das ist mir klar das es nur ein bruchteil ist aber du verwechselst betriebserlaubnis was nur national gültig ist mit zulassung was die betriebserlaubnis beinhaltet und international gültig ist
folgendes wir kommen hier auf kein nenner, ich schreibe das BMVIT an ob ein fahrzeug der marke simson mit versicherungskennzeichen sich kurzzeitig im österreischen hoheitgebiet offziell bewegen lässt aber gib mir diesbezüglich ein wenig zeit
behaupten tu ich gar nichts ich geh nur danach was in der gesetzeslage steht aber ich werde die frage mal so stellen
p.s. da ich ja gebürtig von usedom komme sind mir die polen auch lieber als die ösis