Beiträge von Moppy574

    Zitat aus einem Anderen Forum :
    Für die 25 km/h Fahrzeuge (\"normaler\" Kleinwagen, oft Fiat Panda, mit einer Geschwindigkeits-Drossel) benötigt man:


    entweder die alten Klassen \"4\" oder \"5\" oder
    \"A\", \"M\" oder \"T\" wenn diese vor dem 1.1.1989 erworben wurden


    Mit der aktuellen Klasse \"S\" ist ein derartiges Fahrzeuge nicht zulässig fahrbar, denn \"S\" geht zwar bis 45 km/h, hat aber auch eine Gewichts- und Leistungsbegrenzung. Diese 25 km/h-Fahrzeuge sind aber \"normale\" Kleinwagen mit einer reinen Geschwindigkeitsdrossel, somit zu schwer und zu stark für den \"S\".


    Wer nach dem 1.1.89 eine Fahrerlaubnis erworben hat, der MUSS den \"B\" haben, um mit einem solchen gedrosselten 25 km/h-Fahrzeug fahren zu dürfen.



    \"Krankenfahrstühle\" sind allerdings etwas komplett anderes:


    Bis zum 31.12.1998 (Erstzulassung des Fahrzeugs oder Verkaufsdatum auf Rechnung) war es ein:
    \"...nach der Bauart zum Gebrauch durch körperlich gebrechliche oder behinderte Personen bestimmte Kraftfahrzeuge mit höchstens zwei Sitzen, einem Leergewicht von nicht mehr als 300 kg und einer durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 30 km/h\".


    Betrug die durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit (bbH) des Krankenfahrstuhls mehr als 10 km/h, war Fahrerlaubnis Klasse 5 erforderlich, war die bbH 10 km/h oder kleiner, dann führerscheinfrei. Die Benutzung war aber nicht auf Behinderte und Gebrechliche begrenzt, so ein Ding darf jeder fahren


    ab dem 1.1.99 bis 30.8.2002 war das Ding ein einsitziges Kraftfahrzeug, nach der Bauart zum Gebrauch durch körperliche behinderte oder gebrechliche Personen bestimmt, Leergewicht max. 300 kg, bbH 25 km/h.


    Fahrerlaubnispflicht fiel weg, aber für Fahrzeuge bbH schneller 10 km/h musste man eine Mofa-Prüfbescheinigung haben, unter 10 km/h nichts, ebenso war die Nutzung nicht auf Behinderte begrenzt, konnte jeder fahren.


    seit dem 1.9.2002 ist ein Krankenfahrstuhl ein einsitziges Kraftfahrzeug, Leermasse max. 300 kg, bbH 15 km/h, Antrieb nur durch Elektromotor, max. Breite 1,10 m, zulässige Gesamtmasse 500 kg.


    Keine Fahrerlaubnis und auch KEINE Prüfbescheinigung mehr notwendig, allerdings muss der Fahrer nachweislich behindert sein, also Behinderten-Ausweis mit eingetragener \"Geh- und Stehbehinderung\". Nicht Behinderte oder Behinderte ohe \"Geh- und Stehbehinderung\" in so einem Ding begehen die Straftat \"Fahren ohne Fahrerlaubnis\".


    Zitat ende


    Man kann also solche Fahrzeuge nicht mehr sinnvoll umrüsten, da diese Drosselung das Fahrzeug nicht mehr wie Früher in eine Andere FS-Klasse bringt oder gar Führerscheinfrei macht.

    also nach zwei Jahren permanent auf schmerzmittel wegen meiner Coxartrhose beginne ich mich immer mehr mit der OP anzufreunden, langsam machen mir die scheiß Pillen den Magen kaputt und richtig helfen tun die auch schon nicht mehr.

    Das mit den Blinkern die dran sein müssen wenn ab Werk welche dran waren ist aber zum Teil trotzdem richtig. Völlig unabhängig von dem oben zitierten Gesetz muss so ein Fahrzeug ja eine ABE haben. Wenn nun diese ABE für diesen Fahrzeugtyp ausschließlich mit Blinkern erteilt wurde erlischt mit der Demontage der Blinker die ABE, also müssen dann welche dran sein um das Fahrzeug im Strassenverkehr benutzen zu dürfen.

    Zitat


    Original von Chrom:
    Nummer vergessen und du bekommst IMMER ne neue Karte samt neuer Nummer, anders ist das technisch nicht machbar...


    Chrom



    Ist so nicht richtig man kann auch für die alte Karte eine neue Geheimzahl bekommen. Dazu muss man die am Schalter abgeben und ne neu PIN beantragen. Das mit dem Abgeben kann aber auch gewesen sein weil die Karte gesperrt war (3 mal Falsche eingabe), aber neue PIN mit alter geht jedenfalls.

    Vgergaser zerlegen und reinigen und den Schwimmerstand kontrollieren, klingt sehr nach ner verstopften Hauptdüse.
    Wenn alles wieder läuft schau mal nach Rost oder Dreck im Tank, wenn sowas da ist dann passiert dir das immer wieder.

    Ich hatte als Fahranfänger Papas Pappe geerbt weil der sich nen \"Westauto\" geholt hat. Bei dem eas ich in den ersten Jahren an Fehlern gemacht (Rücklicht zerdrückt, Scheinwerfer zerdeppert, Beule in die Felge gefahren, Lenkung verzogen, Kotflügel zerbrochen ....) habe hätte ich mir die Reparaturen an nem anderen Auto gar nicht leisten Können und jedes andere (neuere) Auto hätte wesentlich mehr gelitten.