Gleichrichter und Spannungsbegrenzer

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  • Hallo zusammen,


    wie ich in einigen Diskussionen hier im Forum schon gelesen habe, wurde das Thema LED-Rückleuchten usw. schon diverse Male behandelt. Ich habe ähnliches vor und möchte unteranderem ein LED-Rücklicht einbauen. Laut dem Tüv (Dekra) ist der Betrieb des Rücklichts über die Batterie aber nicht legal, auch nicht wenn die Ladeleistung der Batterie die Leistung des Rücklichtes übersteigt.


    Daher suche ich nun eine Möglichkeit die "normale" Versorgung des Rücklichtes gleichzurichten und auf 12V zu begrenzen. Natürlich sollten auch diese Bauteile mit einem E-Prüfzeichen versehen sein. O-Ton des Dekra-Menschen.


    Hat von euch jemand eine Idee was man dort nehmen könnte. Ich habe eine Serien PVL-Zündung verbaut. Kann man eventuell eine zusätzliche originale 12V Elba nutzen, um "irgendwie" eine glatte Gleichspannung zu erhalten, die dann aber nicht zum Laden einer Batterie genutzt wird sondern direkt das LED-Rücklicht speißt???


    Grüße

  • Also rein technisch könntest du direkt eine 12V LED am Rücklicht betreiben da du ja schon den Regler so drin hast. Problem an der Sache wird aber das die erhältlichen Einsätze meistens am E-Zeichen vorbeigerannt sind. Bleibt noch die Möglichkeit ein komplettes Rücklicht zu verbauen aber das kostet wieder


    http://www.motoversand-net.de/…D-R%C3%BCcklichter%20rund

    Nur Vögel fliegen schöner........

  • Das ich wenn ein komplettes E-geprüftes Rücklicht nehmen würde ist klar. Doch genau auf den Regler den du ansprichst wollte ich hinaus. Laut diesem Schaltplan:


    http://www.akf-shop.de/moser/s51-1c1_vape.png
    (für ne Serien PVL sollte der auch passen)


    wird der Saft für die Beleuchtung vor dem Regler abgenommen. Also denke ich mal, dass der Regler rein für den Batteriestromkreis zuständig ist!?


    Oder liege ich da falsch?

  • Wenn die LED-Rücklichter mit E-Prüfzeichen sind, sind sie eintragungsfrei. Und warum sollte das Rücklicht nicht über die Batterie versorgt werden dürfen? Dann müssten wir ja geschätzte 99,9 % aller Fahrzeuge deutschlandweit umstricken :D


    Gruss


    Mutschy

  • Bauteile der (inneren) Elektrik müssen nur dann E-geprüft sein, wenn das Fahrzeug nach dem 1.1.2002 zugelassen wurde.


    Die paar hundert Milliwatt eines LED-Rücklichts kannst du getrost aus dem vorhandenen Batteriestromkreis nehmen.

  • also wenns danach geht, dann fährt meine simme mal sowas von illegal durch die gegend (nur auf die elektrik bezogen *hust*) :rolleyes:
    - bei mir läuft alles bis auf den frontscheinwerfer über batterie. also bremslicht, rücklicht, standlicht, tachoobst, etc... das was normalerweise über spule läuft (bis auf standlicht vorne und tachoobst bei den 12V modellen)
    - ich hab ne eigenbau-ladeanlage die mal sowas von gar nicht typgeprüft ist :biggrin: inklusive eines vorwiderstandes auf dem man getrost eier braten kann :doofy:


    und? ich fahr damit seit über einem jahr fröhlich durch die gegend, inklusive mehrer polizeikontrollen. gab nie was zu meckern ^^


    cya v3g0

    VAPE-und Elektronik-Spezialist :search: (aber nicht mit U-Zündung kommen :biglaugh: )


    die Möffs: S51 - meine rote Hexe (bissig und zickig :k_hole: ) <> Schwalbe - Ben die Radde (klappert, rasselt, schwarz :teufel: ) <> MZ ETZ 251 ("auch rot 😁". das große Möff halt :undwech: )


    --> S.A.C. Hamburg <--

  • Das ein LED-Rücklicht problemlos von dem Batteriekreis versorgt werden könnte ist klar. Aber interessenhalber trotzdem nochmal die Frage von oben:


    "" Laut dem Tüv (Dekra) ist der Betrieb des Rücklichts über die Batterie aber nicht legal, auch nicht wenn die Ladeleistung der Batterie die Leistung des Rücklichtes übersteigt.


    Daher suche ich nun eine Möglichkeit die "normale" Versorgung des Rücklichtes gleichzurichten und auf 12V zu begrenzen. Natürlich sollten auch diese Bauteile mit einem E-Prüfzeichen versehen sein. O-Ton des Dekra-Menschen.


    Hat von euch jemand eine Idee was man dort nehmen könnte. Ich habe eine Serien PVL-Zündung verbaut. Kann man eventuell eine zusätzliche originale 12V Elba nutzen, um "irgendwie" eine glatte Gleichspannung zu erhalten, die dann aber nicht zum Laden einer Batterie genutzt wird sondern direkt das LED-Rücklicht speißt??? ""

  • inklusive mehrer polizeikontrollen. gab nie was zu meckern ^^


    die haben ja auch deine elektrik genau begutachtet :zunge:
    solange alles geht ist das doch wurscht wie, aber wenn einem autofahrer durch dein über-rücklicht die augen verblitzt werden dann könnte schon wer gucken kommen :b_wink:


    zum threadersteller:
    dein tüvheini erzählt müll. geht zu einem anderen, der sagt es richtig.
    sogut wie alle fahrzeuge werden ausschließlich über die batterie gespeist, nur ein paar mopeds haben aufgrund zu kleiner limas die versorgung über die AC spulen.
    also tüvis sind auch nur menschen und vielleicht hast du es auch falsch verstanden.
    das nächste mal lässt d dir einfach den verweis auf das entsprechende gesetzt sagen, denn was im gesetzt steht muss gemacht werden, und nicht was ürgendein tüver meint.

  • Es folgt eine Wiederholung von gerade eben:


    (1) Bauteile der (inneren) Elektrik müssen nur dann E-geprüft sein, wenn das Fahrzeug nach dem 1.1.2002 zugelassen wurde.


    (2) Rücklicht über Batterie ist illegal? Sag deinem DEKRA-Menschen, er soll ab jetzt jedes Auto und jedes moderne Zweirad stilllegen, das bei ihm auf den Hof fährt.


    (3) Such dir einen Prüfer, der nicht seit 20 Jahren das falsche Kraut raucht.

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