Also. Der Typ von meinem Landratsamt (genau der gleiche hat mir April 2024 den Stempel gegeben) hat geantwortet.
Er schrieb das die erteilte Abe von ihm, jetzt mit dem negativ Zeugnis des kbas ungültig ist.
Ich könnte nun das Moped auf 50 drosseln, oder, ich kopier des einfach mal schnell aus der email:
„Sollte das Fahrzeug mit 60 km/h betrieben werden, erfolgt keine Drosselung, allerdings erhält das Fahrzeug dann bei der Erteilung der neuen Betriebserlaubnis ein eigenes amtliches Kennzeichen sowie eine Zulassungsbescheinigung Teil I, jedoch keinen Fahrzeugbrief, da zulassungsfrei.“
In beiden fällen benötige ich ein neue Vollabnahme.
Wenn ich jetzt weiterhin 60 km/h fahren möchte, und ich das so mache wie er es in der email geschrieben hat, dann wäre das doch dann eine Leichtkraftrad, wofür ich den A1 Lappen bräuchte, oder nicht?
Und weiterhin habe ich noch nicht eine schriftliche Begründung erhalten, warum die Abe nun entzogen wird, und davon war auch noch nie die Rede bei den ganzen emails. Somit wäre die Abe noch gültig, oder?
Ärgert mich wirklich das ich im Februar oder Januar nachgefragt habe, ob ich das Moped freiwillig zulassen kann…
Aber jetzt ist es wies ist..