S51 Enduro ohne Blinker...Strafe?

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  • Hm, ich spar mir mein eigentlichen Kommentar.


    Nur kurz: Blinker wurden nicht umsonst eingeführt. Ich denke mal ohne Richtungswechselanzeige passieren mehr Unfälle. Selbst in den Örtchen wo dein Stamm haust nehmen andere am Verkehr Teil...


    leid tut mir im Ernstfall nur der unfallgegner, der sein Leben lang wohl ein schlechtes Gewissen hat, weil er jemand aufn Gewissen hat (und das nur weil man denkt es reicht wenn man seine Flosse bei bedarf raushängt)

    Sommer, Sonne, Heizung

  • Und es wurde mehrfach erwähnt: Die Karre hat/hatte von Werk aus Blinker... also MÜSSEN da welche ran, alles andere ist einfach Illegal.
    Edit: Ansonsten wäre es fahren ohne gültige Betriebserlaubnis. Siehe Seite 1, Post #2.

  • Siehe dem Dokument, welches ich hochgeladen habe (hatte jemand anders hier im Forum schonmal hochgeladen) und der Aussage von Frank in einem anderen Thema, erlischt die ABE ohne Blinker nicht und ist somit wohl auch nicht illegal.
    Dennoch sollte man es zur Gewissensreinheit und eindeutigen, interpretationsfreien, rechtlichen Absicherung per TÜV/Dekra abnehmen lassen.


    Blinker oder Nicht?

    7 Mal editiert, zuletzt von Falko1 ()

  • Im Zweifellsfall ist das dann ne Auslegungssache mit der ABE, da jedoch Blinker eine gewisse Relevanz haben kann das nach hinten losgehen. Also wäre die Nummer mit einer Tüv Abnahme bzw. einer Amtlichen Bestätigung für das "weglassen" der Blinker schon sicherer. Jedoch würde ich niemandem zum rumfahren ohne Blinker raten, man wird aufm Moped so schon kaum wahrgenommen oder gern mal übersehen, das kann gerade beim Abbiegen durchaus Lebensgefährlich ausgehen.

  • Von mir aus kann man das so stehen lassen.
    Der Threadsteller fragte nach einer möglichen Folge und das gibt der Bußgeldkatalog her, sofern Polizei und/oder Richter der Auffassung sind, dass eine Betriebserlaubnis erloschen ist. Wenn sie der Meinung sind sie ist es nicht, passiert folglich gar nichts. Richtig ist, dass vom Gesetz her beim KKR und LKR keine Blinker vorgeschrieben sind. Baulicher Veränderungen, die der Auflistung der BE betreffen, sind allerdings idR. in der BE anpassen zu lassen. So passiert es jedenfalls reell dann in der Kontrolle.
    Die Sicherheit war ja nun ansich kein Thema des Threads..
    Dazu kann man anmerken das viele ältere Fahrzeuge, anderer Marken ohne Blinker unterwegs sind, im KKR/LKR Bereich und es da auch nicht permanent Unfälle hagelt, was vermutlich auch daran liegt, dass die Modelle nicht mehr häufig im Alltag bewegt werden. Aber das ist, wie gesagt eigentlich gar nicht Thema gewesen.

  • Sinnlos,


    beim Auto würde keine auf die Idee kommen vorhanden Blinker außer Betrieb zu setzen.


    Doch, in dem man sie bewusst nicht benutzt an vielen Stellen wo man diese benutzen muss.

  • Ok ums nochmal abzukürzen: Was von Werk aus verbaut war muss auch dran sein. Ohne wenn und aber. Wenn im Dorf manche ohne Blinker usw. rumfahren können die sich davon gern nen Keks kaufen... ich würd gern beim Abbiegen einen davon mit meinem SUV wegknallen und dann Behaupten das er ohne "Richtungswechsel anzuzeigen" abgebogen ist... ;)


    Da weiss man gar nicht, was man auf eine solch hirnlose Aussage antworten soll...


    Ich möchte die Blinker übrigens nicht einfach abschrauben, sondern ich habe nicht wirklich Lust sie nachzurüsten, waren nämlich beim Kauf keine dran und ich habe momentan nicht so viel Kohle über, dass ich die ganze Elektrik erneuern kann.


    EDIT: Kann mir jemand auf die schnelle sagen, was es ungefähr kosten würde die Blinker austragen zu lassen?

    Handelssperre bis 15.02.2018

    Einmal editiert, zuletzt von Simsinas ()

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