Länderkennzeichen

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  • das ist mir klar das es nur ein bruchteil ist aber du verwechselst betriebserlaubnis was nur national gültig ist mit zulassung was die betriebserlaubnis beinhaltet und international gültig ist


    folgendes wir kommen hier auf kein nenner, ich schreibe das BMVIT an ob ein fahrzeug der marke simson mit versicherungskennzeichen sich kurzzeitig im österreischen hoheitgebiet offziell bewegen lässt aber gib mir diesbezüglich ein wenig zeit


    behaupten tu ich gar nichts ich geh nur danach was in der gesetzeslage steht aber ich werde die frage mal so stellen


    p.s. da ich ja gebürtig von usedom komme sind mir die polen auch lieber als die ösis

    4 Mal editiert, zuletzt von DasMicha ()

  • nö eben nicht. die zulassung erfolgt national, wie du selber schon bemerkt hast, (von land zu land teilweise verschieden, dewegen auch verschiedene ausfürungen vom gleichen fahrzeugtyp je nach nationalem standard des landes.) diese nationale anerkennung bei durchfahrten hatten wir schon, das diese dann international gelten.


    Lass das Simson doch mal weg. Wie oben schon geschrieben, das verwirrt die leute da wohl nur. Hier gehts ja um deine Aussage das haftpflichtkennzeichen nicht da fahren dürfen. Wenn du diesbezüglich ne antwort erhälst kannst du tiefer in die materie gehen mit dem spezialfall simson.

    Das Glück ist eine Hure, es springt von einem zum anderen.

    Einmal editiert, zuletzt von Locke ()

  • wie gesagt geb mir ein wenig zeit simson lass ich diesmal aussen vor weil da bin ich echt gespannt weil kleinkraftrad bleibt ja kleinkraftrad laut eu


    p.s. ich brauch dafür aber ein wenig zeit


    @Locke ich mach da mal ne anfrage was das angeht


    meine Anfrage:


    Sehr geehrte Damen und Herren,

    wie sieht es bei einer Durchreise nach Österreich bezüglich einer Zulassung bzw. Allgemeinen Betriebserlaubnis (ABE) als Kleinkraftrad (Kkr) nach deutschem Recht, sprich Versicherungskennzeichen aus, wenn das Fahrzeug den im Zulassungslandes entsprechenden Vorschriften entspricht?

    Darf ich mit dem Deutschen Versicherungskennzeichen überhaupt in Österreich einreisen ( Voraussetzung ist das, das Länderkennzeichen gut sichtbar angebracht ist), und das Fahrzeug auch nach dem entsprechenden Lenkberechtigungen des zulassungslandes bewegen?

    Mit freundlichen Grüßen

    Michael Sauer


    p.s. hab diemal alles mit meinen deutschen daten hinterlegt sprich adresse telefonnr. usw

    4 Mal editiert, zuletzt von DasMicha ()

  • Mh.. das überrascht mich. Ich hätte angenommen, dass "Touris" so fahren dürfen, wie sie es in ihrem Land auch dürfen und nur für Österreicher selbst mit dieser Einschränkung hätten leben müssen. Andererseits.. die NL gab ihrerseits einen ähnlichen Kommentar zu dem Thema ab. Jedoch nicht "verbindlich".


    Stutzig macht mich aber noch dieser Satz "Der Hubraum übersteigt zwar nicht 50 cm³, die Bauartgeschwindigkeit ist allerdings höher als 45 km/h." Das heißt ja, man könne davon ausgehen, dass auch Kleinkrafträder die in Deutschland zwischen dem 1.4.86 bis zum 31.12.01 in Erstbetrieb genommen wurden, ebenfalls nicht mit Klasse M (bzw. B) gefahren werden dürfen, da diese eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50km/h erreichen? Das würde auch viele Fahrzeuge vor '86 betreffen, denn viele ließen sich durch Übersetzungsänderungen und kleinerer Maßnahmen, mittels Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Hersteller, von 40km/h auf 50km/h umtragen lassen.


    Hier ist definitiv etwas nicht ganz korrekt. Eine Simson hat eine Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 45km/h (Moped eben). Nur durch eine Sonderreglung darf sie aber 60 fahren. Sonst wäre es kein Moped mehr. Fraglich ist also nicht, ob ich mit Versicherungskennzeichen dort fahren darf. Laut dem was die schreiben darf ja ein Fahrzeug mit Versicherungskennzeichen dort bewegt werden. Fraglich ist ob die Sonderreglung anerkannt wird die die 45km/h aushebelt.


    Z.B. unsere allseits beliebten Ungarn Simson.Hier zugelassen bekommt man die nicht so, wie eine Simson mit KBA Zulassung. ABER eine in Ungarn zugelassene Simson dürfte man als Ungare hier bewegen. Nur eben nicht ummelden.

  • Sehr geehrter Herr Sauer,

    ich habe Ihre Anfrage an unser zuständiges Verkehrsministerium weitergeleitet und von dort folgende Antwort erhalten :


    Man darf in der EU im Rahmen seiner Fahrerlaubnisklassen Kraftfahrzeuge führen.
    Die Klasse AM ist eine harmonisierte Fahrerlaubnisklasse der EU (nach EU-RL 2006/126/EG) und wird deshalb von allen EU Staaten anerkannt.

    Nach der o.g. Richtlinie dürfen mit der Klasse AM
    " zwei- oder dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten
    Höchstgeschwindigkeit von bis zu 45 km/h im
    Sinne des Artikels 1 Absatz 2 Buchstabe a der Richtlinie
    2002/24/EG des Europäischen Parlaments und des Rates
    vom 18. März 2002 über die Typgenehmigung für zweirädrige
    oder dreirädrige Kraftfahrzeuge (1) (mit Ausnahme
    derartiger Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit
    von bis zu 25 km/h) sowie vierrädrige
    Leichtkraftfahrzeuge im Sinne des Artikels 1 Absatz 3
    Buchstabe a der Richtlinie 2002/24/EG;"
    geführt werden.

    Bei dem von Ihnen genannten Kraftfahrzeug "Simson" handelt es sich um eine nationale Ausnahme.
    Ob Österreich diese deutsche Regelung anerkennt, kann von hier aus nicht beurteilt werden.
    Eine rechtsverbindliche Auskunft ist uns daher nicht möglich.
    Ich habe entsprechend bei der hiesigen österreichischen Botschaft um eine Einschätzung gebeten.
    Sie könnten diese abwarten oder sich direkt an das zuständige Österreichische Verkehrsministerium(http://www.bmvit.at) wenden.


    Mit besten Grüßen

    Matthias Wätjen
    Auswärtiges Amt
    Referat 505 - Staats- und Verwaltungsrecht
    Werderscher Markt 1, 10117 Berlin
    Tel: +49(0)30 18 17-3265
    Fax: +49(0)30 18 17-53265
    E-Mail: [email protected]
    Internet: www.auswaertiges-amt.de

    Nachtrag: Meine Anfrage, ist schwer zu lesen aber es geht liegt an der formatierung vom Auswertigen Amthttp://www.auswaertiges-amt.de


    http://www.auswaertiges-amt.de> Gesendet: Freitag, 13. April 2018 18:52
    > An: Poststelle des AA
    > Betreff: Simson fahren in Österreich mit Führerschein Klasse B,AM
    > Wichtigkeit: Hoch
    >
    > Sehr geehrte Damen und Herren,
    >
    > ich benötige eine rechtsverbindliche Information bezüglich meines EU
    > Führerscheins mit den Berechtigungen für B, AM in
    > Verbindung mit einem Fahrzeug der Marke Simson, speziell S50B2. Es ist
    > ja bekannt dass die Fahrzeuge der Marke Simson 60 km/h fahren dürfen
    > sofern
    > diese vor dem 1. März 1992 in den Verkehr gebracht wurden. Siehe
    > Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) § 76 Übergangsrecht Abs. 8 c
    > Laut dem Übergangsrecht werden Mopeds aus der DDR gemäß § 76 Abs. 8 c)
    > der
    > FEV als Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor im Sinne der
    > Vorschriften
    > der Deutschen Demokratischen Republik geführt, wenn sie bis um
    > 28.02.1992
    > erstmals in den Verkehr gekommen sind. Dieses erlaubt ihnen eine legale
    > Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h. Daher darf man auch nicht mit der
    > Simson
    > auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen, da hier eine bbH von über 60 km/h
    > (also
    > mindestens 61 km/h) vorgeschrieben ist.
    > Nicht-DDR-Mopeds und Kleinkrafträdern alten Rechts (alle bis zum
    > 31.12.2001
    > erstmals in den Verkehr gekommenen Mopeds), zu denen auch Simsons
    > zählen, die
    > nach dem 28.02.1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind, ist lediglich
    > eine
    > bbH von 50 km/h erlaubt. Alle Kleinkrafträder, die nach dem 31.12.2001
    > in den
    > Verkehr gekommen sind, gelten als Kleinkrafträder neuen Rechts und
    > dürfen als
    > solche nur noch 45 km/h fahren.
    > Jedoch stellt sich mir die Frage: Wie sieht das aus mit der Regelung aus
    > (FeV) § 76 Übergangsrecht Abs. 8 c sowie der Anerkennung der
    > Führerscheinklasse AM in dem direkten Nachbarland Österreich?? Es geht
    > mir dabei
    > ausschließlich um Urlaubsfahrten und Ausflüge, nicht darum mein Fahrzeug
    > dort anzumelden.
    > Welche Dokumente sind neben ABE, Führerschein und
    > Versicherungsdokumenten
    > und Personalausweis zusätzlich mitzuführen? Gibt es eine rechtlich
    > gültige
    > Übersetzung des Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) § 76 Übergangsrecht Abs.
    > 8 c
    > in englischer Sprache?
    > Für Ihre Bemühungen mein Anliegen zu klären bedanke ich mich im Voraus.
    >
    > Mit freundlichem Gruß
    >
    > Michael Sauer


    @Locke ich hab meine Anfrage mal mit dazu gepostet

    3 Mal editiert, zuletzt von DasMicha ()

  • Also kann man, wie ich es bereits erwähnte schon mal mit Fahrzeugen die eine Betriebserlaubnis haben (Haftpflichtkennzeichen), über die Grenze. Es ist nicht zwingend eine Zulassungsbescheinigung nötig. Das war mir eigentlich von vorne herein klar.


    Auf die Führerscheinklasse bezüglich Simson und 60 km/h bin ich nun gespannt. Im schlimmsten Fall AM1.

    Das Glück ist eine Hure, es springt von einem zum anderen.

  • seh ich anders


    "Die Klasse AM ist eine harmonisierte Fahrerlaubnisklasse der EU (nach EU-RL 2006/126/EG) und wird deshalb von allen EU Staaten anerkannt."


    Wäre ja Quatsch, wenn man dann nur mit freiwillig zugelassenen Fahrzeugen, über die Grenze dürfte. Wer weiß obs sowas in anderen Staaten überhaupt gibt.

    Das Glück ist eine Hure, es springt von einem zum anderen.

  • seh ich anders


    "Die Klasse AM ist eine harmonisierte Fahrerlaubnisklasse der EU (nach EU-RL 2006/126/EG) und wird deshalb von allen EU Staaten anerkannt."


    Wäre ja Quatsch, wenn man dann nur mit freiwillig zugelassenen Fahrzeugen, über die Grenze dürfte. Wer weiß obs sowas in anderen Staaten überhaupt gibt.


    Jetzt hast du mich falsch verstanden


    Ich meine das ist noch nicht die Antwort von der Behörde wo ich gestern die Anfrage gemacht hab was sich nur auf Versicherungenskennzeichen bezieht ohne die simson zu erwähnen

  • Würdest bzw. könntest du die gesammelten Informationen mal zusammenfassen, dann kann man das vielleicht mal in der Rubrik anpinnen.

    TEAM SAUSTAHL


    "Bier trinken hilft der Landwirtschaft"


    Never Touch A Running Simson!!!

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