Die werden bei einem Schaden vom "Zeitwert" ausgehen ...
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Die werden bei einem Schaden vom "Zeitwert" ausgehen ...
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Am 1. Mai wird immer nur die gemeinsame FAHRT NACH BERNAU von diesen Leuten organisiert.
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Es gibt durch den Einigungsvertrag die Sonderregelung, daß "DDR"-Fahrzeuge, die bis Ende 1992 zum ersten Mal in Verkehr gekommen sind, statt 50 oder 45 eben 60 fahren dürfen.
Und ein Fahrzeug besteht in erster Linie aus dem Rahmen, der das Baujahr bedingt. Wenn die Betriebserlaubnis erlischt, wenn der Motor mehr Leistung hat als in dieser ursprünglich vorgesehen, kann die Betriebserlaubnis durch Eintragung wieder hergestellt werden. Diese Änderung ändert aber nichts am Baujahr des Rahmens, d.h. die Höchstgeschwindigkeit von 60 bleibt.
Die Sonderregelung besagt nicht explizit, daß nur originalbelassene Kleinkrafträder aus der "DDR", die bis Ende Februar 1992 zum ersten Mal in Betrieb genommen wurden, 60 fahren dürfen. Eine Änderung muß nur eingetragen werden. Wenn sich Hubraum und Höchstgeschwindigkeit nicht ändern, bleibt das auch nach der Eintragung der Mehrleistung und Sekundärübersetzungsänderung ein Kleinkraftrad aus der "DDR", das bis Ende 1992 zum ersten Mal in Betrieb genommen wurde und somit 60 fahren darf.
So ist die Theorie. Wie das in der Praxis dann einzeln gehandhabt wird, steht wieder auf einem anderen Blatt.
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In der Überschrift steht "Rädern", also Mehrzahl. Auf dem Photo ist hinten aber noch das kleine Rollerrad. Um der Überschrift gerecht zu werden, wirst Du noch ein wenig basteln müssen.
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Ja, stimmt, mit einem sachverständigen Sachverständigen (aber wo findet man so einen heut noch?!) könnte das klappen mit der Eintragung, sofern der Hubraum und die Endschwindigkeit nicht verändert wird.
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Mußt Du eintragen lassen. Wenn es dann aber mehr als 60 km/h fährt, muß es zu einem Leichtkraftrad (und da ist es egal, ob nur 50 oder knapp 125 ccm) mit größerem Nummernschild und HU-Pflicht umgeändert werden, was auch einen entsprechenden Führerschein voraussetzt, um damit legal auf der Straße fahren zu dürfen.
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Sehr schöne Bilder. Danke.
Ich hatte so etwas ja zehn Jahre zuvor in Westdeutschland mitgemacht (mit Rückenabzeichen und dem ganzen, damals für uns junge Leute "wichtigem" "Club"-Zinnober). Nur hatten wir in Westdeutschland leider keine schönen AWOs, sondern mußte uns mit (allerdings viel schnelleren) Hondas, Kawasakis, Yamahas, BMWs und MotoGuzzis begnügen.
Ansonsten war es wohl das gleiche.
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Letztes Jahr war ich wieder bei der WGV (anrufen, Schilder geschickt bekommen).
Dieses Jahr habe ich mir die (etwas günstigeren) Schilder von der VHV geholt (mußte ein paar Minuten mit den Fahrrad zurücklegen, - was aber gesund ist).
Soll jeder machen wie er will. Ich nehme immer das jeweils günstigste.
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Gelbes Moped ist der kleinere ganz junge mit der Brille (links von Dir am anderen Tisch), der in letzter Zeit immer mit rotem Wartburg kommt.
Wie der lange, nicht mehr so junge Bursche mit der Brille heißt, der gegenüber von mir saß, weiß ich nicht.
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Da ich nicht so in dieser Materie drinstecke, denke ich, daß es das war, was ich gemeint hatte.
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Ach Du bist der nicht mehr ganz so junge Bursche, der in der Zone mit schnellem Trabbi unterwegs war?
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Da hat man mit dem SL wirklich Pech gehabt, d.h. man braucht wegen der 5 km/h zuviel in den Papieren einen beleuchteten Mopedanhänger (außer man findet einen Fahrradanhänger, der nachweislich! vor April 1961 in Verkehr gekommen ist; - so einen suche ich auch noch!!!).
An ein normales Mofa, das nur 25 km/h Höchstgeschwindigkeit in den Papieren hat, darf man einen Fahrradanhänger machen (der in der brd nicht beleuchtet sein muß!). Quelle siehe oben.
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