S51 Enduro ohne Blinker...Strafe?

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  • Mich würde es mal interessieren, was mich für eine Strafe erwarten würde, wenn ich mit meiner S51 Enduro ohne Blinker umher fahre. Kann mir das jemand sagen? Mir wäre vor Allem wichtig, ob es dafür Punkte hoch oben im Norden gibt...

    Handelssperre bis 15.02.2018

  • Darüber kann man sich nun wieder ewig Streiten, ist ne Art "Auslegungssache". Fakt ist: Wenn das Modell mit Blinkern vom Band lief, dann müssen auch welche dran sein. Oder man lässt sich diese per Abnahme "austragen". Ist wie beim Pkw mit den Gurten, kann man rausschmeißen wenns der Tüv absegnet und es dann in den Fahrzeugpapieren vermerkt ist. Einfach mal weglassen is nicht, und so geht's auch nicht mit den Blinkern. davon abgesehen ist ein Fahren ohne Blinker schon nen Wagnis..... würd ich niemandem Empfehlen.

  • das wäre dann aber eine E4


    Kann ich so leider nicht bestätigen, ist und bleibt ne "N", bei KTA 1477-1.
    Wurde auch im ".net" schon diskutiert (eigene KTA für ne E4)
    und da kam auch nix weiter bei raus.


    Und hier noch von unserm Guru,
    der sollte es doch wirklich wissen...


    Typ S 51 N, KTA ABE 1477-1, Stand der ABE: 30.05.80 ...


    Damit ist bis auf die letzte Schraube alles gesagt.


    Gruss von Frank

    haubdsache sreschned nisch... ;(
    "Sei kritisch, fahr britisch."

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