Wenn denn alle auf Elektroantrieb umrüsten würde ich mich freiwillig zur kostenlosen Entsorgung der Altmotoren anbieten.
Beiträge von minimax0_8
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Newfren, kosten ca. 16 EUR.
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Auf die gemessenen 12 Volt würde ich nicht vertrauen wollen. Es wurde bestimmt mit einem einfachen Multimeter gemessen und die sind für Messungen bei 50 Hertz Wechselspannung ausgelegt. Für eine Messung der effektiv Spannung bräuchte man entweder ein altes analog Voltmeter oder ein true RMS Multimeter. Bei dem Spannungsregler handelt es sich auch nur um einen simplen 1 Phasen Kurzschlußregler
Für Fahrzeuge mit starken Vibrationen gibt es sogenannte Heavy Duty Lampen mit stärkeren Glühfäden, so eine H4 Lampe würde ich an devinwsn's Stelle mal probieren.
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Dann würde ich mal sagen, du hast ein Übergangswiderstand am Stecker.
Der lässt die Lampe so heiß werden das sie durchbrennt.
Was heiß wird ist der Stecker, der dann verschmoren kann.
Bei einem Übergangswiderstand haben wir eine Reihenschaltung mit zwei Widerständen(R1+R2). Wenn man davon ausgeht das die Spannung geregelt wird und somit U gesamt konstant ist, dann ergibt sich aus I=U/R durch den höheren Gesamtwiderstand(R=R1+R2) ein geringerer Strom.
Die Spannung an der Lampe wird ebenfalls geringer da sich U in U1 und U2 aufteilt. Das die Lampe wegen eines Übergangswiderstand durchbrennt halte ich für unwahrscheinlich.
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Zitat
Gemisch ist zu fett, selbst wenn man die Gemisch-Schraube ganz raus dreht (fast), kommt sie nicht schnell aus den niedrigen Drehzahlen
Wenn die Umluftschraube mehr als 2 Umdrehungen herausgeschraubt werden muß, dann benötigt der Vergaser eine kleinere Leerlaufdüse.
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Weiterfahren und gut...
Der Hauptständer müßte dann aber verlängert werden oder ein paar Sprünge machen so das die Gabel durchschlägt, dann wird der Rahmen wieder gerichtet.
Wenn nur der Bodenkantakt des Ständers bemängelt wird scheint es ja keine Probleme mit dem Lenkkopfwinkel und der Fahrdynamik zugeben. Nach einem Unfall sollte auf jeden Fall mal die Gabel kontrolliert werden, wenn der Rahmen schon verbogen ist werden es die Gabelrohre wohl auch sein.
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Zitat
Der Gasgriff könnte während der Fahrt plötzlich ungewollt Vollgas geben oder z.B. auch brechen, wodurch man die Kontrolle verliert und stürzt oder evtl. einen Unfall mit anderen Verkehrsteilnehmern verursacht.
Das die Angebauten Teile richtig funktionieren müssen ist doch wohl selbstverständlich und nicht der Rede Wert. Auch wenn ich mit einer original Armatur zur HU gehe und der Gaszug nicht von alleine zurückgeht bekomme ich zu recht keine Plakette.
Wichtig ist das bei der Verwendung eines Schnellgasgiffs nicht der Bremshebel blockiert wird eventuell muß dieser gegen einen Hebel mit Bogen z.B. von der MZ ETZ ersetzt werden.
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Die ist baugleich der alten Form und deshalb nicht eintragungspflichtig.
Es gibt Tausende Zündspulen in allen möglichen Längen und Durchmessern. Wenn ich mir eine Zündspule aus einem Moskwitsch in die S51 einbaue, erlischt dann die allgemeine Betriebserlaubnis?
ZitatMein Prüfer trägt nix ohne Nummer ein, ich musste ihm sogar ein zweites Paar Handhebel aus alu mitbringen die er vor Ort kaputtgemacht hat damit er mir das einträgt...
Dann hätte man auch gleich noch den labrigen Plastehebel mitbringen sollen. Wieso läßt man einen Hebel eintragen, ist es vorauseilender Gehorsam? Ich würde mir für das Geld lieber Treibstoff kaufen. Wer keine Probleme hat, der macht sich halt selber welche.
Hier wird mal wieder eine Mücke zum Elefanten aufgeblasen.
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Alles was nicht original ist und nicht den original maßen entspricht muss ein E Zeichen oder Nummer haben, ist das nicht der Fall erlischt die betriebserlaubniss, ...
Diese Aussage ist falsch. Als Beispiel führe ich mal die Zündspule an.
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Wozu braucht ein Gasgriff eine Zulassung?
Ich hatte letztens eine Achsmutter aus dem Zubehör ohne Zulassung angebaut, ist jetzt die ABE des Fahrzeugs nicht mehr gültig?
ZitatGesetzestexte kannst du bitte in deiner eigenen Freizeit lesen.
Hier werden Behauptungen niedergeschrieben ohne sie zu belegen. Es gibt Teile die als sicherheitsrelevant eingestuft werden aber der Gasgriff gehört meiner Meinung nach nicht dazu. Ich habe schon viele Motorräder umgebaut und durch die HU gebracht und bin dabei noch nie nach einer Zulassung für den Gasgriff gefragt worden.
Das die Verlinkten Gasgriffe keine Zulassung haben könnte darin liegen, das sie keine benötigen. Tomaselli und Magura werden massenhaft verbaut und haben ebenfalls keine Papiere.
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Außerdem bitte beachten, dass die Schnellgasgriffe keine ABE haben, also erlischt mit dem Anbau die Betriebserlaubnis.
Das zweifel ich stark an. In welchem Gesetzestext steht das geschrieben?
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Die Einstellung des Zündzeitpunkt kann mit einem Neuzeit Unterbrecherkontakt zur Tagesaufgabe werden und zwar dann wenn der Abstand zwischen dem Magneten des Polrads und des Polschuhs der Zündspule nicht mehr stimmt und sich ohne Änderung des Unterbrecherkontaktes nicht korrigieren läßt.
Als erstes würde ich die Widerstandswerte der Sekundärwicklung und der Primärwicklung messen und diese dann mit den Soll-Werten aus dem Werkstattbuch vergleichen.