Beiträge von Pittiplatsch1

    die teilung der schuldfrage wird wohl generell in einem solchen fall so gehandhabt.
    gebremst hat er nich. das langsamfahren war ja der grund für das überholmanöver. blinken und abbiegen waren aber eine aktion.



    Das würde ich so nicht sagen.
    Folgendes ist mir passiert. Ich wohnte an einer Landstrasse ausserhalb, im Bereich meiner Wohnung /Haus besteht Überholverbot und 50 Km/h ich setzte zum einbiegen auf mein Grundstück an hinter mir ein LKW
    ich stoppte mein Fahrzeug komplett und bog dann ein, mein PKW fuhr mit der Vorderachse aufs Grundstück als die Hinterachse den Bordstein berührte ( bzw die Hinterräder auf dem Bordstein standen ) knallte es ..
    Was wahr passiert ?? ein Motorradfahrer hat den LKW als Hinderniss gesehen und zum überholen angesetzt hat dann ( viel zu schnell ) beim rausziehen meinen PKW gesehen wollte ausweichen und ist mir VOLL in den Wagen geknallt - so dolle das an meinem Auto die Hinterachse gebrochen ist. Nun wurde sofort ein RTW gerufen und die Polizei,Rettungskräfte trafen schnell ein der Krad -fahrer wahr auch schwer verletzt... und wurde abtransportiert dann ist die Polizei eingetroffen welche alles "grob " aufnahm / kurz Unfallhergang geschildert und dann meinten Sie " wir sind hier nicht zuständig " ( ich wohnte 10 M an der Landesgrenze NRW - R-pfalz ) und Sie sind aus R-Pfalz angerückt .. also sind die wieder gefahren, wir sind dann auch ins KH gefahren da auch mein Sohn im Auto war um Sicherzugehen das nichts passiert ist. Polizei hat dann in unserer Abwesenheit Bilder gemacht und gesagt " Unklare Rechtslage " - dass ist immer Mist ;( bald hatte ich schon das Schreiben im Briefkasten Anzeige wegen Schwerer Körperverletzung da ich Schuld sei - Fehler beim Linlsabbiegen - mein Anwalt meinte auch, dass ich im normal Fall Schuld sei zu100% - trotz das der Krad fahrer deutlich zu schnell gewesen sein muss und überholverbot sei ( was mich aufregte, den er hat illegal überolt und war zu schnell ) aber wir haben uns das ganze vor Ort angesehen und dann haben wir Einspruch eingelegt - weil mein Auto schon zu 80% auf meinem Grundstück gewesen ist war und der Abbiege vorgang schon so gut wie abgeschlossen war und zum Zeitpunkt des abbiegens ist für mich noch kein Motorradfahrer zu sehen gewesen also habe ich auch keinen Fehler beim Abbiegen gemacht. Das ganze hat dann 5 Monate gedauert die Versicherung wollte dann auch eine 2/3 Sache machen aber ich habe dies abgelehnt und zu 100 % recht bekommen .. ich wollte damit nur sagen das die 2/3 regelung eigentlch nicht gängig istbei der Abbiege geschichte Aber Versicherungen bieten dies gerne an ist ja billiger für die ... ein Fehler beim Linksabbiegen wie es der PKW -faherer bei deinem Sohn gemacht hat muss nicht zu dieser 2/3 Regel führen die gegnerische Versicherung hat dies Vorgeschlagen und wenn du / Ihr da zustimmt ist das fürs Gericht ok ( damit gibt man aber auch eine Teilsschuld zu.) daher würde ich immer dazu raten ( wenn es aussicht auf erfolg hat ) immer sein Recht zu 100% durchzuboxen -sprich ich hätte das nicht angenommen und hätte auf 100% Schadenersatz geklagt dann hätte der PKW fahrer auch keine Chance mit einem plötzlichem " Schleudertrauma " seine Kasse zu füllen bzw. seine Rep kosten zu senken... Ich wünsch euch auf jedenfall alles Gute und hoffe ihr gewinnt :!::!:

    Also, dass es verschleißfreier ist behaupte ich nicht. Aber ich behaupte, dass es wenn man es kann auch nicht schlechter fürs Getriebe ist.. (/ runterschalten tue ich auch nur mit Kupplung und raufschalten nur ab dem 2 Gang und nur wenn ich halt mal zügig Flitzen mag ) und ja mim Motorrad wird ab und an ( von 90%der Motorradfahrer ) schon mal schnell beschleunigt - warum ? weil man es mim Motorrad kann ;) und es Spass macht - :m_klatschen: