S51 N Rahmen auf B 2-4 oder C umändern?

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  • HI,


    Also ich konnte endlich jemanden in Flensburg erreichen (hatte nur die Rahmennummer). Nur bin ich jetzt etwas entäuscht. Leider einen N Rahmen erwischt. Ich müsste dann zum TÜV und alles eintragen lassen. Letztendlich würde in den Papieren ja immernoch das "N" stehen oder?
    Oder würde dann auf den Rahmen dann die B 2-4 kommen? Wollte es eigentlich möglichst originalgetreu aufbauen.


    Zum Glück kann ich den Rahmen noch zurück schicken.

  • Sehe da nicht so das Problem Blinker etc. nachzurüsten. Dient ja der Verkehrssicherheit.
    Andersherum wäre schlimmer, z.B. als B in den Papieren und du möchtest ohne Blinker fahren.

    haubdsache sreschned nisch... ;(
    "Sei kritisch, fahr britisch."

  • Wenn du Papiere beantragst schreibst du einfach b2-4 dazu. Gibt keine Probleme. Schade aber um den N


    Darfst gerne wieder jammern, weil ich dir ein Daumen runter gegeben habe.
    Aber nur weil man bei der Beantragung der Papiere Falschangaben macht, wird es dadurch kein anderer Typ. Das führt eher dazu, dass es ggf. keine Papiere gibt, da die Angaben von denem beim KBA abweichen.


    Zum TE. Was in den Papieren als Typ steht ist nicht so wichtig. Du kannst eine N als B2-4 etc. aufbauen. Da spricht nichts dagegen. Auch müssen diese Änderungen nicht eingetragen werden.
    Also einfach freuen, das es ein Rahmen mit Papiere ist und Aufbauen.

  • Wie sieht das umgekehrt aus? Hier wurde schon mal ein Schreiben vom KBA hochgeladen, das besagt, dass eine Demontage der Blinker weder eine Gefährdung Dritter darstellt, noch die ABE dadurch erlischt. Laut STVO der BRD sind Fahrtrichtungsanzeiger für Kleinkrafträder grundsätzlich keine Pflicht.

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