Beiträge von Atomfred

    Moin!


    Also früher als ich noch jung war....


    An meinem Roller hatte ich auch ein bischen was fürs Auge (Riffelblechtrittbretter, anderes Rücklicht...) dann wurd der aber gemopst und jetzt ist wieder alles original (zumindest das was schon wieder dranne ist)


    Jetzt bin ich aber voll auf dem original Tripp, aber richtig original.
    So wie jeder verschiedener Typ ausgestattet wurde. Also in ein S50N kommt auch vorne nur eine 15/15W Birne rein, auch wenn ich auf 25W umbauen könnte, oder auch normalen statt Enduroauspuff wenn kein Enduro rangehört. Ich hab mir auch schon von ner Lackiererei nen Lack anmischen lassen, der in etwa dem originalen entspricht.


    Wer sein Mopped umbauen öchte, der soll es tun, manche Sachen find ich auch echt gelungen und die sehen auch richtig geil aus.
    Ich find es aber nicht gut, wenn da am Rahmen gebogen und gebrochen wird.


    Ich hab noch ein längeres Getrieb seit etwa 4 bei mir rumliegen. Ich werd das mal in nen Motor einbauen, den ich nicht brauch nur um mal zu sehen was das so bringt, aber mehr werd ich in der Zukunft nicht mehr machen.


    mfg Martin
    --
    SR50CE,SR50B4,S70E,S83C,S53B,KR51/1K,KR51/2L,S51/1,4xSR4-2/1,SR4-1,SR1 ,SR2...

    Moin!


    Also ich schreib mit immer alle Daten und die Zeiten in mein Buch, fahr dann zur Dienststelle und schreib dort die Anzeige.
    Das geht dann alles zum Ermittlungsdienst.
    Die übernehmen dann die Vernehmung und alles.




    mfg Martin
    --
    SR50CE,SR50B4,S70E,S83C,S53B,KR51/1K,KR51/2L,S51/1,4xSR4-2/1,SR4-1,SR1 ,SR2...

    Moin!


    Es gibt ja nicht nur die Owis bei Alkohol sondern auch die Straftaten. --> § 316 StGB Trunkenheit im Straßenverkehr


    Hierbei unterscheidet man zwischen absoluter und relativer Fahruntüchtigkeit


    ralative Fahruntüchtigkeit bei Kfz-Führern: von 0,3 Promille bis 1,09 Promille wenn du dann noch Ausfallerscheinungen zeigst (Schlangenlinien,langsam fahren...) ist dieser Tatbestand erfüllt und es ist so als wenn du 10,0 Promille hast.


    bei Radfahrern geht diese Grenze bis 1,59 Promille


    ab 1,1(Kfz) oder 1,6(Radfahrer) Promille ist der Tatbestand der absoluten Fahruntüchtigkeit erfüllt und weg ist der Schein
    und das mindesten ein halbes Jahr.


    Wenn du also mit 0,3 Promille einen Unfall baust wird das auf jeden Fall erstmal als Ausfallerscheinung gewertet und den Lappen nehmen sie dir sofort weg. Das wird dann in einem Strafverfahren geklärt ob der Unfall ohne Alkohol nicht passiert wäre.


    Und du mußt nicht einmal Schuld sein. Da kommt dann son Scheiß wie: Sie hätten ohne den Genuß von Alkohol angemessen reagieren können . und son scheiß


    Und man muß immer mt der Blödheit der anderen rechnen wie hier auch schon so oft gepostet wurde.


    Und bevor ihr losfahrt wißt ihr ja nie wieviel Alkoholihr noch im Blut habt. Also würd ich das Risiko nie eingehen.



    mfg Martin
    --
    SR50CE,SR50B4,S70E,S83C,S53B,KR51/1K,KR51/2L,S51/1,4xSR4-2/1,SR4-1,SR1 ,SR2...

    Moin!


    Auf solche Sachen wär ich überhaupt nicht stolz. Ich kann nicht verstehen, wie man sich auf ein Mopped schwingen kann wenn man noch Alkohol im Blut hat.


    Und wie ihr bestimmt schon oft genug gehört habt, können die euch unter bestimmten Voraussetzungen schon ab 0,3 Promille den Lappen wegnehmen.


    mfg Martin
    --
    SR50CE,SR50B4,S70E,S83C,KR51/2L,S51/1,4xSR4-2/1,SR2...

    Moin!


    Wenn ein Bulle was in sein Notizbch schreibt hat das mitnichten geringe Auswirkungen.


    Wenn der deinen Namen und alles zweifelsfrei festgestellt hat wird der dich garantiert nicht mitnehmen nd vernehmen und so´n Kram. und schon gar nicht mitten in der Nacht.
    Der schreibt auf seiner Station die Strafanzeige und dann kriegst irgendwann eine Anhörung zugesandt.


    Bloß der Bulle kann für sich entscheiden, ob er was schreibt oder nicht.
    Normalerweise muß er aber was schreiben weil Fahren ohne Fahrerlaubnis eine Straftat ist und sich der Bulle sonst selber strafbar macht.


    Und nachts würd ich nie fahren wenn ich keine Fahrerlaubnis besitze. Da haben die richtig Langeweile wenn nichts los ist und da wird jeder kontrolliert der in Frage kommt.


    @ torte77 Hast du denen vor Ort gesagt, dass du keinen hast oder das du den nicht dabei hast?


    WEil wenn die das Abfragen, ob du einen hast, dann kriegen die nur ne Meldung, ob der Lappen die entzogen worden ist oder nicht. Da steht dann nicht: "Der hat keinen" oder so.



    mfg Martin
    --
    SR50CE,SR50B4,S70E,S83C,KR51/2L,S51/1,4xSR4-2/1,SR2...

    Moin!


    Dann werd ich mal einen Senf dazugeben.


    Ich weiß jetzt nicht wo ihr die 7mal Ausschleifen herhabt, aber ch denk mal ihr werdet da schon etwas mehr Ahnung haben, weil ihr ja schon länger hier seid. So belesen bin ich da nicht.


    Normalerweise wird ein Zylinder immer nur um 1/4 mm ausgeschliffen. (zumindest bei Simsons).
    Das heißt ein S51 hat original 37,98mm Kolbendurchmesser.
    Die ergeben dann 49,8 ccm Hubraum, oder??
    Wenn der dann das erste Mal ausgeschliffen wird geht der auf 38,23mm das zweite Mal 38,48mm und so weiter.


    Wenn man dann von den 7mal ausgeht kommt man also theroretisch auf 39,75mm (+-0,02mm)


    Das wiederum hat zur Folge, dass man höchstens auf knapp 55ccm Hubraum kommt.


    Alles was darüberhinaus geht wäre also quasi nicht mehr als Reparaturschliff zu betrachten.


    Und bei einem 60ccm Zylinder kommt man in der kleinsten Variante auf 58,8 ccm Hubraum und ist somit etwas zuviel.


    Wenn wir das dann weiterspinnen und du nen a********bullen mit Ahnung erwischt, macht der dir da ein Fahren ohne Fahrerlaubnis draus, weil du für das Moped eigentlich A1 brauchst.
    Das ist eine Straftat nach § 21 StVG und der Lappen ist mindestens ein halbes Jahr weg.


    Das Ganze kann man aber auch ganz anders sehen.


    Der größere Hubraum gilt nur als leistungssteigernde Maßnahme und somit erlischt die Betriebserlaubnis und es ist ne Owi. So als wenn du irgendwas anderes ohne ABE dran hast.


    Wenn du den Zylinder aber eintragen läßt, steht da dieser zu hohe Hubraum drin und du brauchst A1.


    Hoffe ich hab mich etwas verständlich ausgedrückt und dran denken; Das ist alles nur theoretisch, also so wie es vom Gesetz gefordert ist.




    mfg Martin


    --
    SR50CE,SR50B4,S70E,S83C,KR51/2L,S51/1,4xSR4-2/1,SR2...

    Moin!


    Wollt nur mal sagen, dass es doch einen kleinen aber feinen Unterschied gibt.


    Der DZM fürn S51/70 hat anstatt der 5 auf dem Ziffernblatt die Fernlichtkontrollleuchte, die ein S53 ja extra hat.
    Sonst ist aber alles gleich.



    mfg Martin
    --
    SR50CE,SR50B4,S70E,S83C,KR51/2L,S51/1,4xSR4-2/1,SR2...

    Moin!


    Wie viele von euch bin ich auch schon ein Opfer von Leuten geworden, die nicht zwischen dein und mein unterscheiden können. (sprich. mein Roller wurde gemopst)


    Ich hab aber das "Glück" gehabt, dass ich den wiedergefunden habe, oder das was noch übrig war.
    Hab den nach ca. 1,5 Jahren wiedergefunden und das etwa 3km von meinem Zuhause entfernt. schöne Scheiße


    Aber das stört mich nicht so. Ammeisten stört mich, dass die Idioten die Plakette abgerissen haben (weil ja im Rahmen keine Nummer eingestanzt ist;) )


    Nun meine Frage: Kennt ihr irgendwie eine Möglichkeit an eine Blancoplakette für`n Roller ranzukommen? Für einige Schwalbentypen und nem S50N hab ich welche. Gibts die auch für`n Roller?


    War schon bei unserem Mopedfritzen doch de hat mir nur son blöden Alupapieraufkleber gegeben. Da kann ich mir auch was mit nem Edding auf Alupapier malen.



    mfg Martin
    --
    SR50CE,SR50B4,S70E,S83C,KR51/2L,S51/1,4xSR4-2/1,SR2...

    Moin!


    Jetzt regeln wir das mal wie früher.


    - rotes + blaues Kabel in jeweils eine Hand nehmen, ankicken und zusammenhalten --> funkts?? alles in Ordnung


    - dann mal das Kabel, das zur Zündspule geht und das das an Masse geht zusammenhalten und kicken --> müßte glaub ich auch funken


    - wenn's nicht funkt mal die kleine Schraube in der Mitte des Steuergerätes verstellen(regelt die Einsatzdrehzahl bei der der erste Zündfunke kommt)
    Ich würd mir aber die originale Stellung markieren weil die eigentlich immer die Beste ist.
    wenn nichts kommt --> Steuergerät defekt



    mfg Martin
    --
    SR50CE,SR50B4,S70E,S83C,KR51/2L,S51/1,4xSR4-2/1,SR2...

    Moin!


    Also die Polente wird erstmal dvon ausgehen, dass das was an dem Moped dran ist auch da ran gehört. Das muß dann später mit dem ursprünglichen Besitzer geklärt werden was da ran gehört und was nicht.


    Die Betriebserlaubnis ist ja nur dazu da um zu zeigen, dass das Mopped den dt. Gesetzen entspricht und im Straßenverkehr zugelassen werden darf.
    Un die vom KBA ist ja nur eine Art Kopie und das noch recht günstig. Beim TÜV kostet so eine Abnahme mal locker 70,-€.
    Weiß aber nicht ab da der Name drinsteht.


    Wenn man gar nichts hat könnte jetzt mein Kumpel kommen und mit meinem Mopped vom Hof fahren und behaupten es wäre seins.


    Ganz schön verfickte Scheiße!!



    mfg Martin