Beiträge von Jackalized

    Beides illegal ohne Eintragung und Umtragung der Fahrzeugklasse auf Leichtkraftrad + amtliches Kennzeichen + größerer Führerschein.


    Das einzige was ohne Eintragungen legal ist, ist das top-fit halten und perfekte Abstimmen aller Serienkomponenten aufeinander.


    Im Englischen gibt es dann noch die Bezeichnung des "Blueprintings"... das wäre wahrscheinlich eine rechtliche Grauzone. Damit ist das Beseitigen und Optimieren der Unzulänglichkeiten der Industriellen Massenfertigung an Zylindern gemeint, so dass man an den Punkt angelangt wie auf der 'Blaupause'/Blueprint vorgesehen. Entgraten, Strömungsoptimierung von unsauber gegossenen/gearbeiteten Kanälen (wie z.B. das Beseitigen von Stufen), Nacharbeiten von überstehenden Dichtungen etc.; natürlich ohne Durchmesser zu verändern und ohne die Steuerzeiten anzufassen.
    Lustigerweise habe ich erst letztens einen Ausschnitt einer DDR Publikation zum Thema Simson gelesen wo auf Veränderungen und deren Legalität eingegangen wurde. Die Beseitungung von Ungenauigkeiten und Unzulänglichkeiten der Massenfertigung war dort als erlaubt angegeben.


    Auspuffmäßig selbstverständlich alles Dicht und sauber halten. Man kann mit der Einstecktiefe des Auspuffs auf den Krümmer einwenig spielen, was den Resonanzbereich einwenig nach oben oder nach unten verschiebt (aber bitte nicht mehr als 3-4cm aufstecken, das raubt dann eher nur Leistung). Schalldämpfereinsatz kann man mit den beiden Arten rumspielen (der neuere mit 2 x 1 Rohr oder der ältere mit 2 x 2 Rohre).


    Dann selbstverständlich auch so Sachen wie die Zündungsart, der Zündzeitpunkt selber, genaue Vergasereinstellung, Leichtgängigkeit von Lagern, Kettenspannung, Luftdruck der Reifen, etc.


    Es gibt also auch im völlig legalem Rahmen viele Punkte und Leistungsbremsen die man optimieren und beseitigen kann.



    50ccm Sport vs 60ccm: Kleines Gedankenspiel. Ein Simsonfahrer hat einen selbstverschuldeten Unfall mit Personenschaden, Karre ist top fit und bis auf 50ccm Sport/60ccm Zylinder komplett Stino. Die Simmi wird eingezogen und einem von der Versicherung beauftragten Gutachter hingestellt, dieser hat die Aufgabe Punkte zu finden bei welchen die Versicherung den Halter der Simmi in Regress nehmen kann.
    Was ist wahrscheinlicher?
    a) Fall 60ccm: Gutachter nimmt den Zylinderkopf ab, nimmt einen 0815 Messschieber und misst den Durchmesser der Laufbuchse, guckt in ne Liste und sieht: Aha! Durchmesser ist außerhalb der legalen Schleifmaße = Hubraumerweiterung = verloren. (Alternative: Zylinderkopf ist ab, Gutachter nimmt eine Drahtbürste und bürstet bissl Ruß vom Kolben runter um das Maß welches auf diesem steht zu lesen.)
    b) Fall 50ccm: Gutachter nimmt den Zylinderkopf ab. Misst nach/ließt ab dass der Hubraum stimmt. nimmt den Zylinder ab und schaut sich den Kolben an (bearbeitet = "Kolbentuning" = verloren). Kolben sieht unbearbeitet aus. Stimmt die Anzahl der Kanäle mit Serie überein (2 Überströmer, 1 Einlass, 1 Auslass)? An diesem Punkt angelangt ist alles im grünen Bereich... nun müsste man sich die Frage stellen: sagt der Gutachter sich selber jetzt "Ok, wird schon stimmen."? Oder misst er nun die Steuerzeiten, Kanalbreiten etc. aus. Dazu sei gesagt dass diese 1) von Werk aus Toleranzen unterliegen und die Steuerzeiten bei Nachbauware wieder nochmal ganz anders ausschauen können und 2) sich selbst in der Literatur wenige Informationen finden lassen welche super _genauen_ Werte nun für welchen Stino-Zylinder zutreffen.


    Fall a) ist im Fall des Falles _wirklich_ schnell herausgefunden. Fall b) bedarf da schon vergleichsweise mehr Arbeit und Aufwand. Die Auffälligkeit von Fall b) ist dann natürlich stark davon abhängig wie Dolle die Steuerzeiten des Sportzylinders verändert wurden. Klaffen da riesige Löcher wo einst normalgroße Kanäle waren, ist es offensichtlicher als eine eher leichte Veränderung der Seriensteuerzeiten.



    Die Kw/PS Angabe eines serienmäßigen Fahrzeugs ist immer auch nur eine Art Orientierungsmaßstab was drinne sein sollte ;)
    Selbst heutzutage mit den hochentwickelten super präzisen Herstellungsmethoden von Premiumherstellern streut diese Angabe in Realität teils deutlich nach oben oder nach unten. Und nun kann man sich mal überlegen wie die Toleranzen bei vergleichsweise primitiven Herstellungsmethoden der sozialistischen Jahresplan Massenherstellung von vor vielen Jahren ausschauen ;)
    Je nachdem welcher Wochentag oder welcher Monat war und welcher Arbeiter gerade an der Zylinderbearbeitung saß, werden die Maße wesentlich voneinander abweichen. Hab gerade innerhalb der letzten 2 Wochen zwei Stino M53 Zylinder "geblueprinted". Nr.1 war der Horror was Ungenauigkeiten anging. Nr.2 hat nur einen minimalen Bruchteil der Arbeit an Nr.1 gebraucht um auf den gleichen bis sogar besseren Stand zu kommen.

    Weil die Spule für das Stopplicht halt nur 21W bringt, und das Stopplicht 21W zieht :)
    Und so'ne normale Birne hält die paar + Volt die da ankommen können schon aus, Halogen ist da empfindlicher und will immer hinter einem Regler sitzen.


    So hab ich meinen 4-poligen Regler am SR4-2 auch verkabelt. Nur komplett ohne über das Zündschloss zu gehen weil ich bei mir die DDR-Tagfahrschaltung verkabelt hab.
    Hab seinen DC Ausgang noch extra an 15/51 geklemmt. Hast dann halt noch nen Ticken mehr Akkuladung + der Regler kann wohl besser regeln. Kein Muss das zu machen, bringt aber nur Vorteile.


    Zwar bringt die BA20d-alternativen Birne auf Halogen-Basis besseres Licht, ist aber verboten, weil es kein Bilux-Licht ist.


    Kurzer Einwurf, gibt Halogen S2/Ba20d Birnen auch in völlig legal mit Prüfzeichen und Zulassung als Bilux Birnchen Ersatz.


    Hab bei mir eine Osram Original Line S2 12V 35W/35W im Biluxscheinwerfer drinne. Hat E1 Prüfzeichen und ist sogar noch günstiger zu haben als die no-name unzulässigen eBay China Birnen.
    Leuchtbild ist ziemlich identisch zu einer 35W/35W normalo Bilux Birne.

    Owatrol scheint nicht wirklich viel anderes als das althergebrachte "Halböl" zu sein. Und dieses kannst du dir für wenig Geld selber en masse anmischen.


    Halböl = 1 zu 1 Leinölfirnis mit Terpentinersatz mischen.


    Kriecht genau so. Konserviert genau so. Macht alles ziemlich gleich wie Owatrol. Kostet aber nur einen Bruchteil davon ;)
    Auftragen: mit fusselfreiem Lappen. Überschüssiges mit trockenem fusselfreien Lappen wieder abtragen und verreiben/polieren. Der Rost wird danach dunkel und sieht leicht feucht aus, dem alten Lack tuts in der Optik gut :)

    1.)


    Zitat KBA: "Gemäß dem Einigungsvertrag Kapitel XI, Sgb. B, Abschnitt III, Ziffer 2, Maßgabe 21 (Bundesgesetzblatt 1990 II, S. 1101) sind Kleinkrafträder im Sinne der bisherigen Vorschriften der Deutschen Demokratischen Republik mit nicht mehr als 50 cm³ Hubraum und nicht mehr als 60 km/h bbH zulassungsrechtlich den Kleinkrafträdern im Sinne von § 18 Abs. 2 Nr. 4 StVZO gleichgestellt, wenn sie vor dem 28.02.1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind. Nach Auffassung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen wirkt sich die zulassungsrechtliche Gleichstellung auch auf das Fahrerlaubnisrecht aus, so dass diese Kleinkrafträder mit der Fahrerlaubnisklasse 4 (alt) bzw. M (neu) gefahren werden dürfen. "

    Eine einst in der DDR in Verkehr gekommene Simson gilt in Deutschland als Kleinkraftrad und darf mit der entsprechenden Kleinkraftrad Führerscheinklasse geführt werden (laut EU Richtlinie Klasse AM). Jeder der die Klasse AM besitzt darf somit eine _deutsche_ Simson legal fahren. Soweit bekannt, wissen hier wohl alle.
    Ein anderer Fall würde eintreten, wenn man jetzt beispielsweise eine Simson im europäischen Ausland anmelden würde. Da der Einigungsvertrag dort nicht greift, fällt die Simson dort nicht unter die Kleinkraftrad Klasse -> ist also laut europäischem Führerscheinrecht also mit mindestens Klasse A1 zu bewegen.


    In Deutschland "zugelassene" Simson = Kleinkraftrad
    Im EU Ausland zugelassene ungedrosselte Simson = Leichtkraftrad




    2)


    "Übereinkommen über den Straßenverkehr" Fassung vom 26.05.2016:


    Kapitel IV - LENKER VON KRAFTFAHRZEUGEN (Artikel 1 Buchstabe p) - ARTIKEL 41


    "2. a) Die Vertragsparteien erkennen an:


    i) jeden nationalen Führerschein, der dem Anhang 6;
    ii) jeden internationalen Führerschein, der dem Anhang 7 entspricht, wenn er zusammen mit entsprechenden nationale Führerschein vorgelegt wird;


    als gültig, um auf ihrem Gebiet ein Fahrzeug zu führen, das zu den Klassen gehört, für die die Führerscheine gelten, vorausgesetzt, dass die Führerscheine noch gültig sind und von einer anderen Vertragspartei oder einem ihrer Teilgebiete oder von einem Verband ausgestellt worden sind, der dazu von dieser anderen Vertragspartei oder einem ihrer Teilgebiete ermächtigt wurde;"


    Dieses gilt nur wenn der Führerscheinbesitzer über 18 ist! (Bei manchen Klassen über 21).


    Wie aus 1) hervorgeht, gilt eine in Deutschland "zugelassene" (ja, sie sind zulassungfrei, aber jeder weiß was damit gemeint ist) Simson laut deutschem Recht als Kleinkraftrad und ist somit legal mit AM zu führen. Es gehört laut dem Übereinkommen über den Straßenverkehr also "der Klasse an für die die Führerscheine gelten".
    Das Kleinkraftrad bleibt ein Kleinkraftrad auch wenn man damit Landesgrenzen überquert. Equivalent gelten auch landesspezifische Verkehrsregeln in jenen Ländern (wenn z.B. die Soziusfahrt für KKR in einem Land verboten ist, so darf man keinen Sozius mitführen... oder ECE-Helmpflicht in Italien für motorisierte Zweiräder).




    Oder sehe ich das komplett falsch und Fahrzeugklassen ändern sich automatisch wenn man _als Besucher_ die Grenze überquert? ;)
    Darf die Polizei in Deutschland jedes ausländische Fahrzeug rauswinken und stilllegen weil es ja keinen deutschen TÜV hat? ;)

    Soll ich ins relativ Kleinliche gehen? ;)


    Also was mir spontan auffällt:
    -Wie schon erwähnt die 3 statt 4-rippigen Kettenschläuche
    -schwarzer statt beiger Gepäckträger
    -schwarzer statt beiger Keder zwischen Lampenmaske und Tank
    -Stoßdämpfer eigentlich in Alu/Tundragrau
    -Schaltgummi schwarz statt bräunlich
    -Griffgummis schwarz statt beige
    -Tacho scheint kein Rautentacho zu sein, ist aber schwer zu sehen
    -Fußrastengummis sind längsgerippt, quergerippte sollten es sein
    -Soziusfußrasten am 67er sind ebenfall quergerippt und oben geschlossen


    und zum guten Schluss die falsche Zylinder/Krümmer Kombi; damit fehlt auch das typische /0-Reihe Fahrverhalten (untenrum nix, obenrum ui!)



    Und dann gibts im Jahr 67 noch die Wahl zwischen schmalsteg Ochsenaugenblinkern oder der späteren Version und zwischen Alurändelmuttern oder den hellen Sterngriffmuttern an den Seitenblechen... je nach zeitraum früh 67er/spät 67er ;)




    Grüße vom mit-67er SR4-2 Fahrer. :thumbup:

    Sie müssen Ergänzungen besitzen. Ansonsten würde es bedeuten dass alle KR51 und SR4-2 ab 1965 Werksmäßig ohne gültige ABE rumfahren :lol:
    Die ABE meines SR4-2 wurde jedenfalls am 08.09.1964 genehmigt. Soweit ich weiß gabs damals den BVF noch nicht.


    Ich sehe es so: wenn alle KR51 (analog SR4-2) bis zur Umstellung auf /1 die gleiche ABE besaßen, müssten doch alle Vergaser die zu dem Zeitpunkt auf diesen Modellen ausgeliefert wurden (und das sind schließlich 3 Stück am gleichen Modell) freigegeben sein.

    Screwed: Es ist Demmin, da wird nix gebaut ;) Höchstens verfällt bereits gebautes :a_grgrins:
    Es ist schließlich laut Statistiken der Landkreis mit der höchsten Arbeitslosigkeit Deutschlands, mit der höchsten Alkoholikerquote Deutschlands und mit den schlechtesten Zukunftsprognosen. (bin auch selber desöfteren dort, habe gute Freunde aufm Land 15 minuten von Demmin entfernt)