Beiträge von Langenberger

    Hallo,


    ich habe in einigen Threads gelesen, dass man bei einem neu geschliffenen Zylinder die Kanalöffnungen in der Laufbuchse entgraten sollte. Also Grat kann ich nicht erkennen, oder geht es auch viel mehr darum die Kanten zu brechen?


    Soll man es ggf. tun, um einem Klemmen vorzubeugen?


    Wenn man die Kanten der Kanalöffnungen nun abrunden sollte, wie macht man das am bessten? Genügt dazu Schleifpapier oder braucht man eher sehr kleine Feilen?


    Wäre über Hinweise zu dem Thema dankbar...

    ich stelle ja auch gar nicht in Frage, dass die Werksvorgaben schon die optimale Funktionsweise darstellen. Aber dennoch einfach mal die Frage ob der 16N 1-11 mit der 72er Düse LEGAL in einer Schwalbe gefahren werden kann?

    also ist es nicht legal, einen S51 - Motor samt Vergaser so in einer Schwalbe einzubauen?


    Oder mit anderen Worten:
    Eine S51 sollte ja dann etwas flotter sein, wenn sie ne größe Düse hat und mit dem etwas anderen Luftansaugsystem trotzdem ein gutes Gemisch produziert..!?


    Ist das alles so???

    mir geht es ja darum, das der Motor mit der 72er Düse einen Tick besser läuft. Nicht schneller aber besser. Mit dem originalen 1-12 und 67er Düse fängt sie bei Volllast etwas an zu knistern -> ein bisschen zu mager.


    Mit dem 1-11 und der 72 läuft sie auch super und das Knistern ist auch weg. Somit ergibt sich für mich die Frage ob eine 72 Düse in einer KR51/2 LEGAL ist wenn auch der 1-11 verbaut ist...

    mir ist schon klar, dass solche Themen schon öfters angesprochen wurden. Doch dann meist nur mit dem Ergebnis, dass es Unterschiede in den Düsen, Benzineinlass usw. gibt. Aber nicht ob der 11er LEGAL in der KR51/2 zu betreiben ist.


    Theoretisch wäre ja dann eine zu große Düse verbaut... Tuning???

    Hallo zusammen,


    der 4-Gangmotor der S51 ist doch baugleich wie der KR51/2 Motor!? Wo liegt nun der Unterschied, so dass jeweils andere Vergaser vorgesehen sind? Liegt es an der unterschiedlichen Luftzufuhr?


    Der S51 Vergaser 1-11 hat je eine 72 Düse verbaut wobei der 1-12 nur eine 67 verbaut hat. Woher kommt das und kann ich auch "legal" einen 1-11 in der Schwalne fahren???


    Grüße

    Das ein LED-Rücklicht problemlos von dem Batteriekreis versorgt werden könnte ist klar. Aber interessenhalber trotzdem nochmal die Frage von oben:


    "" Laut dem Tüv (Dekra) ist der Betrieb des Rücklichts über die Batterie aber nicht legal, auch nicht wenn die Ladeleistung der Batterie die Leistung des Rücklichtes übersteigt.


    Daher suche ich nun eine Möglichkeit die "normale" Versorgung des Rücklichtes gleichzurichten und auf 12V zu begrenzen. Natürlich sollten auch diese Bauteile mit einem E-Prüfzeichen versehen sein. O-Ton des Dekra-Menschen.


    Hat von euch jemand eine Idee was man dort nehmen könnte. Ich habe eine Serien PVL-Zündung verbaut. Kann man eventuell eine zusätzliche originale 12V Elba nutzen, um "irgendwie" eine glatte Gleichspannung zu erhalten, die dann aber nicht zum Laden einer Batterie genutzt wird sondern direkt das LED-Rücklicht speißt??? ""