Bekommen wir hier noch mehr Lösungen zu sehen wie andere das Problem gelöst haben

Länderkennzeichen
Willkommen! Melde dich an und mach mit – schreiben, antworten, austauschen.
Jetzt registrieren
×

Es sieht so aus, als ob du einen AdBlocker aktiviert hast.
Hey, was ist los? Wir haben einen aktiven Werbeblocker erkannt...aber irgendwie müssen wir das hier doch auch finanzieren! Für uns dient die Werbung, die wir hier anzeigen, u.a. dazu, die Betriebskosten der Server und die Lizenzkosten der Software regelmäßig zu begleichen. Von daher vielen Dank dafür, dass Du für simsonforum.de eine Ausnahme in deinem Werbeblocker hinzufügst! Vielen Dank!
-
-
Eine mögliche Lösung ist die freiwillige Zulassung. dann hat man ein amtliches Kennzeichnen mit Länderkürzel.
-
Eine mögliche Lösung ist die freiwillige Zulassung. dann hat man ein amtliches Kennzeichnen mit Länderkürzel.
aber nur in den EU Ländern, fährste in ein NICHT EU Land außer der Schweiz
ZitatDeutsche Autourlauber, die ein Reiseziel außerhalb
der Europäischen Union ansteuern, benötigen für ihr Fahrzeug
grundsätzlich weiterhin das große ovale D-Schild. Diese Vorschrift
gilt unabhängig davon, ob das Fahrzeug schon das neue
Euro-Nummernschild mit integriertem Nationalitätszeichen hat oder
noch ein altes Kennzeichen führt. Einzige Ausnahme ist die Schweiz.
Dort genügt das kleine D im Euro-Nummernschild. -
Das ist richtig. Aber die allerwenigsten hier werden derart weit mit ihrer Simson fahren.
-
ääähhmmm
doch
ich ma sehn
waren ja erstmal 700 km jetzt am Wochenende Freitag bis Montag
-
Hallo nochmal an alle,
ich weis es ist jetzt hier falsch aber ich hatte das schon angeschnitten vlt hilft es jemanden
Eine Anfrage im Jahr 2006 brachte folgendes Ergebnis:"Die Konsularabteilung der Österreichischen Botschaft nimmt Bezug auf
Ihre Anfrage vom 26. Mai 2006 betreffend die Führerscheinregelung für
Moped und 125ccm Motorrad in Österreich und teilt Ihnen mit, dass in
Österreich als Kleinkraftrad (Moped) motorisierte Zweiräder mit einem
maximalen Hubraum von 50 cm³ und einer bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h bezeichnet werden.
Diese Klassifizierung gilt seit der Einführung des EU-Führerscheins mit
der Führerscheinreform zum Jahreswechsel 1998/1999.In dieselbe Klasse fallen zulassungsrechtlich auch die vor (und kurz
nach) der EU-Führerscheinreform 1998/1999 in Verkehr gebrachten
Kleinkrafträder mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 50
km/h, und die in der DDR und bis zum Einigungsvertrag produzierten
Kleinkrafträder, die eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 60
km/h haben (jeweils mit einem maximalen Hubraum von 50 cm³).Für Krafträder mit einem Hubraum von 125ccm ist in Österreich der reguläre Motorradführerschein erforderlich.
Weiterführende Informationen erhalten Sie bei:
ARBÖ, Auto-,Motor,-und Radfahrerbund
Informationsdienst für Verkehr und Touristik
1150 Wien, Mariahilfer Straße 180
Telefon +43 1 891 21-0
Fax +43 1 891 21-236
E-Mail: [email protected]"
Ob dieses Ergebnis auf die anderen EU- Länder übertragbar ist, kann ich nicht beantworten.
vllt kann man den Thread anpassen oder umbenennen auf Länderkennzeichen und Führerschein im Ausland
-
das heisst also im Ösi Land Simson Feuer Frei
Jedes EU Land macht aber trotzdem seine Regeln
-
ich bin noch in kontakt mit dem land tirol abteilung verkehrsrecht um mir das schriftlich bestätigen zulassen die sind da selber ein wenig überfordert was das thema angeht weil die rennleitung ja hier genauso null plan hat wie bei uns was das thema simson angeht ausser in ostdeutschland aber in deutschland ist die rechtslage ja eindeutig geklärt
zusätzlich hab ich jetzt noch das Bundesminesterium für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT) mit der gleichen Frage angeschrieben
und heute nochmal das Auswertige Amt in Deutschland angeschrieben mit der bitte um eine rechtskräftige Aussage
-
moin,
da die Antworten von den Behörden noch ausstehen hab ich mich mal im Paragraphenjungl von Österreich schlau gemacht und bin über folgendes gestossen
interressant ist der absatz zwei das müsste bei einer Durchreise auch durchsetzbar sein bzw auf meinen fall ja auch umsetzbar sein ich fahre die Tage nochmal zur Bezirkshauptmannschaft nach Kufstein und kläre das mit den Paragraphen nochmal ab und hoffe endlich eine rechtsverbindliche auskunft zu bekommen
§ 38 KFG 1967 Vorübergehende Zulassung
KFG 1967 - Kraftfahrgesetz 1967
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 14.04.2018
Sie können die Pfeiltasten verwenden um im Gesetz vor und zurück zu navigieren:" data-container="#pagination-container" data-placement="left" data-html="1" tabindex="0" data-original-title="Vorheriger Paragraf - § 37 KFG 1967">
Sie können die Pfeiltasten verwenden um im Gesetz vor und zurück zu navigieren:" data-container="#pagination-container" data-placement="right" data-html="1" tabindex="0" data-original-title="Nächster Paragraf - § 39 KFG 1967">
(1) Kraftfahrzeuge und Anhänger sind auf
Antrag für die Dauer von höchstens einem Jahr vorübergehend zuzulassen,
wenn der Antragsteller seinen Hauptwohnsitz, seine Hauptniederlassung
oder seinen Sitz nicht im Bundesgebiet hat und die im § 37 Abs. 2
angeführhten Unterlagen und Nachweise ordnungsgemäß erbracht sind.(2)
Bei einem Antrag auf vorübergehende Zulassung von Fahrzeugen, die in
das Bundesgebiet eingebracht wurden, gilt, sofern keine Bedenken
hinsichtlich der Verkehrs- und Betriebssicherheit des Fahrzeuges
bestehen, als Nachweis gemäß § 37 Abs. 2 lit. a auch ein Dokument, aus
dem zu ersehen ist, daß das Fahrzeug oder die Type, der das Fahrzeug
angehört, im Ausland genehmigt ist, oder die Feststellung auf Grund
einer besonderen Überprüfung gemäß § 56 Abs. 1, daß das Fahrzeug
verkehrs- und betriebssicher ist.(3) Vorübergehend zugelassene Fahrzeuge dürfen nicht zur gewerbsmäßigen Beförderung verwendet werden.
es sollte nache den Paragraphen mit B und AM Schein möglich sein eine Simson Legal in Österreich zu bewegen aber für mich rechtsverbindlich sind die Aussagen und Paragrhen denn noch nicht
Bitte die reinfolge der Bilder beachten hat sich beim hochladen verschoben die ersten beiden bilder sind vertauscht da geht es um den absatz drei
-
dieser post zählt seperat deswegen keine edit benutzt danke für das verständnis
so zu thema folgende mail hab ich vorhin an das mland tirol abteilung verkehrsrecht geschickt
Sehr geehrter Herr XXXXXXX,
nach Ausgiebiger Recherche bitte ich um folgende Kenntnisnahme
§ 38 KFG 1967 Vorübergehende Zulassung
Absatz 2 wird mein Mokick (Moped) als Kleinkrafrad (Kkr) anerkanntZitat:
Bei einem Antrag auf vorübergehende Zulassung von Fahrzeugen, die in das Bundesgebiet eingebracht wurden, gilt, sofern keine Bedenken hinsichtlich der Verkehrs- und Betriebssicherheit des Fahrzeuges bestehen, als Nachweis gemäß § 37 Abs. 2 lit. a auch ein Dokument, aus dem zu ersehen ist, daß das Fahrzeug oder die Type, der das Fahrzeug angehört, im Ausland genehmigt ist, oder die Feststellung auf Grund einer besonderen Überprüfung gemäß § 56 Abs. 1, daß das Fahrzeug verkehrs- und betriebssicher ist.
also muss das Führscheinrechtlich ja mit Klasse B und AM möglich sein das Moped Legal zu bewegen
Des Weiteren verweise ich auf das Genfer Abkommen über den Straßenverkehr von 1955 Artikel 18 Absatz 2 und 3 wegen dem deutschen Versicherungskennzeichen was laut örtlicher Polizei bei mir nicht zulässig ist in Verbindung mit der deutschen Allgemeinen Betriebserlaubnis (ABE) ist das ein gültiges Kennzeichen im EU Raum wenn das Lander- bzw Unterscheidungskennzeichen gut sichtbar angebracht ist
Und verweise nochmal auf ein Wikipedia link was Deutsche Kennzeichen betrifft https://de.wikipedia.org/wiki/Kfz-Kennzeichen_(Deutschland) der gewünschte Text steht ziemlich weit unten unter Versicherungskennzeichen Ich hoffe sie können mir endlich eine Rechtsverbindliche Aussage geben das Ich meine Simson S50B2 in Österreich Legal bewegen darf
Mit freundlichen Grüßen
-
Klingt evtl. etwas "doof von mir" nun, aber in der Mail hast du schon Interpunktion benutzt, oder?
Es wäre nicht der erste Sachbearbeiter, der etwas, wegen schwieriger Lesbarkeit, in den Rundordner ablegt.PS: Nichts für ungut und schon gar nicht etwas persönliches gegen dich. Aber nachfragen wollte ich es schon einmal.
-
ich sitze zwei tage nur am paragrahen lesen und da kommt einer der bemängelt meine satzzeichen (er hat ja vllt recht aber sind wir hier bei Facebook)
desweiteren bin ich schon eine weile mit dem herren in kontakt und er kennt meine schreibweise und er nimmt sich mein problem auch an und die arbeit die ich gerade investiere lass ich mir von einem meckerhans nicht verderben weil es euch allen zugute kommt
Jetzt mitmachen!
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!