Länderkennzeichen

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  • ja, aber im Zulassungsland so auf der straße fahrbar und DESWEGEN in Urlaubsländern so anerkannt. Sonst müßte ja jedes Fahrzeug bei der Einreise nach landesspezifischen TÜV umgemodelt werden. da gäbe es an einigen Fahrzeugen, aber ne menge zu tun.
    Der Ami zb. müßte sich erst mal in den Tacho ne km/h Skala einbauen, muss er aber nicht. Müssen tut man dass, wenn das Auto in DE zugelassen werden soll.


    Unsere Fahrzeuge sind ja im Normalfall nicht zugelassen, deswegen gibt es ja die möglichkeit einer freiwilligen Zulassung.


    @Alex86 kleinfraftrad geht bei den Ösis nur bis 45Km/h genauso wie in Deutschland, wir haben halt eine Sonderregelung die nur National gültig ist. Ausser die EU sagt was anderes.

    Einmal editiert, zuletzt von DasMicha ()

  • Zugelassen nicht im Sinne einer amtlichen Zulassung. Aber schon zugelassen im Sinne der Betriebserlaubnis.

    Das Glück ist eine Hure, es springt von einem zum anderen.

    Einmal editiert, zuletzt von Locke ()

  • Zugelaasen nicht im Sinne einer amtlichen Zulassung. Aber schon zugelassen im Sinne der Betriebserlaubnis.


    die Betriebserlaubnis ist aber nur National gültig, ich hab das mal irgendwo gelesen, wenn das jetzt falsch ist lass ich mich jetzt gerne korrigieren.

  • Das wäre mir neu. Sicher bin ich mir da jedoch nicht, zumindest in Polen wurde ich damit schon mal kontrolliert, hat keiner was gesagt wegen Ungültigkeit. Kann ich mir aber auch schlecht vorstellen. Haben die Plastebomber bis 45km/h nicht auch alle nur eine Betriebserlaubnis?


    Ich glaube ja, das würde dann ja sonst bedeuten, das keins dieser Fahrzeuge über die Grenze darf. Recht unwahrscheinlich.

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    2 Mal editiert, zuletzt von Locke ()

  • Das wäre mir neu. Sicher bin ich mir da jedoch nicht, zumindest in Polen wurde ich damit schon mal kontrolliert, hat keiner was gesagt wegen Ungültigkeit. Kann ich mir aber auch schlecht vorstellen. Haben die Plastebomber bis 45km/h nicht auch alle nur eine Betriebserlaubnis?


    Keine Ahnung ob die Plastebomber sowas haben, hatte noch nie so ein Teil.
    Die Bullen haben ja auch ein gewissen Spielraum und können ja nach deiner Nase entscheiden ob das Dokument bei denen gültig ist.
    Ich suche das nochmal raus mit der nationalen Bestimmung, hoffentlich find ich das auch.


    Nachtrag:


    habs gefunden


    Die Betriebserlaubnis ist die Erlaubnis zum Betrieb von Kraftfahrzeugen und ihrer Ausrüstungsteile oder technischen Anlagen wie Kraftwerken oder Druckbehältern, sowie Kindertagesstätten und Erziehungseinrichtungen.


    Die Betriebserlaubnis nach § 19 StVZO ist, zusammen mit der eventuell notwendigen Zuteilung eines amtlichen Kennzeichens, Bestandteil des Zulassungs­verfahrens für Kraftfahrzeuge auf öffentlichen Straßen in Deutschland. Einfach ausgedrückt ist sie eine Bestätigung, dass das Fahrzeug oder Fahrzeugteil den einschlägigen nationalen Vorschriften entspricht. Sie wird für Serienfahrzeuge und Serienteile vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) erteilt. Die Betriebserlaubnis gilt nur national, also in Deutschland.


    Die Betriebserlaubnis wurde teilweise abgelöst von der
    europäischen Typgenehmigung (=ETG), welche inzwischen für bestimmte
    Fahrzeugarten (PKW, Krafträder, bestimmte Traktoren) zwingend
    erforderlich ist. Seit dem 29. April 2009 werden für alle
    Fahrzeugklassen europäische Typgenehmigungen nach der Rahmenrichtlinie
    2007/46/EG erteilt. Ab dem 29. Oktober 2014 ist die Richtlinie für alle
    Fahrzeugklassen verbindlich. Der genaue Zeitplan für die Anwendung der
    2007/46 ist für die verschiedenen Fahrzeugklassen im Anhang XIX dieser
    Richtlinie festgelegt. Typgenehmigungen werden in Deutschland vom KBA
    und in den anderen europäischen Staaten von vergleichbaren Institutionen
    der Europäischen Union erteilt.

    Einmal editiert, zuletzt von DasMicha ()

  • Hab gerade mal gegoogelt, also zumindest Kymkoroller haben auch nur eine Betriebserlaubnis, die man bei Verlust sogar direkt bei Kymco neu beantragen kann. Das wird bei anderen Fahrzeugen dieser Art dann wohl nicht anders sein mit der Betriebserlaubnis.


    Mit der nationalnen Bestimmung meinst du vielleicht die in DE zugelassenen Fahrzeuge? Klar unterliegen diese einer nationalen Zulassungsverordnung. Das schliesst aber nicht aus, das man damit so ins Ausland fahren darf.
    Wie ich schon sagte, werden diese Fahrzeuge in einem anderen Land zugelassen, sind die dort gültigen nationalen Bestimmungen zu beachten und gegebenenfalls das Fahrzeug umzurüsten.


    Aber wir wollen es ja nicht da zulassen, sondern dort nur mal fahren.

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    2 Mal editiert, zuletzt von Locke ()

  • Hab gerade mal gegoogelt, also zumindest Kymkoroller haben auch nur eine Betriebserlaubnis, die man bei Verlust sogar direkt bei Kymco neu beantragen kann. Das wird bei anderen Fahrzeugen dieser Art dann wohl nicht anders sein mit der Betriebserlaubnis.


    Mit der nationalnen Bestimmung meinst du vielleicht die in DE zugelassenen Fahrzeuge? Klar unterliegen diese einer nationalen Zulassungsverordnung. Das schliesst aber nicht aus, das man damit so ins Ausland fahren darf.
    Wie ich schon sagte, werden diese Fahrzeuge in einem anderen Land zugelassen, sind die dort gültigen nationalen Bestimmungen zu beachten und gegebenenfalls das Fahrzeug umzurüsten.


    Aber wir wollen es ja nicht da zulassen, sondern dort nur mal fahren.


    Kymco hört sich an wie eine Hämoriede am Arsch :biglaugh:


    Da ist der Knackpunkt wir haben ja nur eine Betriebserlaubnis mit Versicherrungskennzeichen, das ist keine Zulassung nach Artikel 18 Genfer Abkommen über den Strassenverkehr.
    Unsere Mopeds sind nur versichert, obwohl wir laut Versicherung ins ausland fahren dürfen, aber laut dem abkommen nur wenn es zugelassen ist, was bei uns nicht der fall ist.

    Einmal editiert, zuletzt von DasMicha ()


  • "eventuell notwendigen Zuteilung eines amtlichen Kennzeichens"
    deine Auslegung würde bedeuten, das auch Autos nicht über die Grenze dürfen, weil sie im jeweiligem Urlaubsland nicht der dort gültigen nationalen Zulassung entsprechen.
    Wäre ja Quark, oder? ;)

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  • "eventuell notwendigen Zuteilung eines amtlichen Kennzeichens"
    deine Auslegung würde bedeuten, das auch Autos nicht über die Grenze dürfen, weil sie im jeweiligem Urlaubsland nicht der dort gültigen nationalen Zulassung entsprechen.
    Wäre ja Quark, oder? ;)


    Zitat:


    Genfer Abkommen über den Straßenverkehr


    Artikel 18
    1.
    Um der Vergünstigungen
    dieses Abkommens teilhaftig zu
    werden, muß das Kraftfahrzeug
    [Motorfahrzeug] von einem
    Vertragsstaat oder einem seiner
    Teilgebiete nach der Landesge-
    setzgebung zum Verkehr zu-
    gelassen sein.

    2.
    Die zuständige Behörde
    oder ein dazu ermächtigter Ver-
    band stellen auf Antrag einen
    Zulassungsschein aus, der we-
    nigstens das Kennzeichen, den
    Namen oder die Marke und die
    Fabrik- oder Seriennummer des
    Fahrzeugherstellers, den Tag
    der ersten Zulassung sowie Na-
    men, Vornamen und Wohnsitz
    des Antragstellers enthalten
    muß.

    3.
    Der Inhalt dieses Zulas-
    sungsscheines wird bis zum
    Gegenbeweis von allen Ver-
    tragsstaaten als richtig aner-
    kannt.


    jetzt schau mal deine mopedcard an das ist nur ein versicherungsnachweis und keine zulassung

    Einmal editiert, zuletzt von DasMicha ()

  • und noch mal, auch eine Betriebserlaubnis bedarf einer Zulassung. Du schmeißt die amtliche Zulassung (amtliches Kennzeichen) mit der Zulassung des Fahrzeugs durcheinander. (die auch bei einer Betriebserlaubnis vorhanden ist!) Die nationale Zulassung in Form einer Betriebserlaubnis, liegt vor.
    Da in einer Betriebserlaubnis, die eine Zulassung beinhaltet, nach nationalem Recht, nicht die Daten vorhanden sein müssen, wie in einer Zulassungsbescheinigung Teil 1, sind diese dadurch rechtskräftig.
    Kennzeichen kannst du nachweisen durch deine Versichrungspolice, sowie Namen, der Rest geht aus der Betriebserlaubnis hervor.
    Das sind 2 verschiedene paar Schuhe.


    Ergo man darf in Österreich mit Versicherungskennzeichen fahren, brauch aber bei 60km/h den AM1.


    Deine letzte Aussage würde ja wieder bedeuten, das kein Hafpflichkennzeichen über die Grenze darf. Totaler Nonsens.

    Das Glück ist eine Hure, es springt von einem zum anderen.

    5 Mal editiert, zuletzt von Locke ()

  • und noch mal, auch eine Betriebserlaubnis bedarf einer Zulassung. Du schmeißt die amtliche Zulassung (amtliches Kennzeichen) mit der Zulassung des Fahrzeugs durcheinander. (die auch bei einer Betriebserlaubnis vorhanden ist!)


    Ergo man darf in Österreich mit Versicherungskennzeichen fahren, brauch aber bei 60km/h den AM1.


    das hätte ich jetzt gerne schriftlich von der behörde sprich vom BMVIT


    in meinem schreiben vom BMVIT steht es doch eindeutig und im genfer abkommen auch die betriebserlaubnis ist nur national gültig solange keine amtliche zulassung mit kennzeichen erfolgt das versichungskennzeichen ist nur ein optischer nachweis das das fahrzeug versichert ist


    mach dir die arbeit die ich jetzt gemacht habe selber auf die antwort bin ich gespannt

    2 Mal editiert, zuletzt von DasMicha ()

  • Brauch ich nicht.
    Wie jedes andere in DE zugelassene Fahrzeug auch, mit nationaler Zulassung! Dafür gibts an Simsons teilweise sogar KTA-Nummern mit zugelassenen Teilen.
    Das was in den KBA-Papieren zb drin steht, ist ein Bruchteil dessen, was beim KBA vorliegt um für das Gesamtfahrzeug eine Zulassung in Form der Betriebserlaubnis zu erhalten. (wenn auch in einer Zulassungesbescheinigung Teil1 mehr drin steht, so sind wesentlich mehr Daten auch bei anderen Fahrzeugen zur Zulassung vorhanden, oder willst du immer mit mehreren Aktenordnern voll durch die Gegend rennen?


    AM1 hab ich und wenn ich in der Ecke wohnen würde, hätt ich keine Bedenken, durch Österreich zu juckeln, mit Versicherungskennzeichen. Bei mir ist Polen näher. Mach ich es halt da. ;)


    Stell doch mal deine Frage anders herum beim BMVIT, nach deren Aussage und deiner Auffassungsgabe darf also kein haftplichtversichertes Fahrzeug mit Haftpflichtkennzeichen einreisen, sprich 45km/h Fahrzeuge. (lass Simson jetzt mal einfach aussen vor) Denn genau dass ist das, was du behauptest.

    Das Glück ist eine Hure, es springt von einem zum anderen.

    5 Mal editiert, zuletzt von Locke ()

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