Länderkennzeichen

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  • Vor dem Editieren hattest du dich netter ausgedrückt. Naja egal..

  • Bitte weiter abhalten lassen. Ja, es ist für die User schwerer zu lesen. Daran solltest du arbeiten. Aber das Thema ist einfach zu wichtig, als es deswegen sterben zu lassen.
    Vielleicht schaffen wir es zusammen so mal eine Übersicht zu schaffen, in welchen Ländern durch welche Paragraphen und Vorschriften, wir unbeschwert fahren können, oder auf was wir besonders achten müssen. Unsere Simson's entsprechen keiner Norm und unterliegen dadurch überall irgend welchen Sonderregelungen welche hier kaum bis gar keiner kennt. Da ist solch Pionierarbeit wichtig, zeitintensiv und Nervenkostend.


    Mach weiter (wenn möglich mit Satzzeichen zur Freude aller Leser).

  • Abhalten wollte ich ihn sicherlich nicht mit meinem Kommentar. Ich kenne nur Sachbearbeiter genügend persönlich und hätte es schade gefunden, wenn es daran scheitert. Dass er mit seinem schon lang in Kontakt steht, hatte ich übersehen. Ist ja auch wurscht,..back to Topic. Ich werds weiter mitlesen. Zumal ich bezüglich Niederlande auch schon ähnlich recherchiert habe ( die Ergebnisse stehen in der Länderdatenbank, glaube ich).

  • Hallo Leute,


    ich habe heute ein kleinen Teilerfolg mit dem Land Tirol gehabt, morgens um neun klingelt mein Handy und es meldet sich Herr XXXX um mir mitzuteilen das ich bzw wir nach § 85 KFG in Österreich mit Klasse B und AM fahren dürfen.
    Auf bitte mir das vllt auch Schriftlich zu geben bejahte der gute Herr das ganze, und ich fragte Ihn ob ich das auch öffentlich stellen darf, seine Antwort war wenn sein Name unkendlich gemacht wird ja.


    diese Mail heute bekommen:


    Sehr geehrter Herr XXXXX,
    ich hab Sie nicht vergessen, aber ich komme heute nicht zu Ihrem Schreiben, ich darf Sie 1-2 Tage vertrösten, aber ich habe Ihr Anliegen nicht vergessen. Wie versprochen, schreibe ich Ihnen verlässlich.
    Mit freundlichen Grüßen
    XXXXX XXXXX


    Ing. XXXXX XXXXX Amt der Tiroler Landesregierung
    Abteilung Verkehrsrecht
    Heiliggeiststraße 7, 6020 Innsbruck
    Tel: +43 512 508 3672
    Fax: +43 512 508 743665
    [email protected]
    https://www.tirol.gv.at/verkehrsrecht


    https://www.tirol.gv.at/verkehrsrecht
    p.s. Bis jetzt hab ich das nur mündlich, also noch kein Bier zum feiern aufmachen

    Einmal editiert, zuletzt von DasMicha ()

  • find ich auch ich bleib am ball wenn ein 1000ps corsa mit zwei motoren mit englischer zulassung sich im eu raum bewegen lässt muss das auf die simson erst recht umsetzbar sein aber wie schon gesagt jedes land krümmt seine eigenen gurken man muss nur die schlupflöcher finden um legal unterwegs zu sein und das macht wirklich eine heiden arbeit ich kann leider nur thema österreich beitragen wo aber ziemlich viele ne tour hin machen wenn man nach den yt videos geht obwohl es bei uns aber hauptsächlich um die führerscheinklasse geht bzw das versichrungskennzeichen in verbindung der abe im ausland



    satzzeichen fehlen weil ich fünf bier zuviel hatte :P :lol:

    7 Mal editiert, zuletzt von DasMicha ()

  • moin leute,


    was aus Österreich positiv kam, kommt von Deutschland negativ.


    zitat der mail:


    Hallo Micha,SOS für Deine Mopedversicherung. Nach einem kurzen Disput mit der Fachabteilung wegen der Zustellung Deiner Unterlagen , kamen wir zu dem Schluss , dass Du dich in Österreich versichern musst!! §29e der STVZO beinhaltet das Regionalprinzip. Durch Deinen Zweitwohnsitz in Österreich und die Überführung des Mopeds dahin , befindet das Fahrzeug sich regelmäßig „außerhalb des Geltungsbereiches dieser Verordnung“. Das ist der Knackpunkt. Kurze Fahrten ins Ausland und die regelmäßige Wiederkehr nach Deutschland sind versichert , aber der dauerhafte Auslandsaufenthalt nicht. Es tut mir leid . Teile mir bitte Deine Bankverbindung mit , damit ich Dir den Beitrag erstatten kann. Bitte sende das Schild an die Agentur zurück.
    Mit freundlichen
    Grüßen Roland Lehmann
    HauptvertreterAllianz Beratungs- u. Vertriebs- AG
    Tel.: 038377 40763
    Fax: 038377 36491
    E-Mail: [email protected]



    meine antwort darauf war dann:


    Sehr geehrter Herr Lehmnann,


    1.Ist das ein Nebenwohnsitz in Österreich und kein Zweitwohnsitz
    2.Befindet sich das Kkr keine 180 Tage sprich 6 Monate am Stück in Österreich
    3.Greift in Österreich der § 85


    § 85 KFG 1967 Verwenden von ausländischen MotorfahrrädernKFG 1967 - Kraftfahrgesetz 1967merken Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 14.04.2018 (1) Motorfahrräder ohne dauernden Standort im Bundesgebiet, welche im Heimatstaat nicht im Sinne des § 82 Abs. 1 zugelassen werden, dürfen nur verwendet werden, wenn ihr Hubraum 50 cm3 nicht übersteigt; § 82 Abs. 4 gilt sinngemäß.(2) Die Bestimmungen des § 62 über die Haftung für ausländische Kraftfahrzeuge bleiben unberührt.


    Da ich behördlich Hauptwohnsitzlich in Deutschland gemeldet bin und mein Lebensmittelpunkt auch in Deutschland ist und das Fahrzeug kein dauerenden Standort in der Bundesrepublik Österreich hat nur max. 180 Tage am Stück sehe ich nicht das dieser §29e der STVZO greift


    ich werde ihnen aber das Kennzeichen zurück schicken vielen Dank für ihre zusammen Arbeit und ihren Fehlern was ich ihnen vorher eindeutig erklärt hatte letztes Jahr Funktionierte das doch auch


    Meine Kontoverbindung liegt dann dem Kennzeichen bei


    Mit freundlichen Grüßen Michael Sauer


    p.s. traurig das einer der größten versicherungen in europa solche fehler macht

    Einmal editiert, zuletzt von DasMicha ()

  • Allianz halt. Ich halte von denen nicht mehr sehr viel.
    Bei Zulassungspflichtigen Fahrzeugen ist klar definiert, das es am Hauptwohnsitz angemeldet werden muss. Das ist beim Versicherungskennzeichen sicher nicht anders.

  • Sehr geehrter Herr Ing. XXXXX!
    Hier die Antworten auf Ihre Anfrage vom 18.4.2018:


    Zu Frage 1) Beim Simson S50B2 handelt es sich um ein Kraftrad, bei welchem in Deutschland keine Zulassung, sondern nur ein Versicherungskennzeichen erforderlich ist. Das Fahrzeug besitzt somit keine ausländische Zulassung iSd § 82 Abs. 1 KFG. Es handelt sich allerdings um kein Motorfahrrad iSd § 85 Abs. 1 iVm § 2 Z 14 KFG: Der Hubraum übersteigt zwar nicht 50 cm³, die Bauartgeschwindigkeit ist allerdings höher als 45 km/h. Dass das Fahrzeug nach deutschen Vorschriften nicht zugelassen werden muss ändert somit nichts daran, dass es in Österreich nur mit einer Zulassung verwendet werden darf.


    Zu Frage 2) Die Lenkberechtigung für die Klasse AM umfasst nur Motorfahrräder iSd § 2 Z 14 KFG. Für das Lenken des Simson S50B2 benötigt man in Österreich eine Lenkberechtigung für die Klasse A1.


    Mit freundlichen Grüßen


    Lukas XXXXX


    Mag. Lukas XXXX, BA
    Abteilung IV/ST1 – Kraftfahrwesen Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie
    Postanschrift: Postfach 201, A-1000 Wien Büroanschrift: Radetzkystraße 2, A-1030 Wien
    Telefon: +43 1 711 62 – 65 5319
    Fax: +43 1 711 62 – 65 5073
    E-Mail:
    Website: http://www.bmvit.gv.at / infothek.bmvit.gv.at


    Ich versteh das so, dass man noch nicht einmal mit dem Versichrungskennzeichen in Österreich einreisen darf.

    Einmal editiert, zuletzt von DasMicha ()

  • Da kann man nur sagen Hurra Tolle Europas Einheit ... Anstatt Regelungen zu treffen Verordnungen zu vereinheitlichen, und die Abweichungen gegenseitig zu akzeptieren....


    Wie sagte Macron gestern zu Merkel im Humboldforum in Berlin. Europa ist und bleibt ein wahrhaftiges Abenteuer.
    So wurde es heute in den BVG U-Bahn Nachrichten verkündet.


    Hut ab vor deinen Bemühungen

  • @schnitzer der gute herr hat meine zustelladresse mit meinen hauptwohnsitz verwechselt deswegen lief das alles auf die österreichische adresse und nicht auf mein hauptwohnsitz in deutschland aber egal er bekommt das kennzeichen zurück da fackel ich nicht lange vllt auch ganz gut so da ich mein baby im ösiland eh nicht bewegen darf mit b schein


    @ColonelSandfurz ist zum kotzen sowas aber alle schreien hurra eu


    es ist nicht alles schlecht aber vieles sollte überdacht werden wie ne gurke wächst interessiert doch eigentlich keine sau


    vllt doch mal mit einer eu pedition anfangen es betriefft ja nicht nur uns die ösis mit dem 111 code die italiener mit ihrem führschein usw


    wenn schon eu dann richtig


    und wenn ich den frust verdaut habe poste ich den rest dazu auch noch weil ich das hier neu formatieren muss weil hier alles zusammengeschoben wird aber das ist auf jedenfall eine rechtsverbindliche aussage

    5 Mal editiert, zuletzt von DasMicha ()

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