Beiträge von Jackalized

    Finde den Ansatz Schutzkleidung auf Roller/Mokick/50er zu vernachlässigen aber auf dem Motorrad volles Programm zu verlangen auch komisch. Deinem Körper, der Umwelt und allem ist es relativ egal auf was man drauf sitzt... und die meisten Unfälle passieren wohl eher auf Kurzstrecken und bei geringeren Geschwindigkeiten ;)


    Aber ja, manchmal fahre ich auch nur im Pullover. Bin am Überlegen mir einen Kevlar Hoodie für die wirklich heißen Tage anzuschaffen, so als Minimalschutz gegen die Transplantation meiner Oberkörperhaut auf den Asphalt.

    Integralhelm, Lederjacke, Motorradhandschuhe, lange Hosen und Doc Martens oder ähnliche Stiefel.


    Ich mag meine Haut, schaut an mir besser aus als auf dem Asphalt :u_blumenkind:

    Nope! N1-6 und N1-1 (und wenn ich micht nicht irre N1-3 vom Sperber) haben das Loch offen. Dort ziehen sie die Korrekturluft mit aus der Ansauganlage.


    Viele andere BVF Vergaser haben das Loch verstopft und ziehen ungefilterte Korrekturluft von ausserhalb der Ansauganlage durch einen eingesägten seitlichen Schlitz. Ist halt abhängig davon wie die ganze Ansauganlage aufgebaut ist.


    Alles gut so.

    Hab auch schon gehört dass die Nachbauzyliköpfe teils abweichende Maße bezüglich Quetschkante und so hatten. Ab mit dem ollen DDR Zylinderkopf drauf und gut is (solange er nicht wie ne Mondkraterlandschaft ausschaut) ;)
    Fahre selber einen neuen Almot mit einem DDR Zylinderkopf aus den 60ern, geht gut.


    50ccm in neu von MZA brauchst aber auch nicht kaufen.


    Muss ich mal kurz widersprechen. Die gebläsegekühlten Almots scheinen _inzwischen_ recht gut zu sein.
    Habe gerade einen frischen verbaut, der ist von den Kanalführungen her sauberer als jeder DDR Zylinder den ich in den Händen hielt verarbeitet und seine Steuerzeiten stimmen perfekt mit den DDR Buchwerten überein. Die DDR Zylinder die ich ausgemessen hab, hatten da wesentlich mehr Abweichung vom soll-Wert (gerade bei Überströmerzeiten, teils mal eben 5° länger bei den schon eh langen soll-120°, und der Einlasszeit, mal eben fast 9° kürzer).


    Oder ich hab einfach nur Glück gehabt ;)

    Najaaaa, ja und jain und teilweise auch nein ;)


    Um was für einen 63er Satz sprechen wir hier? Den stinknormalen Almot 63er ohne extra Bearbeitung den man so in Onlineshops bekommen kann?


    Dann reden wir hier von einem Zylinder, welcher paar ccm mehr Hubraum aber dafür wohl prinzipiell zahmere Steuerzeiten als ein standardmäßiger 50er Zylinder hat (die Kanäle haben Winkel, je größer die Bohrung wird, desto 'zahmer' werden die Steuerzeiten wieder). Paarst du das mit dem T-Luftfilter geht dir prinzipiell noch mehr Drehmoment flöten, nimmste das Distanzstück raus, verschiebt sich dein Leistungspeak nach oben hin, es fehlt dir aber untenrum mehr Kraft... außerdem stimmt dann die Krümmerlänge nicht... kürzt du jetzt den Krümmer, hast du jetzt zusätzlich unten rum noch weniger Kraft... schwupps, jeder gut eingestellte stino /1 mit 50ccm und stino Auspuff und stino Ansauganlage fährt dir davon. Aber hey, du fährst illegal durch die Lande ;)


    Außerdem glaub ich kaum, dass ein einfacher Nullachtfünfzehn 63er Satz eine andere Luftfilteranlage braucht...



    Reden wir hier von einem schärferem 63er, kann die Sache natürlich anders ausschauen.



    Bedenke: so'n Zweitakter ist ein mathematisches Gesamtkunstwerk was vorne bei der Ansauganlage, deren Luftführung, Länge, Durchlass, Strömungsgeschwindigkeiten & Resonanzen anfängt, über den Zylinder mit Kanaldurchmessern, genereller Kanalgeomethrie, Winkeln, Auslegungungen, Steuerzeiten, Bremmraumgestaltung bis hin zur Auspuffanlage mit wiederrum Längen, Winkeln, Resonanzen, Temperatur, yadda yadda yadda geht.
    Und das ist nur eine Kurzfassung... & jeder von diesen Punkten könnte wahrscheinlich wissenschaftliche Bücher füllen ;)

    Am Star:


    kein /1 Zylinder (der mit dem Dreiecksflanschvergaseranschluss) -> BVF 16N1-1 (oder 16NK während einer ganz kurzen Periode, oder noch früher NKJ Vergaser) ohne Zwischenstück zwischen Vergaser und Zylinder + T-Luftfilter
    /1 Zylinder -> BVF 16N1-6 + Zwischenstück + Luftberuhigungskasten


    Und nun der Twist in der ganzen Geschichte: 16N1-1 und 16N1-6 sind beide vom Aufbau her identisch und unterscheiden sich nur in Hauptdüse und Leerlaufdüse. Einen 1-1 kann man zum 1-6 machen und umgekehrt.
    Ein 16N1-5 (zieht seine Korrekturluft von außerhalb des Ansaugtrakts) sollte mit einem T-Luftfilter schlechter laufen als ein 16N1-6 (zieht die Korrekturluft aus dem Ansaugtrakt, und so war es beim T-Luftfilter auch vorgesehen).

    Jede Karre hat eh schon einige Jährchen auf dem Buckel und kann diverseste Abweichungen vom soll-Zustand haben. z.B. irgendwelche leicht undichten Stellen im Ansaugsystem etc.
    Ich weiß jetzt nicht über die Feinheiten und Einzelheiten jedes 16N1 Vergasertyps bescheid. Aber ziehen nicht so ziemlich alle 16N1 bis auf den 1-1 und 1-6 (und 1-3?) die Korrekturluft von außerhalb des Ansaugsystems (also der eine Kanal verplombt und dafür ein eingefräster seitlicher Schlitz)?
    Prinzipiell wären dann alle 16N1 (würde man jetzt die Zerstäuberform außen vor lassen) von ihrer Luftführung identisch und somit untereinander mit entsprechenden Umbedüsungen recht austauschbar.


    Laufen tun natürlich alle 16N1 mit allen Motortypen und Ansauganlagen (ist ja in der Grundauslegung der selbe Vergaser). Die schlauen Köpfe, die unsere Karren konstruiert haben, haben aber sicherlich nicht aus Langeweile lange Zeit rumgerechnet und praktisch ausprobiert um dann aus Jucks unterschiedliche Typen von Zerstäubern und Korrekturluftführungen zu erschaffen ;)

    Wenn du einen N1-5 am Star verbaust müsstest du die vollständige Ansauganlage der KR51/1 reinzwängen ;D


    Der N1-5 ist von seiner Luftführung sowohl für T-Luftfilter wie für /1 SR4 Luftfilterkasten ungeeignet.
    T-Luftfilter = N1-1
    späterer Plastekasten= N1-6


    N1-1 und N1-6 sind von Zerstäuber und Luftführung identisch und jeweils in einander durch simple Umbedüsung der LLD und HD umrüstbar (Im Ersatzteilkatalog für SR4 und KR51 Modelle besitzen die Oberteile von N1-1 und N1-6 auch die exakt gleiche Teilenummer; das Oberteil vom N1-5 hat eine andere Nummer).

    Natürlich beleibt die Maschiene bauartbedingt eine AM Moped, aber sobald sie die 72kmh überschreitet wird sie zum A1 Fahrzeug.


    Natürlich kann dir keiner was, da sie auf der Ebene nur 65 Fährt.


    Ja nein. 72 Sachen darf die schon Bergab mit Rückenwind überschreiten ohne dass sie zum A1 Fahrzeug wird. Das sagt ja die Rechtssprechung vom OLG Karlsruhe da aus, Bergab mit Rückenwind handelt es sich um die sogenannte "einmalige" Überschreitung, die so in der Ebene nicht reproduzierbar ist und sich daher nicht auf Führerschein und Fahrzeugart auswirkt :3



    @ElektroZwiebel
    Daher könnte man, rein theoretisch, 50ccm und 20PS eingetragen bekommen. Praktisch ist das aber nicht realisierbar.


    Die Übersetzung und das resultierende Fahrverhalten will ich sehen :thumbup:

    Theoretisch darfst du mit der Simson auch nicht einen Berg runter fahren und dabei deine Höchstgeschwindigkeit von 60kmh überschreiten, da man für Geschwindigkeiten über 60kmh min. einen A1 schein braucht.


    Da hätte ich gern eine Quelle für. Soweit ich weiß beschränkt sich die Führerscheinklasse auf das Fahrzeug und nicht die Geschwindigkeit per se. Und unter Klasse AM fallen 50ccm Zweiräder mit 40km/h Endgeschwindigkeit (pre 1984 Westdeutschland), 50km/h Endgeschwindigkeit (1984-2002), 60km/h Endgeschwindigkeit (pre 1993 DDR) und heutzutage 45km/h Endgeschwindigkeit.


    Was Bergrunter und mit Rückenwind und im freien Fall für Geschwindigkeiten erreicht werden ist da völlig egal.... da kann man auch mit 180 Sachen Unterwegs sein und keiner kann einem was ;)


    OLG Karlsruhe Urteil vom 10.1.2003, 1 Ss 73/02 besagt, dass die Endgeschwindigkeit für den Sachverhalt des Fahrens ohne Fahrerlaubnis 1) "[...]wesentlich über der durch seine Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit liegt." und 2) muss dieses auf ebener Strecke regelmäßig wiederholbar sein.
    Zitat zu 1), der wesentlich über der Höchstgeschwindigkeit liegenden Geschwindigkeit: "Die Grenze, ab welcher solche ohne äußere Eingriffe aufgetretene Veränderungen als wesentlich anzusehen sind, bemisst der Senat vorliegend mit 20 %, so dass bei einem geringeren Anstieg der bauartmäßig zugelassenen Höchstgeschwindigkeit die Fahrerlaubnis und damit der Tatbestand des § 21 Abs.1 StVG nicht betroffen ist."


    Quelle: http://lrbw.juris.de/cgi-bin/l…ent.py?Gericht=bw&nr=3163


    60 + 20% = reale 72km/h darf man mit einer Stino Simson wiederholbar auf der Ebene fahren.
    Und da darf die Polizei auf ihrem (ungeeichten) Tacho 86km/h sehen (da nochmal 20% Abzug für ungeeichte Tachos) ;)

    Hier als Nachtrag noch der Artikel aus der DDR Publikation zu zulässigenen Veränderungen am Motor:




    Es handelt sich hierbei um einige eher lose Seiten die an's Ende dieser eingescannten Reparaturanleitung geklebt wurden.
    Leider hab ich nicht herausfinden können woher der Text stammt. Falls es jemand hier weiß: bitte melden! Würde mich sehr interessieren. Die Informationen auf diesen "losen Seiten" sind super interessant und ziemlich tiefgehend mit vielen Interessanten Infos.