Sehr geehrter Herr XXXXXX,
erst einmal vielen, vielen dank für ihr Bemühungen, als zweite Option hab ich ja noch die Möglichkeit einer freiwilligen Zulassung als Kkr mit großem Kennzeichen.
Wird da der Einigungsvertrag zwischen DDR und BRD anerkannt, das die Simson ein Kleinkraftrad gleichzusetzen ist?
Zitat aus dem DDR Einigungsvertrag
Gemäß dem Einigungsvertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik gelten „Kleinkrafträder gemäß den Vorschriften der DDR“] als Kleinkrafträder, wenn sie bis zum 28. Februar 1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind. Demzufolge ist für diese Fahrzeuge in Deutschland auch heute noch die Führerscheinklasse AM ausreichend. Dies betrifft rückwirkend auch die bis zum Stichtag in der BRD zugelassenen Zweiräder, da im Gesetzestext keine Einschränkung der Regelung auf Fahrzeuge der ehemaligen DDR vorgenommen wurde. Autobahnen und Kraftfahrstraßen dürfen heute nur von Kraftfahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 60 km/h befahren werden, sodass den Simson-Kleinkrafträdern die Autobahn verwehrt ist.
Kann ich unter den umständen, mit einer freiwilligen Zulassung das Fahrzeug mit der Klasse B bzw AM in Österreich bewegen, weil im Paragraph §38 KFG Abs. 2 steht
(2) Bei einem Antrag auf vorübergehende Zulassung von Fahrzeugen, die in das Bundesgebiet eingebracht wurden, gilt, sofern keine Bedenken hinsichtlich der Verkehrs- und Betriebssicherheit des Fahrzeuges bestehen, als Nachweis gemäß § 37 Abs. 2 lit. a auch ein Dokument, aus dem zu ersehen ist, daß das Fahrzeug oder die Type, der das Fahrzeug angehört, im Ausland genehmigt ist, oder die Feststellung auf Grund einer besonderen Überprüfung gemäß § 56 Abs. 1, daß das Fahrzeug verkehrs- und betriebssicher ist.
Entsprechende stelle ist Fett markiert.
Mit freundlichenGrüßen
Michael Sauer
p.s. an alle, ich gebe nicht auf, weil das doch alles ein bisschen wiedersprüchlich ist was in den paragraphen steht.