Beiträge von Schwalbe PAT

    Also ich hab beim ADAC die Rechtshilfe angerufen!!
    Der nette Mann hat euch recht geben, nur bis 125ccm auch wenn
    150ccm weniger als 11kW hat!!


    Find ich Persönlich für'n Arsch!!
    Muss jetzt Motorradführerschein machen
    um meine ES150 mit 7kW zu fahren!!
    Aber es gibt noch ne Neuerung!!



    ADAC.de
    Was ändert sich beim stufenweisen Zugang im Rahmen der Zweiradklassen?
    Wer zunächst die Fahrerlaubnis einer leistungsschwächeren Klasse erwirbt, erhält erleichterten Zugang zur nächsthöheren Fahrerlaubnisklasse: Wer bereits zwei Jahre Erfahrung in der Klasse A1 sammelt, muss für den Zugang zur Klasse A2nach einer Prüfungsvorbereitung in der Fahrschule nur noch eine praktische, aber keine theoretische Prüfung ablegen. Das gilt auch für den Inhaber einer alten Klasse 1b. Auch derjenige, der von seiner ab 19.01.2013 erworbenen Fahrerlaubnis der Klasse A2 auf die unbeschränkte Klasse A umsteigen möchte, benötigt nach Ablauf von zwei Jahren eine Prüfungsvorbereitung in der Fahrschule und eine praktischer Prüfung; bisher wurde die Fahrberechtigung automatisch nach 2 Jahren erweitert. Das Mindestalter für den Direkteinstieg in Klasse A wird von 25 auf 24 Jahre abgesenkt.


    Ich hoffe das dadurch auch der A2 billiger wird, weil die ganzen Theoriestunden wegfallen!!

    Der erste Beitrag war von ADAC.de kopiert!!
    Der zweit Beitrag war von Mobile.de kopiert!!


    Die neue 0.1kw/kg Regelung wäre ja sonst für'n Arsch wenn
    Mann dann nicht so nutzen dürfte!! Die neuen 125 wiegen ja eh alle über 111kg!!

    TS150


    EZ 08/1979
    11.717 km
    Benzin
    7 kW (10 PS)
    Schaltgetriebe
    Zwecks Drosselung: alle die den Führerschein mit 16 neu erworben haben: die 125er müssen nicht mehr auf 80 km/h gedrosselt werden, bei der TS entspricht das Verhältniss Leistung und Gewicht den Bestimmungen: das Leistungsgewicht beträgt 0,1kw pro kg. Bei 100 kg wären das 10 kw, bei 110 kg 11kw - also das Maximum was eine solche Maschine an Leistung haben darf. Daher liegt diese unter den 0,1kW pro kg und unter 11 kW Maximum und kann gefahren werden!!! die bisherige Beschränkung auf 80 km/h für 16- 17 jährige entfällt somit komplett!

    Was ändert sich bei der Klasse A1?
    Die bisherige Definition - Krafträder mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW - wird ergänzt: Künftig muss auch ein Verhältnis von Leistung/Gewicht von höchstes 0,1 kW/kg eingehalten werden. Leichtkrafträder die bis zum 19.01.2013 erstzugelassen worden sind, können weiterhin mit der Klasse A1 geführt werden, ohne das neue Merkmal zu beachten. Die bisherige 80 km/h-Begrenzung für 16- und 17-Jährige entfällt!!



    Meine Frage lautet kann ich jetzt auch mehr als 125ccm
    Fahren wenn die Nennleistung nicht mehr als 11kW (0,1kW/kg)beträgt??


    Beispiel:: Eine MZ ES150 hat 8kW und 10PS

    Ich hatte das gleiche Problem mit meinem Tunnel!! Der war wegen dem Sandstrahlen Grundieren und Lackieren etwas aus seiner Form geraten!! Ich hab den Tunnel schön langsam mit dem Fön meiner Frau erwärmt und dann vorsichtig gebogen!! Ging ganz gut und passt jetzt Super!! Was auch dein Problem sein könnte ist das die Abstandhalterungen von der großen Verkleidung nicht mehr ganz ihre Form haben? Sind es die Alten oder hast du neue verbaut? Ich hab auch auf deinen Fotos gesehen das du die Gummis am Tunnel noch angebracht hast, die werden ja auf beiden Seiten zwischen Motor und Fußblech gesteckt. Dadurch wird die Biegung besser.