wer zwei linke Hände hat, sollte die Rechte studieren.

  • Die sollte aber sehen das kein Elektro-Karre ist, aber ich weiß schon wie das mit den mitdenken ist.........

    Die Dienstanweisung bezog sich aber nicht nur auf Elektro, sondern auf alle Kleinkrafträder ...

    49 ccm. 6,25 PS. 85 km/h. Wer zwei linke Hände hat, sollte die Rechte studieren.

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