Neuer Führerschein ab 2013!!!

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  • Was ändert sich bei der Klasse A1?
    Die bisherige Definition - Krafträder mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW - wird ergänzt: Künftig muss auch ein Verhältnis von Leistung/Gewicht von höchstes 0,1 kW/kg eingehalten werden. Leichtkrafträder die bis zum 19.01.2013 erstzugelassen worden sind, können weiterhin mit der Klasse A1 geführt werden, ohne das neue Merkmal zu beachten. Die bisherige 80 km/h-Begrenzung für 16- und 17-Jährige entfällt!!



    Meine Frage lautet kann ich jetzt auch mehr als 125ccm
    Fahren wenn die Nennleistung nicht mehr als 11kW (0,1kW/kg)beträgt??


    Beispiel:: Eine MZ ES150 hat 8kW und 10PS

  • Welche(n) Führerschein(e) hast du denn überhaupt??
    Eine MZ ES 150 hat doch sowieso 150ccm...
    Sie fällt also nicht in die neue A1 Regelung ;) Die Hubraumbegrenzung darf die 125ccm nicht überschreiten, auch wenn dein Leistungsgewicht unter 0,1kW/kg ist.

    Einmal editiert, zuletzt von Chips ()

  • A1 bleibt bei der Hubraumbegrenzung von 125ccm. Du kannst deine ES150 nur umbauen auf ES125 und dann damit fahren.


    MfG


    Tobias

  • TS150


    EZ 08/1979
    11.717 km
    Benzin
    7 kW (10 PS)
    Schaltgetriebe
    Zwecks Drosselung: alle die den Führerschein mit 16 neu erworben haben: die 125er müssen nicht mehr auf 80 km/h gedrosselt werden, bei der TS entspricht das Verhältniss Leistung und Gewicht den Bestimmungen: das Leistungsgewicht beträgt 0,1kw pro kg. Bei 100 kg wären das 10 kw, bei 110 kg 11kw - also das Maximum was eine solche Maschine an Leistung haben darf. Daher liegt diese unter den 0,1kW pro kg und unter 11 kW Maximum und kann gefahren werden!!! die bisherige Beschränkung auf 80 km/h für 16- 17 jährige entfällt somit komplett!

  • Der erste Beitrag war von ADAC.de kopiert!!
    Der zweit Beitrag war von Mobile.de kopiert!!


    Die neue 0.1kw/kg Regelung wäre ja sonst für'n Arsch wenn
    Mann dann nicht so nutzen dürfte!! Die neuen 125 wiegen ja eh alle über 111kg!!

  • Ersteinmal sind Satzzeichen keine Herdentiere! Sie treten meist in Form eines Einzelgängers auf.


    Und was ist daran nicht zu verstehen? Der Führerschein berechtigt dich, Fahrzeuge BIS 125ccm zu führen. Wenn du 150ccm hast, darfst du diese mit dem Führerschein halt nicht führen. So einfach ist das.

  • Und was ist daran nicht zu verstehen? Der Führerschein berechtigt dich, Fahrzeuge BIS 125ccm zu führen. Wenn du 150ccm hast, darfst du diese mit dem Führerschein halt nicht führen. So einfach ist das.


    Das ist aber nicht das, was der TE hören will :yapyap:

  • Also ich hab beim ADAC die Rechtshilfe angerufen!!
    Der nette Mann hat euch recht geben, nur bis 125ccm auch wenn
    150ccm weniger als 11kW hat!!


    Find ich Persönlich für'n Arsch!!
    Muss jetzt Motorradführerschein machen
    um meine ES150 mit 7kW zu fahren!!
    Aber es gibt noch ne Neuerung!!



    ADAC.de
    Was ändert sich beim stufenweisen Zugang im Rahmen der Zweiradklassen?
    Wer zunächst die Fahrerlaubnis einer leistungsschwächeren Klasse erwirbt, erhält erleichterten Zugang zur nächsthöheren Fahrerlaubnisklasse: Wer bereits zwei Jahre Erfahrung in der Klasse A1 sammelt, muss für den Zugang zur Klasse A2nach einer Prüfungsvorbereitung in der Fahrschule nur noch eine praktische, aber keine theoretische Prüfung ablegen. Das gilt auch für den Inhaber einer alten Klasse 1b. Auch derjenige, der von seiner ab 19.01.2013 erworbenen Fahrerlaubnis der Klasse A2 auf die unbeschränkte Klasse A umsteigen möchte, benötigt nach Ablauf von zwei Jahren eine Prüfungsvorbereitung in der Fahrschule und eine praktischer Prüfung; bisher wurde die Fahrberechtigung automatisch nach 2 Jahren erweitert. Das Mindestalter für den Direkteinstieg in Klasse A wird von 25 auf 24 Jahre abgesenkt.


    Ich hoffe das dadurch auch der A2 billiger wird, weil die ganzen Theoriestunden wegfallen!!

  • Die ganze Regelung mit der Einteilung fürs Motorrad ist fürn Arsch.
    Sollen die es so regeln wie beim Auto da wird auch der Hubraum nicht vorgegeben.

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