Ich finde das Ding hat seinen eigenen Charme. Ich würde es auch fahren
Top, dass du die zum Laufen gebracht hast.
Beiträge von ando
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soweit ich weiß hat MZA vor alle Lampen, bei denen es möglicht ist mit Prüfzeichen auf den Markt zu bringen. Ist halt eine Frage der Zeit.
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ando schrieb:
Hast du mal alle Freilaufdioden ausgebaut? Da ja beide Kreise eine gemeinsame Masse haben und auch an der Spule zusammengeschaltet sind könnte ich mir gute vorstellen, dass die sich beeinflussen. Würde auch bei den gemessenen Spannungen passen: Gelb/Rot zu Gelb hat eine Differenz von 5 V. Nun koppelst du die 5 V in den Gleichstromkreis ein.Nein, die beiden Stromkreise beeinflussen sich nicht - genauso wenig, wie bei der Origial-GP, wo sich 21W-Spule, SW-Spule und ZL-Spule ja die Masse ebenfalls teilen...
Du hast sozusagen 2 in Reihe geschaltete Spannungsquellen (wie bei der Batterie), die Sich addieren.
(Du kannst auch bei einer Batterie mit frei liegenden Brücken andere Spannungen abgreifen:
z.B. 12V-Batterie:
du greifst "12V" an den Plus- und Minus-Polen ab und greifst nach 5 Zellen (vom Minuspol gesehen) an der Brücke 10V gegen den Minuspol ab.Der DC-Ausgang des Reglers sollte bei solchen Messungen am Regler immer mit einer voll geladenen Batterie gemessen werden, um fehlerhafte Messergebnisse und somit falsche Rückschlüsse zu vermeiden.
Da hab ich mir gestern Abend doch glat was falsch zusammengedacht. Ich hab im Kopf gehabt, dass die Freilaufdiode mit einer Seite auf dem "Mittelabgriff" der Vape liegt und die andere Seite auf Batterieplus (nach dem Regler)
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Moin
Bei der VHV kostet die Versicherung für ü23 jährige 40 €
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Hast du mal alle Freilaufdioden ausgebaut? Da ja beide Kreise eine gemeinsame Masse haben und auch an der Spule zusammengeschaltet sind könnte ich mir gute vorstellen, dass die sich beeinflussen. Würde auch bei den gemessenen Spannungen passen: Gelb/Rot zu Gelb hat eine Differenz von 5 V. Nun koppelst du die 5 V in den Gleichstromkreis ein. Im Gleistromkreis sollen es 12 V (+ - x) sein. Was kommt da aber raus: 6 - 7 V (12 V- 5 V).
Außerdem hab ich noch nicht verstand: Hast du jetzt nen neuen Regler oder was ist das für ein Regler den du nutzt?
OFF Topic:
Zitatie ganzen AC-Messungen dürften ohne TrueRMS Multimeter eh für die Katz sein, da die Frequenz nicht 50Hz beträgt.
Was hat der Effektivwert bei einer Sinusschwingung mit der Frequenz zu tun? (Mal abgesehen davon, dass es sich wahrscheinlich nicht um einen sauberen Sinus handelt)
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Zum erlöschen der BE ist auch dieser Beitrag sehr Interessant: http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=38312
Insgesamt muss man bei Umbauten an unseren Mopeds immer ein bisschen gesunden Menschenverstand gebrauchen. Wir haben mit den alten Kisten erst einmal quasi einen Freifahrtschein solange es die alten Polizisten, Rechtsanwälte und Versicherungsheinis gibt, die selber auch noch Moped gefahren sind und gebastelt haben. Alles was mich oder andere nicht gefährdet und nach anerkannten technischen Regeln gemacht ist, ist auch erstmal erlaubt. Für alles andere gibt's die Rechtsschutzversicherung und Anwälte.
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Das hab ich eigentlich vorhin gesucht. Das ist besser:
http://mutschy.dashosting.de/downloads/umbauten.pdf -
Aber das ist ja gerade die Tabelle. Sie mal hineine. Es geht dabei um Veränderungen. Virzeichenblinkanlage: bei S51 N + bei den anderen -. Ergo Montage erlaubt, Demontage nicht erlaubt.
Locke: Ja aber es kommt ja nicht nur auf die CCM an. Sondern auch auf die Zulässige Höchstgeschwindigkeit. In der DDR: 50 ccm und 60 km/h. Im westen zunächst 50 nachher 45 km/h und 50 ccm. Beides mitm Mopedschein. Aber ganz ehrlich: Wegen nem nach Verordnung und Richtlinie angebauten TFL wird dir keiner ans Bein pissen.
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Ich meine mich zu erinnern, dass es da um den Bestandschutz für das führen der Simme mit der Klasse M geht. Das Moped ist Trotzdem auf 60 km/h zugelassen. Ich will hier aber jetzt nicht wieder eine Diskussion losbrechen

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Da hab ich ein sehr nettes Gespräch mit einem Herrn vom Tüv zu gehabt und herausgekommen ist, dass es bei der Simson doch anders ist:
ZitatGuten Tag Herr D*****,da ich davon ausgehe, dass vorgesetzte Stellen keine Fehler machen, lese ich die Seite im Netz genauso:Entweder >45km/h oder > 50ccm, d.h. wenn Ihr Fahrzeug mit mehr als 45km/h in den Fz Papieren beschrieben ist, darf es mit Tagfahrleuchten (TFL) ausgerüstet sein, auch wenn es weniger als 50ccm Hubraum hat.Dazu kommt, dass ab 01.01.2016 alle neuen Zweiräder, die schneller sind als 45km/h mit TFL ausgerüstet sein dürfen (168/2013 EGVO)Viel Spaß Mit freundlichen Grüßen
Ich fahre seit über einem Jahr ein Tagfahrlicht an meiner Simme. Auch das erhöht die Sicherheit. Schau mal das Bild:
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Für gewisse Umbauten gibt's noch eine Zulassung aus der DDR. Siehe: http://www.simson-moped-forum.…5_0_9_1447783409_5868.jpg
ein + bedeutet, dass die Veränderung zulässig ist ein Minus also, dass sie es nicht ist. Somit ist auch die Frage nach dem Blinkerabbau erledigt.Warnblinkanlagen dienen einer gewissen Sicherheitserhöhung. Deswegen ist z.B. ihre Nachrüstung in den Trabants und anderen Fahrzeugen, die sie nicht haben auch Pflicht. Sie gehören zum allgemeinen heutigen Sicherheitsstandard. Für die Simsons ist die Nachrüstung nicht verpflichtend, aber zulässig und muss dann gewisse Rahmenbedingungen erfüllen (siehe Dazu § 53a StVZO)