Beiträge von schnitzer

    Mh.
    Stimmt. Bei RPT war schon die MS50 Schwinge und damit 17/47 übersetzt. Das wäre dann etwa ein Ritzel mit 12 Zähne (rechnerisch 12,3).
    Bei der jetzigen Umbaustufe ist es 15/47 wegen dem größeren Radumfang des 130/70-17 Reifen.


    Aber das kann mann sich gut selbst ausrechnen (ich benutze dafür Geardata) und seinen Wünschen entsprechend zusammenstellen (Getriebe und Übersetzung).

    Die letzte Umbaustufe ja.

    Beim Stino Motor und Übersetzung liegt bei 60km/h 6400U/min an.


    Beim langen 5 Gang und 13 zu 34 Sekundärübersetzung, komme ich bei 6400U/min auf 60-61km/h.
    Mit 50er Sport wärest du doch dann deutlich schneller als 60-65 km/h. :kopfkratz:

    Hat der Prüfer von RPT nicht bemängelt.Hat Probefahrt gemacht und eingetragen. Könnte aber aucb am 120/70-15 Hinterrad gelegen haben. Im Zwangsfallmuss mannich ein Zahn weiter runter, oder ein kurzes 5 Gang nehmen..

    Das dachte ich auch. Aber da gibt es wohl verschiedene Gesetzestextversionen.
    Den LT50Sport kann man verwenden. Wenn der mit Serienauspuff etc. verwendet wird hat er auch nicht viel mehr wie 5,x PS.


    Ich hatte in den Papieren MS50 Zylinder und 4KW stehen. In Verbindung mit eine normalen (langen) 5 Gang und 13 zu 34 Zähnen. Zwar mit anderer Rad-Reifenkombi, aber das macht nicht viel aus. Damit ist man schon gut unterwegs, wenn man nur schneller beschleunigen oder an Steigungen mehr Kraft haben möchte.


    Wichtig ist nur, erst mit dem Prüfer reden und dann umbauen.
    Bei Bedarf, wenn es dem Prüfer hilft, kann ich auch meine Papiere zur Verfügung stellen. Müssten aber auch in meinem Thread zu finden sein.

    Such dir einen anderen Prüfer. Notfalls etwas weiter weg. Eine originale S53 Gabel in einer S50/51 einzutragen ist ein Kinderspiel für einen gewillten Prüfer. Die Modelle basieren auf dem gleichen Rahmen und haben auch sonst zu 90% die selben Bauteile. Ist ja nicht wie beim Auto wo alles mögliche beim Modellwechsel geändert wurde.

    Das H Kennzeichen gibt es ja auch nur nach Vorlage der entsprechnden Bescheinigung vom Sachverständigen. Die Zulassungsstelle hat da wieder nichts zu melden. Im Grunde vergibt die Zulassungsstelle nur ein Kennzeichen, registriert die Daten im System, meldet das an die Versicherung und das Finanzamt. Entscheidungen ob die Eintragungen oder solche Sachen wie Oldtimer wirklich rechtens sind, sollte nicht in deren Zuständigkeit fallen.

    Die Zulassungsstelle macht das einfach. Dafür hat man schließlich beim Sachverständigen ein Gutachten erstellen lassen.
    Wäre ja noch schöner, wenn man nach all dem das Fahrzeug nicht zugelassen bekommt. Vorausgesetzt man ja eine gülte Versicherungsbestätigung.

    Ich hatte beim ZT51N mit dem 19er ZT Vergaser (alte Variante) das selbe Problem. Der Motor bekommt im Leerlauf zu viel Sprit und überfettet. Abhilfe hat, heute verbaut, eine kleinere Leerlaufdüse (30er) gebracht. Leider gibt es die scheinbar nur im Set und nur bei JW.

    Nachteile sind das einige zulassungsstellen mit der freiwilligen Versicherung nix anfangen können und sich querstellen, und das damit gerade ein Fahranfänger wahrscheinlich deutlich teurer in der Versicherung ist. Den dann geht es ja nach SF klassen, und da is nen Fahranfänger ganz oben...

    Teuer ist auch das Versicherungskennzeichen bei j6ngen Fahranfängern.
    Ich bin jetzt im 3. Jahr mit der freiwilligen Zulassung und hatte in der höchsten Stufe angefangen (mit Teilkasko rund 120€ im Jahr). Allerdings gibt es auch nur 4 Stufen für kleine Zweiräder (zumindest bei der HUK).