Meine Rede. Deswegen meine Farge wieso gab es dann Papiere dazu? Also dem Vorgänger... mit ebenso CM50 (Sommer 2018). Aber wie gesagt keine H40 und co.
Bleibt spannend :))))
Vor ca.5 Jahren hat man noch Papiere vom KBA bekommen, das ist vorbei.
Gibt FIN´s die lassen sich nicht 100% nicht zuordnen, dann wird zu Gunsten den Antragstellers entschieden.
Allerdings fordern das KBA in solchen Fällen Bilder vom Moped und Typenschild an.
Was da so mancher so einfallen lässt um das irgendwie zu tricksen/täuschen möchte ich gar nicht wissen.
Mittlerweile kommen die beim KBA nach, als was für ein Modell es ausgeliefert wird.
hallo-stege ist in KBA Angelegenheiten diesbezüglich ein hier im Forum ein Ansprechpartner.
Auf Typenschild ein H40 oder H habe ich bei Baujahr 1989/90 nur gesehen, bei den früheren Baujahren nicht,
nur die CM50, CM50ccm, die eingeschlagen ist.
Die mit H40 dürfen meines Wissens auch nur 45km/h.
Müsste man normal die Rennleitung vorher einweihen, so ein Teil mit einem Kaufvertrag gekauft und die 10 Wochen warten. Dann müsste das alles von der Rennleitung kontrolliert werden
Verstehe nicht was da mit der Rennleitung erreichen willst und das nach dem du 10 Wochen gewartete hast ?
Du bist Fahrzeughalter und Führer, damit bist du verantwortlich für den technischen Zustand und entsprechende Papiere dazu, kein anderer.
Bei der Rennleitung kannst du jemand wegen Betrug anzeigen, dann müssen die ermitteln.
Wenn du den kauf rückgängig machen willst, dann muss du dir ein Anwalt nehmen.
Der muss dann feststellen in Verbindung mit den was im Kaufvertrag steht ob das ein Mangel ist oder arglistige Täuschung. Bei arglistige Täuschung wird der Kaufvertrag rückabgewickelt, egal ob Kauf von Privat oder Gewebe.
Eine arglistige Täuschung ist es schon wenn der verkäufer ein nicht aufklärt das es sich um ein Reimport handelt
https://www.anwalt24.de/fachar…-und-verkehrsunfall/29721
Allerdings steht es ja schon in der Anzeige.......
Was man noch bei ein gewerblichen machen kann, ist ihn anzuschwärzen beim Gewerbeaufsichtsamt, Innung, Handwerkskammer usw.
Vorsicht aber bei den "TÜV Süd" Papieren, da steht gerne mal LEICHTkraftrad anstatt KLEINkraftrad.
Und nicht nur bei den, hier KR51/1, 50ccm, 60km/h, ist nach bundesdeutschen STVZO/FZV ein Leichtraftrad.
https://goo.gl/images/zM8QWJ
Aber auch absoluten Mist wird ausgestellt, Kleinkraftrad mit 60Km/h und 60ccm.
Laut STVZO/FZV und Führerscheinklassen, BRD sowie der ehemaligen DDR, darf ein Kleinkraftrad nur 50ccm haben https://goo.gl/images/7D4CcN
